Wir möchten ein ein Haus kaufen. Trotz Hartz IV ist dies möglich, da die Finanzierung über einen Bürgen/2.Kreditnehmer gesichert ist. Amt hat soweit bereits zugestimmt.
Folgendes Problem:
Der Verkäufer (2 Personen, 59 u. 55 J.) bezieht ebenfalls Hartz IV. Der Kaufpreis beträgt wohl 96.000 €, die Darlehensrestschuld ca. 78.000 €. Zusätzlich hat der Verkäufer beim Hauskauf ein "Privatdarlehen" über 10.000 € angeschlossen, welches beim Hausverkauf zurückgezahlt werden soll.
Somit blieben 96.000 € - 88.000 € = 8.000 € übrig.
Werden diese als Vermögen oder als Einkommen angerechnet?
Vielen Dank für eine schnelle Antwort!
SchlitzohrTom