Übernahme der Kosten der Unterkunft während Zweitausbildung

  • Huhu , habe folgendes Problem:


    Ich könnte zum 01.09.2009 eine Zweitausbildung anfangen würde aber nur 300 Euro Ausbildungsvergütung bekommen, bräuchte also jemanden der mir die Kosten der Unterkunft übernimmt.


    Ich habe eine Aussage vom Jobcenter an meinem bisherigen Wohnort, das ich kein ALGII bekommen würde, aber die Kosten der Unterkunft können übernommen werden bis zu 370,-€


    Nun rufe ich heute beim Jobcenter am künftigen Arbeitsort an.... Aussage von denen es gibt nix! Ende!


    Was ist denn nun richtig?

  • Hallo!


    Hartz4 gibt es nicht, denn dann müsstest du dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Zumal ist fraglich ob du unter oder über 25 Jahre alt bist. Evtl. Wohngeld oder Bafög. Aber da kenne ich mich nicht so richtig aus!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Bin 31


    Bafög gibs nur für SchulischeAusbildungen ist aber eine betriebliche


    für die würde es BAB geben, bekomme ich aber nicht mehr da ich es schon für die erstausbildung bekommen habe


    Wohngeld bekomme ich nicht da ich zu wenig verdiene

  • Hallo,


    im SGB II § 7 steht folgendes:


    (5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.


    (6) Absatz 5 findet keine Anwendung auf Auszubildende,
    1.die auf Grund von § 2 Abs. 1a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung oder auf Grund von § 64 Abs. 1 des Dritten Buches keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben oder
    2.deren Bedarf sich nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder nach § 66 Abs. 1 Satz 1 des Dritten Buches bemisst [...]


    Du müsstest mal schauen oder dich informieren, ob und wo da deine Ausbildung rein gehört und ob dir in Folge dessen Leistungen zustehen.
    Auf jeden Fall ist es nicht abwegig, dass die KdU von der ARGE übernommen werden. Habe ich schon öfter gehört, aber selbst kenne ich mich da nicht so aus.


    LG, Jalale.

  • Sehr schön "jalale"


    endlich begreift mal einer die doppelte Verneinung - genau diesen §§ hatte ich letztens weil jemand Abendschule macht und diese Schule nicht Bafög förderfähig war und genau dann triitt nach §6 die Nichtwirkung von § 5 ein! Das hatte ich dem jungen Mann der zudem über 26 Jahre war auch fast 1 Stunde lang erklären müssen weil die hier auf der ARGE immer diesen § so auslegen das kein Anspruch besteht weil man ja Bafög beantragen könnte. Aber wenn ideses nicht gezahlt wird weil die Einrichtung nicht förderfähig ist, kommt eben doch ALG II Bezug zum Tragen!


    Soweit ist alles richtig aber nach dem Ausbildungsgesetz hat man grundsätzlich nur auf eine Berufsausbildung anspruch und hier wird von einer Zweitausbildung gesprochen un darauf besteht grundsätzlich kein Anspruch!


    Bravo!!!! für die richtige Auslegung der §§ 5 und 6 - aber leider hat Schrader recht, es steht nur die Unterstützung einer Ausbildung zu kannste zudem im Bafög auch noch detailierter nachlesen! Es müssen also nachweisbar 2/3 der Ausbildung bereits irgendwie hinter sich gebracht worden sein. Hätte es das 1983 so schon im Gesetz gegeben wäre ich nicht in die Situation geraten meine Zahntechniker Ausbildung abbrechen zu müssen!


    Gruss


    Ps. : es gibt noch ein Schlupfloch und zwar gilt dies wenn man sich im letzten Jahr der Ausbildung befindet die zum Beispiel 3 Jahre dauerte, da ist ein ALG II Anspruch möglich!

  • ... bekomme ich dann irgend etwas während meiner Ausbildung von vorne rein? und mit Sicherheit? von irgendeinem Amt? Sebst obdachlose bekommen doch was oder? oder ist das alles spekulativ, vllt und eventuell... dann bleibt mir nur noch übrig die Ausbildung abzusagen und Deutschland zu verlassen, denn 3 Jahre im Zelt zu wohnen ist nicht so pralle...