Guten Tag,
ich lebe mit meinem Sohn (20) , der gerade sein Abitur hat, in einer Bedarfsgemeinschaft seit dem 1. Juli 09. Ich erhalte für ihn Kindergeld in Höhe von 164,-- Euro, die mit 134,-- Euro als Einkommen auf unseren Bedarf angerechnet werden.
Hier ist wohl ein Freibetrag von 30,-- Euro eingerechnet, so dass ich einen geldwerten Vorteil in Höhe von 30,-- Euro habe.
ABER: Mein Sohn trägt Flyer aus und erlöst aus dieser Schülerbeschäftigung monatlich unter 100,-- Euro, die er immer behalten durfte.
Dieses Einkommen haben wir dem Arbeitsamt angegeben, wobei ich davon ausgehen durfte, dass diese monatlich 75,-- bis 90,-- Euro (also unter 100,-- Euro) anrechnungsfrei sind.
Jetzt steht in der Berechnung, dass das Arbeitsamt ihm 30,-- Euro als Einkommen abzieht, so dass er von den 100,-- Euro nur 70,-- übrig behält.
Eine Rückfrage beim Arbeitsamt ergab, dass er einen Freibetrag auf das Kindergeld hat, dieser könne aber nur einmal angerechnet werden und er habe eben Einkommen. In der abgabefreien Summe von 100,-- Euro seien 30,-- Euro Freibetrag eingearbeitet (SEIT WANN??) und diese würden eben abgezogen von seinem Einkommen???? weil das kindergeld berücksichtigt wurde??
Bedeutet das, dass das so korrekt ist ? Oder hat sich der Sachbearbeiter geirrt?