EU Rentenanrechnung an ALG II Lebenspartner

  • hallo
    Ich (40,EU Rentner unbefristet 834,- Netto ,80% Schwerbehindert ) lebe seit 2001 mit meiner Lebensgefärtin (59, ALGII beantragt ,50% Schwerbehindert ) die auch EU Rente beantragt hat und das Wiederspruchsverfahren läuft und ihren beiden behinderten Söhnen (Sohn 1- 38, EU Rentner unbefristet 620,- Netto 50 % Schwerbehindert /Sohn 2 - 31, EU Rentner befristet 650,- Netto ,60 % Schwertbehindert ) in einer 5 Zimmer Wohnung . Wir haben eine Wohngemeinschaft mit 3 Bedarfsgemeinschaften da sich die beiden Söhne selbst versorgen .
    Meine Frage : Wird meine Erwebsunfähigkeitsrente bei dem ALGII meiner Lebensgefährtin voll angerechnet oder erst ab einer bestimmten höhe ?.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von samson68 () aus folgendem Grund: teil vergessen zu erwähnen

  • hallo
    Ich (40,EU Rentner unbefristet 834,- Netto ,80% Schwerbehindert ) lebe seit 2001 mit meiner Lebensgefärtin (59, ALGII beantragt ,50% Schwerbehindert ) die auch EU Rente beantragt hat und das Wiederspruchsverfahren läuft und ihren beiden behinderten Söhnen (Sohn 1- 38, EU Rentner unbefristet 620,- Netto 50 % Schwerbehindert /Sohn 2 - 31, EU Rentner befristet 650,- Netto ,60 % Schwertbehindert ) in einer 5 Zimmer Wohnung . Wir haben eine Wohngemeinschaft mit 3 Bedarfsgemeinschaften da sich die beiden Söhne selbst versorgen .
    Meine Frage : Wird meine Erwebsunfähigkeitsrente bei dem ALGII meiner Lebensgefährtin voll angerechnet oder erst ab einer bestimmten höhe ?.


    Kann mir da niemand was dazu sagen ?.

  • Hallo!


    Da wird wohl keiner, mich eingeschlossen, eine Antwort darauf wissen. Versuche es mal mit eine Beratung bei der Caritas oder ähnlichen Organisationen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo samson68,


    deine Rente wird voll auf die ALG II- Leistung deiner Lebensgefährtin angerechnet.


    Im SGB II § 7 findest du zum Thema Bedarfsgemeinschaft folgendes:
    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
    1.länger als ein Jahr zusammenleben, [...]


    LG, Jalale.