2 Kinder eins geht jetzt zum Vater

  • Hallo zusammen,


    ich hab folgende Frage:
    Mein großer Sohn will nach dem Schuljahr zum Vater ziehen, der kleine bleibt bei mir.
    Wie ist hier nun die Lage bzgl. Kinderunterhalt?
    Muß mein Ex Mann nun für den kleinen noch zahlen oder habt sich der Unterhalt auf und keiner muß den anderen was zahlen?


    Mir macht das ganze gerade ziemlich Angst, denn wenn es so ist, dann hab ich ein großes Problem.
    Ich gehe 30 Stunden die Woche Arbeiten und verdiene dadruch bestimmt wesentlich weniger als mein Ex Mann, der im öffentlichen Dienst Arbeitet wenn ich jetzt für den kleinen keinen Unterhalt mehr bekomme, wird da ganz schön Eng um nicht zu sagen unmöglich.


    Vielen Dank im Voraus für Euere Antworten
    Gruß
    Maui

  • Hallo!


    Nun, du müsstest dann theoretisch deinem Mann Unterhalt für den großen Sohn zahlen. Aber als Arbeitnehmerin hast du einen Eigenbehalt von 900 Netto, zudem bist du ja für den kleinen unterhaltspflichtig.
    Also werden da sicher keine Forderungen von Seitens deines Mannes realisierbar.
    Und dein Mann muss weiterhin für den Kleinen Unterhalt an dich zahlen, hat auch ein Eigenbehalt vom 900 Euro und ist nun dem Großen finanziell verpflichtet. Sollte dein Mann also gut verdienen, so muss er weiterhin den vollen Satz für den Kleinen an dich bezahlen und du bräuchtest wahrscheinlich kein Unterhalt für den Großen zahlen. Allerdings steht deinem Ex-Mann nun das volle Kindergeld für den >Großen zu.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo,


    vielen Dank für die schnelle Antwort, das hört sich schon mal viel besser an!
    Wie muß ich das jetzt angehen, da sich das Jugendamt die Sache sehr leicht macht, die sagen das hebt sich auf und somit ist gut.
    Brauch ich dafür jetzt einen Rechtsanwalt oder wie muß ich vorgehen?


    Gruß
    Maui

  • Hallo!


    Entscheidend für den Unterhalt ist zunächst die Düsseldorfer Tabelle, eure Einkommen(Eigenbehalt) und derzeit bestehende Unterhaltsverpflichtungen an weitere Personen. Da die Sache bei euch etwas kompliziert ist und das Jugendamt dir nicht helfen will/kann, würde ich versuchen, mit deinem Ex-Mann eine gütliche für alle zumutbare Einigung zu erzielen. Es geht ja in erster Linie um das Wohl der Kinder. Falls es nicht zu einer Einigung kommt, musst du wohl die Hilfe eines Rechtsanwaltes nehmen und den Sachverhalt gegebenenfalls von einem Familiengericht entscheiden lassen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!


    Du meinst also deinen jetzigen Ehemann? Der ist weder für das Kind das bei euch bleibt, noch für den Buben, der zum Vater zieht verantwortlich. Lediglich, wenn es dir mal schlecht geht, wird er zur finanziellen Verantwortung gezogen. Es sei denn, er hat eines der Kinder, oder gar beide adoptiert.

    Schrader


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  • Hallo,


    jetzt hab ich noch eine Frage:


    Eine gute Freundin hat mir heute erzählt, daß es eine Regelung gibt, die besagt, daß wenn das Kind nicht die vollen 365 Tage beim Vater war, muß er den Unterhalt sogar für den rest des laufenden jahres noch fertig bezahlen.


    Das würde heißen, wenn mein großer Sohn ab nächste Woche Freitag beim Vater ist, müßte er noch bis Ende diesen Jahres den Unterhalt weiter bezahlen.


    Wäre schön wenn jemand zu dieser Regelung was sagen kann.


    Vielen Dank im Voraus
    Maui

  • Hallo!


    Also wenn der Bube ab 01.08.2009 beim Vater wohnt, braucht er keine weiteren Unterhaltsleistungen an dich zahlen. Wofür auch. Theoretisch müsstest du ja Unterhalt zahlen, bist aber auf Grund deiner schlechten Einkommensverhältnisse dazu nicht in der Lage. Dem Vater steht ab August das Kindergeld für den Jungen zu.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Habe 4 Kinder die beiden mittleren sind von meinem ExMann.Sind grade in ein grösseres Haus umgezogen mein Lebensgefährte die Kids und ich.Nun will mein 10jähriger auch zu Papa ziehen weil er hier unglücklich ist ausserdem haben wir aufgrund seiner Krankheit ADS ein ziemlich kaputtes gespanntes Famillien Leben.Objektiv wäre es für alle das beste denn mein Exmann und seine neue Frau hätten dann nur ihn und könnten viel besser auf ihn eingehen weil sie auch mehr Zeit haben.Ausserdem ist zwischen Justin und seinem fast 6jährigen Bruder ständig Krieg kein Tag ohne Streit und sich schlagen etc.was aber an Justins unkontrolierbaren Wutausbrüchen liegt.
    Unsere Problem wären auch die Finanzen denn das Haus kostet ne Menge.Und wenn der KU plus KG wegfallen würde könnten wir auch wieder umziehn.Habe noch nen 2jährigen zu betreuen und könnte auch nicht arbeiten gehen im Moment.
    Dazu kommt das mein 17jähriger am 01.08 seine Ausbildung beginnt und dann auch kein UH mehr vom Kindesvater kommt da er selbst genug verdient.
    Wenn wir diese beiden Posten zusammen rechnen sind das mal locker 800€ die wegfallen würden und ich wäre Justin gegenüber unterhaltspflichtig.
    Wüsste nicht wie wir da finanzell über die Runden kommen sollen.
    Mein Lebensgefährte muss für seine beiden Kids auch eigentlich KU zahlen liegt aber unter dem Selbstbehalt im Moment.
    Wenn wir uns und Justin das nach Papa ziehen ermöglichen bricht es uns finanzell das Genick.
    Bin ziemlich am Ende da ne totale Sackgasse.

  • Hallo,


    ja, uns würde das genau so gehen, da hier dann aufeinmal 650€ monatlich fehlen.


    Schrader170
    Du sagtest ja in 2ten Beitrag in diesem Thread daß er ganz normal für den kleinen weiter zahlen muß weil meine Frau zu wenig verdient. Wie sicher ist diese Aussage denn??? Wir sind jetzt echt am überlegen, ob wir zum RA gehen sollen wenn er jetzt nicht zahlt, da eine bekannt (gleiche Situation 1 Kind bei Ihr das andere beim Vater) von uns jetzt die Aussage von Ihrer RA bekommen hat daß er nicht zahlen muß, allerdings geht es hier um viel mehr Geld, da Sie das gemeinsame Haus behalten hat usw.
    Für mich wäre jetzt wirklich wichtig, ob sich der Weg zum RA lohnt, denn wenn dem nicht so ist, kostet mich das eine Menge Geld beim RA was mir dann evtl. nichts bringt und mich noch mehr ruiniert.


    Danke für Euere Antworten im Vroraus


    Gruß Maui