Hallo guten Abend
Es geht darum ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern 11 Jahre und 2 Jahre.
Bevor die jüngste auf die Welt kam wollte ich gern umziehen man hat es mir nicht verwehrt aber die höheren Kosten von 60 Euro wurden nicht bewilligt so das ich die selber aufbringen muss. Ich wollte damals in Einspruch gehen aber der Anwalt meinte ich habe da keine Chance. Bin aber trotzdem umgezogen da ich die Kleine ja nicht mit der Großen in ein Zimmer legen kann. Ich wohne jetzt mit den beiden in einer 65m2 Wohnung die Miete beläuft sich auf 398 Euro warm. Dann laß ich ebend hier....60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, nicht jedoch für Säuglinge, als angemessene Wohnungsgröße....
Nun iss sie ja kein Säugling mehr sondern 2 Jahre und 4 Monate kann ich es da nochmal versuchen?? Oder ist die Sache gelaufen da ich damals nicht vor Gericht gegangen bin???
Wäre sehr dankbar über Antworten