Teilzeitjob , kein Wohngeldanspruch?

  • Hallo, meine Tochter hat folgendes Problem:


    Am 1.06.09 ist sie nach Köln gezogen da sie dort eine Teilzeistelle angenommen hat.


    Bevor sie nach Köln zog, hat sie intensiev nach einer preiswerten Wohnung gesucht . Leider umsonst.
    Aufgrund der Arbeitsaufnahme war sie gezwungen eine etwas teuere Wohnung anzumieten.


    Nun wird von der Arge, aufgrund der erhöhten Miete, keine Aufstockung zum Gehalt gezahlt.
    Der Sachbearbeiter meinte, sie bräucht auch kein Wohngeld zu beantragen, da sie auch dort ,wegen der erhöhten Miete , keinen Anspruch hätte.


    Meine Tochter sucht zur Zeit natürlich noch zusätzlich nach einem Minijob.


    Ihr Brutto Gehalt - 807,- Euro ( netto 670,- Euro )


    Kaltmiete 390,- Euro



    Meine Meinung:


    Wäre sie nicht umgezogen und vor allen Dingen nicht arbeitswillig, könnte sie weiterhin Hartz IV bekommen und den Tag genießen. Ich finde, das es einem arbeitswilligen Menschen sehr schwer gemacht wird.


    ich würde mich über Antworten sehr freuen und bedanke mich im voraus.


    Mfg, Rita

  • Hallo!


    Zitat

    könnte sie weiterhin Hartz IV bekommen und den Tag genießen.


    Sooo! Bist du sicher, dass Hartz4-Empfänger den Tag genießen?:D
    Das werden viele hier im Forum anders sehen!:mad:
    Auch wenn da was dran ist, sollte man so was nicht in einem derartigen Forum schreiben.:rolleyes:


    Aber nun zum Thema: 390 kalt ist nun mal unangemessen für eine Person, zumal ja auch noch die Heizkosten dazu kommen. Zudem erschließt sich mir überhaupt nicht, warum man sich bei einem Nettoeinkommen von 670 Euro eine Wohnung nehmen kann, die offensichtlich deutlich über 400 Euro kostet.
    Fast tolldreist finde ich nun den Anspruch von deiner Tochter, dass nun doch freundlicherweise der paritätische Wohlfahrtsstaat seine Goldschatulle öffnen soll damit sie ihren Teilzeitjob genießen kann!;)

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

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  • Schrader, kommentiere doch nicht, wenn du nicht helfen willst oder kannst!!!


    Hallo Rita54,


    deiner Tochter wird Unrecht getan.
    Es ist so: Die ARGE muss zwar nicht die zu hohe Miete voll in die Bedarfsrechnung aufnehmen, sie muss aber zumindest die alte Miete deiner Tochter zugrunde legen.
    Der Bedarf ermittelt sich folgendermaßen:


    323 € Regelleistung
    Miete alte Wohnung
    200 € Freibetrag vom EK


    Davon werden dann die 670 netto abgezogen.
    Ihr würde also ganz sicher aufstockende Leistung zustehen.
    Deine Tochter soll sofort Widerspruch einlegen, mit Verweis auf SGB II § 22:


    (1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht. [...]


    Da ein der Umzug zwar erforderlich war, aber die Wohnung nicht genehmigt wurde, greift dieser Satz.


    Eine günstigere Wohnung sollte sie sich dennoch suchen, denn die Differenz selbst zu zahlen wird auf Dauer zur Belastung.


    LG, Jalale.

  • Haha!


    Vonwegen in Köln gibt es keine billigen Wohnungen: Hier mal 50 Wohnungsangebote mit einer Kaltmiete von 110 bis 250 Euro.



    http://www.immobilienscout24.de/Suche/S-20/Wohnung-Miete/Nordrhein-Westfalen/Koeln/-/1,00-2,00/-/EURO-100,00-250,00



    Aber warum denn billig wohnen, wenn man denkt, dass der blöde Steuer-und Beitragszahler die Kohle schon abdrücken wird. Ich schließe mich der Argumentation der Arge an, dass weder auf Hartz4 oder Wohngeld ein Anspruch besteht.

    Schrader


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  • Schrader170


    Nur zu Ihrer Information:


    Meine Tochter hat 8 Jahre in den von Ihnen so genannten paritätischen Wohlfahrtsstaat eingezahlt und wurde durch die Insolvenz ihres früheren Arbeitgebers arbeitslos. Sie hat auch nur 5 Monate von diesem "paritätischen Wohlfahrtsstaat" Leistungen bezogen. Ihre neue Arbeitsstelle hat sie durch Eigeninitiative bekommen. Von der Arge kam in dieser Zeit nicht ein einziges Angebot.


    Zu Ihrem Wohnungaangebot:
    Wenn sie in einem 12 oder 15qm Zimmer ihr Leben verbringen möchten, ist das ihre Sache.
    Dazu kommt:
    Bei Besichtigungsterminen kommen im Durchschnitt 100 ( ! ) Wohnungssuchende.
    Die meisten sind Studenten die nur vorübergehend in solchen kleinen Zimmern verbleiben müssen.


    Ich habe nicht behauptet das alle HartzIV Empfänger ihren Tag genießen. Sie müssen nicht in Themen etwas hineinlesen was nicht gemeint wurde.


    Mir ging es mit dieser Aussage nur darum, das sie für das gleiche Geld, was sie jetzt als Lohn bekommt, auch zu Hause hätte bleiben können.
    Ihr Arbeitslosengeld II betrug nur 30,- Euro weniger.


    Sie müssen ein unglücklicher und unzufriedener Mensch sein wenn sie solche Kommentare hier abgeben ohne die Hintergründe zu kennen.



    @ Jalale


    Vielen Dank für die moralische Unterstützung.
    Ich war entsetzt über den Kommentar von Schrader170
    Solche Leute sollte man aus diesem Forum entfernen. Können nur motzen und lästern ,haben aber keine fachlische Kompetenz.


    Jalale, der Umzug wurde von der Arge in ihrem alten Wohnort schriftlich genehmigt! Meine Tochter hatte Arbeitsvertrag und Mietvertrag dort vorlegen müssen. Deshalb verstehe ich ja nun die Haltung der neuen Arge nicht.


    Zudem schrieb ich ja, das sie sich noch einen Zweit-Job dazu sucht. Nur geht das natürlich nicht von heute auf morgen. Sie wohnt ja erst seit 6 Wochen dort.


    Sie hat die Aussage der neuen Arge bisher nur mündlich mitgeteilt bekommen. ( Beim persönlichen Gespräch der Antragsabgabe. )
    Sobald sie eine schriftlichen, negativen Bescheid bekommt, wird sie Widerspruch einlegen.
    Nochmals vielen Dank.
    Mfg, Rita

  • Hallo!


    Na dann mal Entschuldigung! Es ist ja ein Grundtenor in diesem Forum, dass immer die anderen Schuld haben.
    Wie dem auch sei, die Wohnung ist für eine Person unangemessen teuer. Das Leben ist nun mal kein Wunschkonzert!


    Zitat

    Wenn sie in einem 12 oder 15qm Zimmer ihr Leben verbringen möchten, ist das ihre Sache.


    Diese Geisteshaltung ist typisch. Nichts leisten wollen, aber den Staat dazu verdonnern mir ein bequemes Leben zu finanzieren. Aber daraus wird nichts. Einfach mal etwas mehr Bescheidenheit an den Tag legen.

    Schrader


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  • Schrader, halt doch bitte einfach mal deinen Mund! Deine hasserfüllten Kommentare nerven einfach nur noch!!!


    @ Rita: Vielleicht sollte deine Tochter gleichzeitig einen Antrag auf Wohngeld stellen. Es kann sein, wenn sie mit Wohngeld ihren Lebensunterhalt decken könnte, dass ihr Antrag auf ALG II mit Verweis auf die Wohngeldstelle abgelehnt wird. Wohngeld hat immer Vorrang vor ALG II, also nicht erst warten, bis der ablehnende Bescheid kommt.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • @
    Schrader170


    Mit ihren unverschämten Worten beleidigen sie jeden willigen Arbeitnehmer, der auch für kleines Geld arbeiten geht und eine Aufstockung zum Lohn oder Wohngeld bekommt.



    @
    Jana


    Meine Tochter bekam bei dem Erstgespräch in der Arge gesagt, das sie Wohngeld beantragen sollte, da dieses höher ausfällt als die Aufstockung. Wohngeldantrag wurde dann auch gestellt.


    Nun hat sie einen neuen Sachbearbeiter, der anderer Meinung als seine Kollegin ist und bekam von ihm den negativen mündlichen Bescheid.


    Also:
    2 Sachbearbeiter von der Arge und zwei verschiedene Meinungen.


    Meine Tochter wartet nun schon seit 4 Wochen auf eine schriftliche Benachrichtigung der Arge oder des Wohngeldamtes.


    Mfg, Rita

  • Hallo!


    Mich würde mal interessieren, wie groß denn die Wohnung eigentlich ist(in qm) und wie hoch die Heizkosten sind? Denn die Höhe der zuschussfähigen Miete ist bei Wohngeld eine sehr entscheidende Frage.

    Schrader


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  • @ Schrader170


    SIE werden von mir nichts mehr erfahren.
    Wenn ich Ihnen sagen würde, was ich gerne wollte, würde ich mich auf eine Stufe mit Ihnen begeben. So tief möchte ich nicht sinken.


    Dieses Forum ist ja nun nicht dazu gedacht andere " herunter zu putzen " sondern um Hilfe und Tipps in behördlichen Dingen anzubieten.


    Rita

  • Hallo!


    Klar wollen sie dass für sich behalten. Also wenn die von ihnen genannten 390 Euro kalt dann wirklich netto kalt ist und zu den Heizkosten auch noch die kalten Nebenkosten wie Wasser, Müll, Hausmeister etc. dann reden wir hier wahrscheinlich von einer Endmiete die sicher nicht unter 500 Euro ist. Diese ist dann ganz sicher nicht zuschussfähig, werder von Hartz4 noch vom Wohngeldamt!

    Schrader


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  • Rita, bei aller berechtigten kritik an schrader, aber wenn sie eine objektive beantwortung ihrer frage in diesem forum haben möchten, dann sollten sie mit den wichtigsten fakten, nämlich der wohnungsgröße und der warmendmiete nicht hinterm berg halten. Bei 390 euro kaltmiete sind da schon mal 60 bis 70 quadratmeter in köln möglich.

  • @
    Danielo


    Dank ihrer netten Schreibweise bin ich auch bereit weitere Auskünfte zu geben.


    Die Wohnung beträgt 47,5 qm und die Nebenkosten incl. Heizkosten betragen 88,- Euro


    Eine 60 - 70qm große Wohnung zum Mietpreis von 390,- Euro kalt in Köln zu bekommen, ist fast aussichtslos.


    Meine Tochter hatte drei große Immobilienmakler beauftragt eine Wohnung für sie zu finden,
    dazu selber Wohnungsgesuche in verschiedenen Zeitungen aufgegeben und fleißig im Internet nach Wohnungen gesucht.
    Diese Wohnungssuche fand schon 4 Monate vor ihrer Arbeitsaufnahme statt.


    Sie hatte dann nur noch die Möglichkeit ihre jetzige Wohnung anzumieten oder die neue Arbeitsstelle nicht anzutreten.


    Was hätten sie gemacht?


    Sicher wäre meine Tochter auch froh eine etwas preiswerte Wohnung zu haben, aber selbst Sozialwohnungen waren nicht zu bekommen.


    Wenn sie mal einen Besichtigungstermin hatte, kamen im Durchschnitt bis zu 100 Interessenten.


    Da sie ja vor 4 Monaten auch noch keine Arbeit hatte, kann man auch verstehen, das sie durch die Vermieter einige Absagen bekam.


    Die andere Seite war:
    Da sie ja eine " Zugereiste " war, wurden sogar Bewebungen zurückgeschickt, da die Arbeitgeber bange waren, das meine Tochter sich evtl. nicht heimisch fühlen würde und dadurch zurück in ihren Geburtsort wollte.
    Es kamen auch Absagen da sie noch keine Wohnung hatte.


    Also:
    Keine Wohnung - keine Arbeit
    Keine Arbeit - keine Wohnung.


    Nur dadurch das sie in dieser Zwickmühle war, entschloss sie sich die teure Wohnung zu nehmen.


    Darum meinte ich zu Schrader170, wenn er keine Hintergründe wüßte, sollte er nicht so unverschämt sein und alles auf " Man hat keine Lust zu arbeiten " schieben.


    Mfg, Rita


  • gefunden auf:


    http://www.region-koeln.dgb.de/Themen/ALGII/DieAuswirkungendesSGBIIaufdenKoelnerWohnungsmarkt/

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • @
    Schrader170


    Möchte noch E I N M A L antworten.


    Für wie doof halten sie uns eigentlich?
    Diese Tabelle ist nicht neu für uns.


    Nur zur Information:
    Am alten Wohnort meiner Tochter gelten die gleichen qm.
    Dort hatte sie aber 50qm und sie bekam in den fünf Monaten vor Arbeitsaufnahme die Miete komplett ( ohne Kürzung ) bezahlt.


    Noch ne Frage:


    Woher nehmen sie die Zeit von morgens bis spät in die Nacht hier Kommentare zu schreiben?
    Sie fallen wohl selber dem von Ihnen so genannten " paritätischen Wohlfahrtstaat " zu Last?:D


    Ich hoffe Ihnen wieder zu einem kleinen * Hochgefühl * ( man könnte es auch anders nennen ), geholfen zu haben.


    Rita

  • Hallo!


    Na wenn ich mal grob geschätzt 50 Euro Heizkosten für die Wohnung ihrer Tochter unterstelle und in Köln 297 Euro plus Heizkosten als angemessen gelten, dann wären 347 Euro als Warmendmiete für die Wohnung als angemessen anzusehen. D Da ihre Tochter aber nun 478 Euro bezahlt sind es nun mal nach Kölner Maßstäben etwa 130 Euro zu viel und somit nicht zuschussfähig.
    Damit sollte ihre Frage beantwortet sein.. Das ist alles was sie zur Kenntnis nehmen müssen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Die Wohnung wird von der Größe her sicher angebracht sein aber von den Kosten zu hoch sein.Wenn deine Tochter aber bereits von der ARGE einen Zuschuß erhalten hat dann müßte dieser auch in der neuen Umgebung gezahlt werden.Zumindestens in der alten Höhe bzw. in der Höhe die für den Wohnort angemessen ist.Den Restbetrag müßte sie dann zuzahlen.Auf alle Fälle sollte sie auf einen schriftlichen Bescheid drängen und dann in Widerspruch gehen.Wohngeld würde ich an ihrer Stelle trotzdem beantragen.Sie wird sicher etwas bekommen und vorab kannst du ja schon mal einen Wohngeld Rechner probieren.Man muß nicht immer alles glauben was in den Ämtern gesagt wird.

  • die durchschnittliche Mietobergrenze liegt damit bei 6,60. für Mehrfamilien sieht Köln mehr Wohnfläche vor als das Ministerium.


    5. Vergleicht man die Unterkunftskosten mit dem Kölner Mietspiegel, so könnten die Wohnungen in der Gruppe 1 also in Gebäuden, die bis 1960 bezogen wurden in der Regel bezahlt werden. Hier liegen die Orientierungsmieten in allen Wohnlagen zwischen 3,55 Euro bis zu 6, 40.


    Auch für Wohnungen in der Gruppe 2, also in Gebäuden, die von 1961 1975 bezogen wurden könnten die Mieten zumindest in der einfachen Wohnlage noch bezahlt werden. Mieten für Wohnungen in mittlerer Wohnlage ( 6,40 bis 7,60 ) werden nur noch schwer als angemessen bewertet werden. Mieten für Wohnungen in den Gruppen 3 und 4 also in Häusern, die ab 1976 bezogen wurden, liegen deutlich über den als angemessen angesehen Preisen.


    6. Dramatisch verschlechtert wird die Situation jedoch durch die steigenden Mietnebenkosten, die mittlerweile 25 30 % der Miete ausmachen. Werden sie zu den Kaltmieten hinzugerechnet, so können sich Empfänger von ALG II künftig nur noch Wohnungen in Gebäuden, die bis 1960 bezogen wurden, leisten.


    7. Der Weg, Hilfsbedürftige nach dem SGB II in preiswertere Wohnungen umziehen zu lassen, ist jedoch für Köln weitgehend versperrt. Es gibt so gut wie keine Leerstände. Die Bautätigkeit ist in den letzten Jahren dramatisch zurückgegangen. Wurden in den Jahren 1991 bis 1998 noch durchschnittlich 5 500 Wohnungen in Köln neugebaut, so dank die Zahl bereits i. J. 1999 auf 3610, i.J. 2002 auf 2949 und i.J. 2003 auf 2. 795.




    und warum lest Ihr dann nicht auch mal den Rest den Schrader nicht kopiert hat ?


    Rita, mal klar gesagt - es gibt eine Menge mehr Menschen die weis Gott schlechter dran sind wie Ihre Tochter! In gewisser Hinsicht kann ich da sogar unseren liebenswerten Schader verstehen, irgendwo müssen natürlich auch Grenzen bestehen und es wird immer wieder Menschen geben die es schaffen knapp drüber zu ligen und andere die es noch irgendwie schaffen sich drunter zu mogeln. Ich habe auch in Ihren Texten so einiges zwischen den Zeilen gelesen und muss einfach mal darauf hinweisen das es ebenso willige Menschen gibt die eben nicht die Zusagen erhalten haben auf die sie sich berufen! Faktum ist - HARTZ IV ist keine Bundesregelung sondern die Kommunen sind in erster Linie dafür verantwortlich wie sie den Ihnen übertragenen Kostenfaktor in den Griff bekmmen und wie das bisweilen so ist gibt es auch in den Kommunen unterschiedliche politische Gesinnungen und die entscheiden nun auch mal bisweilen gänzlich unterschiedlich. Sie haben hier einige richtige Antworten und Tips erhalten und ein guter noch zuletzt von mir, einem der nur vor dem Rathaus stehen kann und um mehr Geld für die ALG II Bezieher demonstrieren kann, wie neulich in der Internet-Presse zu lesen war. Auch die Sozialgerichte entscheiden sehr unterschiedlich, grade in solche Fragen der Angemessenheit. Bisher waren sie in der glücklichen Lage das Ihre Tochter Leistungen auf einem Niveau der Angemessenheit erhalten hat wo es für niemanden ein Problem war, jetzt erfahren Sie bzw. Ihre Tochter aber auch mal wie schwe es einige Mitmenschen in anderen politischen Kommunen ergeht udn was dort als angemessen betrachtet wird, und es kann sein das eine Sozialklage vor einem Sozialgericht in dem bisherigen Bereich Ihrer Tochter mit viel Verständnis bedacht, in Köln aber nur mit Unverständnis betrachtet wird, so wird es auch wohl zwichen den Sachbearbeiten aussehen. Manchmal muss man sich mit den Gegebenheiten abfinden. Eines in Ihrer Argumentation ist mir allerdings sehr aufgestossen, das Argument des Zuzuges, sory aber Köln ist eine Weltstadt, Multikulti ist dort an der Tagesordnung und sie schreiben da so eine Schwachsinns-Nummer. Bei aller Liebe, ich unterstelle den Bürokraten ja auch schon manche Dämlichkeit aber diese offensichtliche Benachteiligung nimmt Ihnen noch nicht einmal der "Tünnes" oder der "Schäl" in Köln ab! So gesehen vermittelt das dann wieder ein Bild von ich hohl mir die Kohle schon! Was wäre denn an Kosten entstanden wäre Ihre Tochter täglich mit der Bahn oder dem Bus nach Köln eingeflogen ? Rechnet man das mal von den Wohnungskosten in Köln ab, stellt sich mir die Frage ob sie da nicht etwas sehr Kleinkariert auf Dinge beharren die noch ganz andere Vorteile verrechenbar machen lassen würden! Wie gesagt: Weltstadt ! Berlin, Hamburg, München, Frankfurt ich dneke da ist überall die gleiche Problematik und jeder verspricht sich ja auch Vorteile aus einem solchen Umzug!

  • Ich will mich mal meinem vorschreiber horst und seiner zwischen den zeilen geäusserten kritik vorsichtig anschliessen. wenn jemand lediglich 670 euro netto verdient und sich dann eine wohnung für 478 euro nehmen will, so ist dieser anspruch schon sehr gewöhnungsbedürftig und überdenkenswert. Da wäre dann wohl doch etwas mehr bescheidenheit angebracht.