Guten Tag,
da mir die ARGE, der Kommunale Träger und die Bundesagentur für Arbeit keine richtige Auskunft geben kann, oder geben mag, suche ich hier im Forum nach Rat und Hilfe!
Ich bin am 04.09.1986 geboren, demnach 22 Jahre alt. Zur Zeit befinde ich mich in dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit (SaZ 04) welches mit Ablauf des 31.03.2010 enden wird, aufgrund von wiedereingliederungsmaßnahmen kriege ich nach meiner Dienstzeit noch 7 Monate nach meinem Ausscheiden aus der Bundeswehr weiter geld vom Berufsförderungsdienst (90%, 75%, 60% vom letzten Netto je nachdem welcher Tätigkeit ich nachgehe). Dadurch dass ich quasi als Beamter tätig war und nicht für Sozialleistungen bezahlen musste steht mir kein ALG I zu, richtig?! Demnach muss ich einen Antrag auf ALG II mit allen notwendigen Anlagen stellen.
Seitdem ich bei der Bundeswehr bin, habe ich mehrmals die Wohnung gewechselt. Erst hab ich meine Mutter lange Zeit Asyl gewährt und Sie finanziell unterstützt und zuletzt bin ich in das Elternhaus zu meinem Vater zurückgezogen weil der meine Hilfe brauchte (Finanziell). Nun ziehe ich jedoch zum 01.08. in eine Wohngemeinschaft in eine andere Stadt. Meine Frage ist nun eigentlich, da ich vor dem 17.02.2006 nicht nachweislich bei meinen Eltern ausgezogen bin, ob ich überhaupt Anspruch auf die Leistungen von ALG II habe (Übernahme der Miete etc.)
Durchaus bin ich mri bewusst dass bis zum Oktober 2010 noch sehr viel Zeit ist, aber ich will dann nicht ins Kalte Wasser springen, sondern mich vorher informieren will.
Vielen Dank,
vwfreak986