Gemeinsamme Wohnung mit Hartz4 Empfänger

  • Hallo,
    ich bin 40 Jahre alt und bin festangestellter Arbeiter im Metallhandwerk und verdiene zur Zeit im Schichtbetrieb ca. 1600.- Euro netto. Ich möchte nun mit meiner Partnerin, die 46 Jahre ist und eine Tochter mit 10 Jahren hat zusammenziehen. Verheiratet sind wir nicht. Meine Partnerin bezieht im Moment ALG2 beziehungsweise Hartz4.
    Meine Frage ist nun, wenn wir eine gemeinsamme Wohnung finden würden,ob das Arbeitsamt dann meiner Freundin das komplette Hartz4 Geld streichen würde, oder wieviel Ihr noch bleiben würde.
    Wird mein Gehalt dann angerechnet?
    Über ernstgemeinte Antworten würde ich mich sehr freuen.
    Housi

  • Hallo!


    Da ein Kind mit in der Wohnung lebt, geht man in eurem Fall von einer Bedarfsgemeinschaft aus, nicht von einer Wohngemeinschaft. Und deine 1600 Netto plus 164 Kindergeld und ein evtl. Kindesunterhalt vom Vater, da seit ihr ganz sicher über Hartz4-Satz für 3 Personen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!