Zwangsarbeit Ein Euro Job

  • http://www.ilo.org/public/german/region/eurpro/bonn/kernarbeitsnormen/index.htm





    Zwangsarbeit „Ein Euro Job“ von Matthias Härtel



    Da sich wohk einige potentielle Zwangsarbeiter hier befinden, möchte ich mal den nachfolgenden Text zur Verfügung stellen.


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    Zwangsarbeit „Ein Euro Job“


    Autor: Matthias Härtel


    Kleiner Leitfaden, wie man sich erfolgreich gegen die Zwangsarbeit „Ein Euro Job“ zur Wehr setzen kann.


    Lieber Leser, liebe Leserin.


    Schon seit einiger Zeit beschäftigt mich das Thema „Ein Euro Job“.


    Daher hier also die Ergebnisse meiner Recherchen, die es den von der Zwangsarbeit „Ein Euro Job“ betroffenen Menschen ermöglichen sollte, sich –
    wenn nötig – gerichtlich zur Wehr zu setzen.


    Vorab etwas Allgemeines, da den meisten Menschen in unserem Land der nachfolgende Sachverhalt völlig unbekannt ist:


    Zwangsarbeit und jede Form der Zwangsarbeit ist in Europa schon sehr lange verboten, wobei die federführende Organisation für diese Modalitäten die sogenannte ILO ist.


    Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Sie wurde im Jahr 1919 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Genf. Die ILO verfügt über eine dreigliedrige Struktur, die im UN-System einzigartig ist: Die 182 Mitgliedsstaaten sind durch Repräsentanten sowohl von Regierungen, als auch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Organen der ILO vertreten.


    Schwerpunkte der Arbeit der ILO sind die Formulierung und Durchsetzung internationaler Arbeits- und Sozialnormen, insbesondere der Kernarbeitsnormen, die soziale und faire Gestaltung der Globalisierung sowie die Schaffung von menschenwürdiger Arbeit als einer zentralen Voraussetzung für die Armutsbekämpfung.


    Von Seiten der ILO wurden mit den Mitgliedsstaaten, zu denen die BRD selbstverständlich zählt, unzählige Verträge geschlossen, so unter anderem auch das ILO – Übereinkommen 29 [Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit] das von der BRD im Jahre 1956 ratifiziert und somit anerkannt wurde.


    In diesem Übereinkommen wird unter anderem definiert, was eigentlich eine Form der Zwangsarbeit ist, womit wir dann bei den „Ein Euro Jobs“ angelangt wären.


    Artikel 2


    1.Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.


    Das diese Kriterien auf die Ein Euro Jobs voll zutreffen, versteht sich von selbst, denn es wird auf den Betroffenen ja ein massiver Druck ausgeübt, die Zwangsarbeit „Ein Euro Job“ aufzunehmen. Zum Beispiel durch die Androhung des Verlustes eines Teils der Hartz 4 Zahlungen, oder ähnliches.


    Wie kann man sich denn aber nun gegen diese Zwangsarbeit effektiv zur Wehr setzen?


    1. Zwangsarbeit und / oder jegliche Form einer Zwangsarbeit sind ganz einfach VERBOTEN und der Hinweis auf diese Tatsache, ist schon einmal sehr hilfreich.


    2. Sachbearbeiter, Beamte ja die gesamte Behörde, die eine verbotene Form der Zwangsarbeit gegenüber einem hilflosen Menschen durchsetzen wollen, machen sich STRAFBAR.


    Zu diesem Punkt sagt das ILO – Übereinkommen 29 folgendes aus:


    Artikel 6


    Beamte der Verwaltung dürfen, auch wenn es ihre Aufgabe ist, die ihrer Verantwortung unterstellte Bevölkerung zur Annahme von Arbeit irgendeiner Form zu ermuntern, weder auf die Gesamtbevölkerung noch auf einzelne Personen einen Druck ausüben, um sie zur Arbeitsleistung für Einzelpersonen oder private Gesellschaften und Vereinigungen zu veranlassen.


    3. Früher war Zwangsarbeit noch üblich, aber es wurde damals ( 1930er Jahre) auch bereits festgesetzt, in welchem Rahmen eine Zwangsarbeit stattfinden darf:


    Artikel 12


    1.Die Höchstdauer, für die eine Person zu Zwangs- oder Pflichtarbeit aller Art herangezogen werden kann, darf sechzig Tage innerhalb von zwölf Monaten nicht überschreiten, und zwar einschließlich der Zeit für den Weg zur Arbeitsstätte und zurück.


    60 Arbeitstage also, Fahrtwege inbegriffen. Diese Standards galten wie schon gesagt in den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Wie lange arbeiten Menschen, die in einen „Ein Euro Job“ gepresst wurden, heute?


    4.Es wurde auch festgelegt, wer zur Zwangsarbeit – wenn diese in einem gewissen Rahmen noch erlaubt ist - herangezogen werden darf:


    Artikel 11


    1.Nur erwachsene, arbeitsfähige Personen männlichen Geschlechtes, die offenbar nicht unter achtzehn und nicht über fünfundvierzig Jahre alt sind, dürfen zu Zwangs- oder Pflichtarbeit herangezogen werden.


    Zwangsarbeit war also bereits in den 30er Jahren für Frauen absolut tabu und für Männer über einem Alter von 45 Jahren ebenfalls verboten.
    Wie sieht es damit heute aus?


    5. Es wurde auch festgelegt, wie eine Zwangsarbeit zu entlohnen ist.


    Artikel 14


    1. Abgesehen von der in Artikel 10 dieses Übereinkommens bezeichneten Arbeit ist Zwangs- oder Pflichtarbeit in allen ihren Formen in Geld zu vergüten, und zwar zu Sätzen, die weder niedriger sind als die für gleichartige Arbeit in dem Gebiete der Arbeitsverrichtung, noch niedriger als die im Anwerbungsgebiet üblichen Sätze.


    3. Die Löhne sind unmittelbar dem einzelnen Arbeiter und nicht ihren Häuptlingen oder sonstigen Obrigkeiten auszuzahlen.


    4. Die Reisetage zum Arbeitsort und zurück sind für die Lohnzahlung als Arbeitstage zu rechnen.


    Es wird also eine reguläre Lohnzahlung eingefordert, wie sie vor Ort in einem Vollzeitjob üblich ist, die wohl kaum durch einen „Ein Euro Job“ gewährleistet wird, da hier der Name ( Ein – Euro) ja bereits Bände spricht.


    6.Ferner wurde festgelegt, das die in die Zwangsarbeit gepresste Person, eine Klagemöglichkeit haben soll.


    Artikel 23


    1.Zur wirksamen Durchführung der Bestimmungen dieses Übereinkommens hat die zuständige Stelle vollständige und klare Vorschriften über die Anwendung von Zwangs- oder Pflichtarbeit zu erlassen.



    2.Diese Vorschriften müssen insbesondere Bestimmungen enthalten, die es jeder der Zwangs- oder Pflichtarbeit unterworfenen Person gestatten, alle Beschwerden über die ihr auferlegten Arbeitsbedingungen vor die Behörden zu bringen, und welche die Gewähr bieten, das diese Beschwerden untersucht und auf ihre Stichhaltigkeit geprüft werden.


    Es tut mir wirklich sehr Leid, aber eine – wie oben eingeforderte – vollständige und klare Vorschrift über die Zwangsarbeitsmaßnahme „Ein Euro Job“, habe ich bei keiner ARGE gefunden, so das man wohl ruhigen Gewissens davon ausgehen kann, das eine solche Vorschrift überhaupt nicht existiert.


    7. Wie bereits weiter oben erklärt, macht sich jede Person ( oder Behörde) strafbar, die Zwangsarbeit anordnet und / oder durchsetzt. Bereits der Versuch ist hierbei strafbar.


    Artikel 25


    Die unberechtigte Auferlegung von Zwangs- oder Pflichtarbeit ist unter Strafe zu stellen. Die Mitglieder, die dieses Übereinkommen ratifizieren, verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass die ergriffenen Strafmaßnahmen wirksam sind und streng vollzogen werden.


    Auch hier hat der Gesetzgeber in der BRD wohl etwas „vergessen“, aber keine Sorge, denn es gibt ja noch so etwas wie das Strafgesetzbuch [STGB], das im Fall von Zwangsarbeit greift, da eine Zwangsarbeit ja immer eine Form der Nötigung darstellt.


    Strafgesetzbuch (StGB)


    § 240 Nötigung


    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.


    (3) Der Versuch ist strafbar.


    (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter


    1.eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
    2.eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
    3.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.


    Da eine Zwangsarbeit eine Nötigung immer bedingt, macht sich die nötigende Person also bereits strafbar, wenn sie auch nur versucht die Zwangsarbeit durchzusetzen.


    Fassen wir also noch einmal zusammen:


    Der sogenannte „Ein Euro Job“ erfüllt alle Kriterien der Zwangsarbeit und ist somit eine Form der Zwangsarbeit
    Die BRD hat das ILO - Übereinkommen 29 ratifiziert und somit anerkannt, das auf dem Hoheitsgebiet der BRD jegliche Zwangsarbeit verboten ist
    Zwangsarbeit ist – wenn überhaupt – nur für Männer in einem Alter von 18 - 45 Jahren, aber höchstens für 60 Arbeitstage / pro Jahr erlaubt, wobei reguläre Löhne gezahlt werden müssen.
    Mitarbeiter der ARGE machen sich bereits der Nötigung strafbar, wenn sie nur versuchen, die Zwangsarbeitsmaßnahme „Ein Euro Job“, die in der BRD verboten ist, durchzusetzen. Es hilft diesen Mitarbeitern auch nichts, sich auf eine „höhere“ Instanz zu berufen, da sich die Behörden, die eine Form der Zwangsarbeit durchzusetzen versuchen, ebenfalls strafbar machen. Gerichtlich relevant sind hier auch nicht irgendwelche „ Anordnungen von Oben“, sondern immer die tatsächlich nötigende Person. In diesem Falle also der Mitarbeiter der ARGE. Die Höchststrafe für dieses Verbrechen beträgt 5 Jahre Haft.


    Lieber Leser, liebe Leserin.




    Erklären Sie vorab Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in aller Ruhe ( und der gebotenen Freundlichkeit) die Fakten, denn der arme Mensch weiß ja gar nichts davon. Wenn er / sie dann ganz schnell einen Rückzieher macht, dann lassen Sie gnädigerweise die Sache auf sich beruhen und genießen Sie dann auch einmal das Gefühl der Überlegenheit, das Ihnen sonst nur von der „Gegenseite“ zuteil wurde.
    LG
    koppi1947

  • Ja - finde ich gut das man das hier auch mal so reinstellt, allerdings wird wohl kaum ein ARGE Mitarbeiter so blöd sein das Wort Zwangsarbeit in den Mund zu nehmen. Pflicht, kommt da schon mal öfters vor, aber grundsätzlich reden die doch von Qualifizerungsmassnahmen und gemeinnützigen Tätigkeiten, nicht wahr!



    Tja und jetzt frage ich mich grade wie sieht das eigentlich mit der Wehrpflicht aus ? ist das nicht auch unter den o.g. Abkommen und Auslegungen so zu interpretieren das der Staat gewisse Menschen zwingt eine gewisse Form von Arbeit auszuführen, nämlich die Verteidigung unseres Landes und der Rechtstaatlichkeit?


    Welche Gesetze über welchen Abkommen stehen und ob Änderungen von Nöten sind, werden wohl kaum die ALG II Bezieher ausreichend darlegen können, sind wir doch alle mit Qualifizierungshandycaps behaftet.

  • Welche Gesetze über welchen Abkommen stehen und ob Änderungen von Nöten sind, werden wohl kaum die ALG II Bezieher ausreichend darlegen können, sind wir doch alle mit Qualifizierungshandycaps behaftet.


    Natürlich gibt es Fälle wo die entsprechende Person ein oder gar mehrere Handycaps haben aber letztendlich halten die Sachbearbeiter uns alle doch für "blöd"


    Hartz4 Empfänger = Geistig minderbemittelt. Meiner Meinung nach lernen die Sachbearbeiter das in Ihren Schulungen uns nicht als Menschen anzusehen sondern als Idioten welche die "fachqualifizierte Ausbildungen der Sachbearbeiter" und "An die Hand nehmen" seitens der Jobcenter benötigen



    Was in der Realität mit Leuten passiert die eine klare Vorstellung und auch die geistigen und Körperlichen Möglichkeiten haben sich um eine fundierte Ausbildung zu kümmern könnt ihr Hier lesen:


    http://www.sozialleistungen.in…de-des-menschen-9942.html


  • Interessanter Bericht !
    Hast du schon damit einen regulären Arbeitsplatzvernichtenden 1 Euro Job erfolgreich ablehnen können ohne sanktioniert zu werden ?

  • Hallo,


    es ist doch interessant, das sich einer Gedanken über die ganze Geschichte gemacht haben muß.
    Die Nazis sitzen heute überall, die sich heute als Schreibtischtäter auten.
    Im Saarland ist es zu einer historischen Endscheidung gekommen.
    Ein KZ- Etzenhofen wird bereits seit der 1 Euro Job Einführung zum gleichen Zweck genutzt.
    Auf der gleichen Fläche der KZ-Etzenhofen werden heute Hartz 4 Empfänger mit Drohung der Sperre ihrer Hilfe zum Lebensunterhalt zu "Zwangsarbeit " genötigt.
    Da sich diese Fläche schon in der NS-Zeit bewährt haben muß, wird von dieser Stelle heraus die kommende "Bürgerarbeit" verwaltet werden.
    Das Russenweg und ein Mahnmahl aus Stein zeugt Heute noch von diesem Treiben, der "Behörden".


    Was wird in der Zukunft in den deutschen Geschichtsbücher stehen?
    Wir wußten es nicht besser oder wir haben kein Kentnis von alle dem Treiben???

  • Hallo


    man kann aber einen 1 Euro-Job auch als Vorteil sehen.


    Ich persönlich würde gerne wieder einen 1 Euro-Job machen.


    Dadurch entstanden mir KEINE Faltkosten, einen halben Tag Arbeiten für den Gesamtbetrag is doch auch ein Gute verdienst, man darf halt nicht NUR mit dem 1nen Euro Rechnen, sondern mit dem gesamten Regelsatz + Joblohn. wenn man das auf 1 Stunde Umlegt is das sogar ein Spitzenverdienst.


    Anders ist es bei den Zeit-Sklaven Arbeiten. Da schafft man für 7,50 im Akkord Bereich, darf net Krank werden, wartet ewig auf die Aufstockung, geschweige der Leistungen bis zum ersten Zahltag.Die Fahrtkosten die einem entstehen um die 30-50 Km einfach zur Arbeitsstelle hat Interessieren auch niemanden.Ein Hartz4 Empfänger hat es ja, das Auto und die Sprit kosten machen ja nichts aus.


    Jetzt werden wieder manche sagen man kann ja diverse Sachen VORHER beantragen, nur die Zeitfuzzies Rufen nachmittags an, kommen Sie SOFORT in unser Büro, Morgen zur Frühschicht geht es los.
    Wie soll man da noch was Beantragen ?


    Und wie sieht es mit ÖFFENTLICHEN Verkehrsmitteln auf dem Land aus, dort wohnen viele Hartz4 Empfänger, weil da die Wohnungen günstiger sind.


    Deswegen lieber nen 1 Euro-Job im Ort als nen Sklaventreiber in 30 Km Entfernung.


    Gruß

  • Hallo


    Zitat

    man kann aber einen 1 Euro-Job auch als Vorteil sehen.


    Hallo,


    Es soll allerding eine grundlegende "Kleinigkeit" gerechterweise genannt werden:
    In Sachen Anschließende Übernahme in eine reguläre Arbeit wären beide Instrumente relativ gleichwenig erfolgreich. ( Also recht geringe Vermittlungsquote )



    Zitat

    Ich persönlich würde gerne wieder einen 1 Euro-Job machen.


    Welcher Betroffene würde das nicht, wenn er einerseits schon für Leihfirmen tätig war,
    ( in der Hoffnung, wider durch seiner Hände Schaffenskraft aus dem Sozialtransfer herauszukommen )
    andererseits freiwillig X - Mal um die Möglichkeit einer AGH vorgebettelt hat...Dann hat die AGH auch noch einen Anflug von Freude und einen Anflug von Selbstwert bereitet...:)


    Zitat

    Dadurch entstanden mir KEINE Faltkosten, einen halben Tag Arbeiten für den Gesamtbetrag is doch auch ein Gute verdienst, man darf halt nicht NUR mit dem 1nen Euro Rechnen, sondern mit dem gesamten Regelsatz + Joblohn. wenn man das auf 1 Stunde Umlegt is das sogar ein Spitzenverdienst.


    Genau so sehen es viele freiwillige Ex - Teilnehmer. Rechnen wir für einen Single doch mal wie folgt vor:
    ( Die Herausforderung an der Tätigkeit während der AGH hat zunächst der Teilnehmer selber in der Hand )


    - ortsnahe Tätigkeit mit keinem / sehr geringen Aufwendungen für den Weg zum Arbeitsplatz.
    - zugesprochene Mehrverpflegung, denn Arbeit ist Energie ( mehr essen ), Waschmaschine, Transport.
    Zusammengefasst also die 1 -1,5 € Mehraufwandsentschädigung


    - Dazu noch die KDU
    - Die Regelleistung zum allgemeinem Lebensunterhalt


    ( Dieses wäre wohlgemerkt mit dem Nettoerlös vergleichbar zu 120 h gemeinnützigem Einsatzes )


    Zitat

    Anders ist es bei den Zeit-Sklaven Arbeiten. Da schafft man für 7,50 im Akkord Bereich, darf net Krank werden, wartet ewig auf die Aufstockung, geschweige der Leistungen bis zum ersten Zahltag.Die Fahrtkosten die einem entstehen um die 30-50 Km einfach zur Arbeitsstelle hat Interessieren auch niemanden.


    Damit fängt es bereits an:
    Reißt man sich für solche Strolche teilweise den A:D... auf und reißt Überstunden, aber darf dennoch bei der ArGe um Aufstockung betteln. In den Betrieben darf sich der Leiharbeiter dann manchmal noch als der
    " Letzte " betrachtet fühlen und teilweise ist das Stammpersonal dann auch ( teilweise zu recht ) mürrisch.
    ( Es kann ja von der Geschäftsleitung kommen : " Wir fahren gut mit LA...bauen wir weiteres Stammpersonal ab..." )


    Wie der AN pünktlich zur Arbeit kommt und wie bei der LA teilweise noch behumst wird um die paar Kröten des Entgeldes, interessiert kaum jemanden...zunächst hat nur der Betroffene das Leid.
    Ob die Lohnabrechnung stimmt und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden, interessiert auch leider meist nur den Betroffenen...:(


    Zitat

    Ein Hartz4 Empfänger hat es ja, das Auto und die Sprit kosten machen ja nichts aus.


    Ob Arbeitsloser oder LA, das ist doch die " hochgepriesene Flexibilisierung " des Menschen. Ein Tarnmantel, unter dem sich fortschreitendes Lohndumping doch höchstoffiziell verbergen läßt...


    Leider fahren Vermittlung und Wirtschaft mittlerweile teilweise die gleiche Schiene..." Es ist uns doch egal, wie du Arbeitsloser zuverlässig zu Deiner Arbeit kommst..." Ich kann das doch auch...soll ich mir Gedanken darum machen, warum Du Würmchen DAS nicht kannst ?...Deine Vermittlung ist mein momentaner Profit...zukünftig sollst Du doch auch vornehmlich für MEINE Altersvorsorge beitragen...


    Zitat

    Jetzt werden wieder manche sagen man kann ja diverse Sachen VORHER beantragen, nur die Zeitfuzzies Rufen nachmittags an, kommen Sie SOFORT in unser Büro, Morgen zur Frühschicht geht es los.
    Wie soll man da noch was Beantragen ?


    GENAU ... DAS machen nur die Sklaventreiber. Was würde es wohl mal bringen wenn unsere Politiker und all die Sklaventreiber plötzlich mal all ihres Vermögens entmächtigt werden würden.
    Sprich:


    Von jetzt auf gleich mal selber vor die harte Realität gestellt zu werden...


    - Früher gut Geld bekommen ( nennen wir mal nicht den Begriff " verdient " )...nun alles machen müssen.
    - Vermögen = 0 , also gezwungen zu sein, umzuziehen und im eigenem Spinnennetz Hilfe zu beantragen.
    - Auto ? was ist das ? ... Was gelernt ? Lohngleichheit ? Wunsch auf Zukunftssicherheit ?...Also Bitte...
    " Ich habe hier eine gute Stelle für Ungelernte...130 KM entfernt und der AG greift noch mal 30 % von Ihrem um 30 % reduziertem " ortsüblichem " Lohn für ihre Arbeit ab.


    Zitat

    Und wie sieht es mit ÖFFENTLICHEN Verkehrsmitteln auf dem Land aus, dort wohnen viele Hartz4 Empfänger, weil da die Wohnungen günstiger sind.


    Das bliebe jetzt mal näher zu definieren, wie weit auf dem Land. Man sollte freilich nicht so weit wegen der Idylle rausziehen, das kaum noch ÖPNV zur Wahl stünde, denn irgendwie müßten auch in schlechten Zeiten ggf. Einkäufe oder Schulwege möglicher Kinder auch ohne U.F.O. realisierbar bleiben.


    ( U.F.O. = Unöffentliches fahrendes Objekt )


    Zitat

    Deswegen lieber nen 1 Euro-Job im Ort als nen Sklaventreiber in 30 Km Entfernung.


    Warum denn nur 30 ? Einseitiger Vertragsbruch und auf einmal mehr als 50 ?


    Gruß[/QUOTE]


    Du hast es selber auch noch nicht ( selbst freiwillig ) mitgemacht, oder ?


    mfg


    allo

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Allo () aus folgendem Grund: Einen Satz im Zitat nicht als solches berücksichtigt.

  • HY ALLO,


    doch, ich hatte schon einen 1 Euro-Job. Hier bei uns im ORT, nur 5 Minuten zu Fuß von der Wohnung.
    Auch war ich schon bei nen SKLAVENTREIBER beschäftigt und wurde wegen Krankheit Entlassen.
    Deswegen finde ich nichts mehr bei den Sklaventreibern und würde deshalb wieder den 1 Euro-job annehmen.


    Auto habe ich eins, 16 Jahre Alt, noch 1 Jahr Tüv, für Fahrten zur Täglichen Arbeitsstelle hält er aber nicht mehr solange.
    Wie soll man ein anderes bekommen ?


    Ohne Arbeit kein Auto, ohne Auto keine Arbeit.


    Wohne auf dem Land 2 Supermärkte im Ort, nächste Größere Stadt 20 Km Entfernt, darum auch das Auto.
    Bahnhof gute 15 Km weg, Busse zwischen 6.30 und 19.00 Uhr. ( Wechselschicht SO nicht möglich ).


    Gruß

  • Hallo Boxbeutel 2,


    Mich haben erst die Sklaventreiber mit ihren befristeten Arbeitsangeboten in die Hartz - Gesetze gebracht, da ich immer wider zwischendurch Arbeitslos wurde.


    Die AGH bekam ich durch hartnäckige Nachfrage, aber leider keine Übernahme zumindest in Teilzeit.
    ( Der Sparzwang war schon früher aktuell...wenn " Ebbe " in der Kasse ist, dann muß Privatmann wie Kommune leider irgendwo sparen ... )


    Daher hoffe ich ja mal darauf, das unserer Wirtschaft mal die einfachen Facharbeiter so weit ausgehen, das sie auch einen ALG II - Empfänger ohne Auto nicht immer wider dumm dastehen lassen können.
    ( Das scheint leider immer noch ein Auswahlkriterium für Bewerber auf dem 1. Arbeitsmarkt zu sein )


    Ich möchte aber nicht parodieren, was ich zwischen gut und schlecht bei den " Geiern " bislang so erlebt habe, aber es gab in unserer Region davon nur eine Firma, die wenigstens halbwegs so weit mitdachte und bezahlte, das ein eigenverantwortlich lebender Mensch davon nennenswert aus dem Sozialtranfer aussteigen konnte. Es gab auch eine Übernahme, die aber später wider durch die Rezession zu Asche zerfiel. ( Knapp vor der Festeinstellung )


    Von den restlichen " Geiern " hier würde ich aber auch nur max. 25 % für junge Menschen empfehlen, die noch daheim bei den Eltern wohnen.
    Der Beitritt in entsprechende Gewerkschaften könnte in meinen Augen aber auch Diese wider stärken und leichter dazu führen, das es mit der Ungleichstellung der Entlohnung vorbei ist.
    Leiharbeit muss genau so behandelt werden, wie ein Leihfahrzeug...


    Ich muß es Dir ja nicht weiter erläutern, das ein geliehenes FZG unterm Strich mehr kostet, als wenn Du das gleiche FZG gekauft hättest...;) Von Leistung und verlässlichkeit erwartest Du doch dann auch mindestens das Gleiche.


    Übertrage Das mal auf die " Geierschaft ", wenn der Arbeiter das Fahrzeug ist. ;)
    Verstehst Du die Idee ?


    mfg


    Allo