Maklergebühren

  • Hallo zusammen.
    Meine freundin und ich haben eine Wohnung gefunden der soweit auch zugestimmt wurde. Meine freund ist noch in der ausbildung und ich habe nur eine 400 euro job und unterstüzung vom Amt (harz4)
    Leider fallen bei der Wohnung noch Maklergebühren an.
    Wie ist das kann das Amt die auch übernehmen oder zumintest einen teil. Das ganze spiel hier in NRW sich ab.


    Danke erst einmal.


    euer
    Rame

  • Hallo!


    Da streiten sich die Geister, aber im Grungsatz sind Maklergebühren als Wohnbeschaffungskosten anzusehen. Dazu gibt es ein Grundsatzurteil des Sozialgerichts Frankfuert/M, welches deine Freundin als Begründung für die Geltungmachung der Maklerkosten angeben sollte.


    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!