Zeitpunkt Antragstellung

  • Hallo, ich hab mal ne Frage. Ich habe mich bei meiner BA arbeitssuchend ohne Leistungsbezug gemeldet. Mein zuständiger Arbeitsvermittler kann mir aber in Punkto (Fest)Arbeit auch keinen Vorschlag machen und schlug mir vor, ALG II zu beantragen.


    Da ich freiberuflich tätig bin versuche ich so lange wie möglich kein ALG II zu beantragen. Mein Arbeitsvermittler hat mittlerweile meinen Datensatz an mein zuständiges Jobcenter kopiert (jetzt die Frage): Gehe ich daduch irgendwelche Verpflichtungen ein? Bzw. kann es mir zum Nachteil gereichen, wenn ich z.B. erst in zwei Monaten dort aufschlage?


    Ab wann würde dann mein Antrag gelten? Ab dem Zeitpunkt des kopierens meines Datensatzes oder wenn ich dort wirklich vorstellig werden sollte? Kann ich das Jobcenter (oder die BA?) anweisen, meinen Datensatz zurückzukopieren, solange ich dort nicht auflaufe um weiterhin als arbeitssuchend bei der BA gelistet zu sein? Danke.

  • Hallo!


    Keine Angst, erst wenn du noch nötigen Antragsformulare bei der Arge abholst, diese dann mit dem Tagesstempel versehen werden und du diese innerhalb von 14 Tagen wieder abgegeben hast, dann hättest du die Pflichten gemäß SGB II. Aber dazu muss dein Antrag auch noch genehmigt werden. Kann ja sein, dass du zu viel Vermögen hast und leer ausgehst!:D

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Kann ja sein, dass du zu viel Vermögen hast und leer ausgehst!:D


    Wie kommst Du dadrauf? :) ... gut, wenn also meine SGB II - Pflicht erst ab Antragstellung gilt, ist es egal wann ich da aufschlage. Würde es denn irgendwie von Vorteil sein, den Datensatz zurückzukopieren um vielleicht doch an irgendeinen Festjob als Schwerbehinderter zu gelangen? Mein AV hat das nur auf eine Bemerkung nebenbei von mir hin gemacht? Und mir dann mitgeteilt. Gut ich kann ihn auch selber fragen, der ist aber so gut wie nie zu erreichen ...

  • Hallo!


    So richtig verstehe ich deine Sorgen nicht. Ob deine Daten nun bei der Arge vorliegen oder nicht, die sind ohne Antrag für dich nicht zuständig. Und Anbetracht des Arbeitsaufkommens wird sich auch kein Mitarbeiter um dich kümmern.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!