Hallo, ich hab mal ne Frage. Ich habe mich bei meiner BA arbeitssuchend ohne Leistungsbezug gemeldet. Mein zuständiger Arbeitsvermittler kann mir aber in Punkto (Fest)Arbeit auch keinen Vorschlag machen und schlug mir vor, ALG II zu beantragen.
Da ich freiberuflich tätig bin versuche ich so lange wie möglich kein ALG II zu beantragen. Mein Arbeitsvermittler hat mittlerweile meinen Datensatz an mein zuständiges Jobcenter kopiert (jetzt die Frage): Gehe ich daduch irgendwelche Verpflichtungen ein? Bzw. kann es mir zum Nachteil gereichen, wenn ich z.B. erst in zwei Monaten dort aufschlage?
Ab wann würde dann mein Antrag gelten? Ab dem Zeitpunkt des kopierens meines Datensatzes oder wenn ich dort wirklich vorstellig werden sollte? Kann ich das Jobcenter (oder die BA?) anweisen, meinen Datensatz zurückzukopieren, solange ich dort nicht auflaufe um weiterhin als arbeitssuchend bei der BA gelistet zu sein? Danke.