Wer kann uns helfen ?

  • Hallo zusammen


    Für folgende Situation brauchen wir mal Rat und Tat :-)


    Wir Leben in einem 6 Personenhaushalt ,das heißt meine Lebensgefährtin mit 2 Kindern von 11 J. und 12 J und meine beiden 21 J und 22 J
    Wir sind nicht verheiratet ! Meine ältere Tochter geht einen Beruf nach (steht kurz vor dem Auszug ) und meine jüngere Tochter geht zur Fachhochschule ! Wobei ich bei ihr nach meiner Scheidung unterhaltspflichtig bin !
    Ich habe mir vor Jahren ein Einfamilienhaus gekauft wo natürlich noch erhebliche Schulden drauf sind !
    Meine neue Lebensgefährtin geht keinen Beruf nach verdient somit also auch kein Geld !
    Sie bekommt Kindergeld für Ihre beiden Kinder und Geld von der Unterhaltsvorschußkasse für den jüngeren der beiden !
    Sie muß selber Krankenversicherungen für sich und ihre beiden kinder bezahlen !


    Also hat sie einen Antrag auf Hartz IV gestellt der mit der Begründung : eheänliches Verhältnis abgelehnt wurde !


    Ich könnte Sie ja mit den beiden Kinder Krankenversichern usw.
    Ist es richtig das ich nach meiner Scheidung unterhaltspflichtig und noch Schulden auf dem Haus habe ,abgesehen was an Nebenkosten anfällt ( 6 Personen Strom Wasser usw ) und wir nich verheiratet sind für Sie und Ihre Kinder mit aufkommen muß bzw soll ??


    Wer kann uns bitte helfen oder Tipps geben ?

  • Hallo!


    Da ihr mit Kindern in einer Wohnung/Haus wohnt, zählt ihr grundsätzlich als Bedarfsgemeinschaft. Daher werden alle Einkommen, auch Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Einkommen der großen Tochter und dein Einkommen angerechnet. Also müsstet ihr alle zusammen einen Hartz4-Antrag stellen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Ich würde auch sagen: Stellt einen Antrag auf H IV; dann weißt du, wo ihr steht. Die Tochter, die bereits in Ausbildung ist, fällt aus der BG = Bedarfsgemeinschaft heraus, sofern sie durch diese Ausbildung eigenes Einkommen hat. (Dann zählt sie nur noch zur HG = Hausgemeinschaft). Da ihr - wie gesagt - Kinder im Haushalt habt, (wenn auch keine gemeinsamen), werdet ihr gemeinsam berechnet. Wenn dein Einkommen, obwohl deine Lebensgefährtin nicht arbeitet, so hoch sein sollte, dass ihr keine Hilfe erhaltet, müßtest du schon so "richtig" gut verdienen. Ansonsten benutze doch einfach mal den "Rechner" im Internet. Bedarf aller Personen minus Einkommen = das wäre das, was ihr vom Amt bekämt, wobei du für dich, da du berufstätig bist, noch einen Freibetrag hast.


    Um dein Haus mach` dir keine Sorgen - bzw. das kommt darauf an, wieviel Wohnfläche es hat und wie die Grundstücksfläche ist -. An Kosten für die Unterkunft werden die monatlich zu zahlenden Darlehensraten übernommen; die Tilgungsleistungen nicht.