Hallo Leute habe mal eine Frage,
ich habe bisher mit meiner Tochter eine Bedarfsgemeinschaft gebildet. Jetzt hat Sie Ihre Ausbildung erfolgreich beendet und wurde von der Firma noch für 3 Monate übernommen. Ich empfange leider Alg II. Nun habe ich den Amt einen Brief geschrieben das meine Tochter jetzt genung Geld verdient um sich selbst zu versorgen und an mich nur einen Teil der Miete zahlt und ansonsten sich selbst versorgt das heißt das wir nicht zusammen wirtschaften. Meine Tochter hat ebenfalls ein Brief beigelegt das Sie nur einen teil der Miete bezahlt und sonst keine Zahlungen an mich leistet. Ich habe mich jetzt mit meiner Sachbearbeiterin angelegt, weil Sie trotzdem wissen möchte wieviel meine Tochter verdient obwohl ich gelesen habe das Sie das nicht muss wenn Sie den Paragraphen SGBII §9(5) schriftlich widerlegt das keine Zahlungen an mich leistet. Meine SB sagt mir, wir wären eine HG und meine Tochter könnte das nicht einfach widerlegen und Sie muss angeben wieviel Sie verdient und das wird dann erst geprüft ob Sie an mich zahlen muss oder nicht. Sie hat mir jetzt einen Antrag geschickt wo meine Tochter eine Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen muss und noch einen Antrag"Erklährung zum Einkommen Vermogen bei Haushaltsgemeinschaft" wo ich so zu sagen als Unterhaltspflichtige Person eingetragen werden müsste. Sie ist doch aber mir gegenüber aber gar nicht unterhaltspflichtig. Ich weis jetzt nicht was ich noch machen soll, weil ich weis das ich das garnicht angeben muss und das es rechtswidrig ist was meine SB jetzt mit mir macht. Wenn ich aber jetzt weiter bei meiner Meinung bleibe riskiere ich kein Geld zu bekommen und ich will bestimmt nicht vom Geld meiner Tochter leben. Meine Tochter verdient das erste mal richtig Geld und das soll Sie mir jetzt geben das will ich nicht.
Über schnelle Reaktionen würde ich mich freuen. Danke. Silvia
Dazu auch noch mal das Urteil: Urteil des BSG vom 27.1.2009 – B 14 AS 6/08 R – im Internet unter www.bundessozialgericht.de