Haushaltsgemeinschaft mit Tochter

  • Ja, abwarten.
    Du hast doch von deinem Arbeitsvertrag sicher eine Kopie abgegeben oder? Die bleibt dort. Wann bekommst du denn deinen ersten Lohnbescheid, weißt du das? Wie lange habt ihr Zeit mit dem Ausfüllen? Es ist ja so, dass dein Arbeitgeber das für dich ausfüllen müsste. Ich denke es reicht wenn du deinen Lohnbescheid abgibst.
    Bleib erstmal cool, es muss ja nicht immer sein, dass die ARGE Mist baut. Im Regelfall sollten die sofort erkennen, dass wenn du genug verdienst, du aus der BG mit deinem Papa heraus fällst. D.h. dein Pa bekommt den Regelsatz plus seinen Mietanteil. Den anderen Teil musst du nun selbst für dich aufbringen.


    Solltest du allerdings nicht genug verdienen um deinen Bedarf selbst zu decken, erhältst du weiterhin ALG II und dein Gehalt wird bis auf einen Freibetrag angerechnet.


    Wenn der Bescheid dann da ist, musst du schauen ob für dich Leistungen auf dem Bescheid stehen oder du da nicht mehr auftauchst.
    Meld dich hier einfach nochmal, wenn es soweit ist, falls du da nicht richtig durch siehst.


    LG, Jalale.

  • Ja okay, werde alles so machen wie du sagst.
    Wie ist denn der ALG II Bedarf für meine Person ??
    Wie kann man das errechen ?

    Also Miete haben wir 640,-€ Warm, denke das es durch zwei geteilt wird?!
    Was kommt noch zu dem ALG II Beadrf dazu ?


    ARGE hat eine Kopie meines Arbeitsvertrages, ja.


    mfg Andi

  • Dein Bedarf ist das, was du zum Leben laut SGB II zum leben benötigst.
    Das wären ganz grob erstmal die 359€ Regelsatz plus die Hälfte der Unterkunftskosten.
    Also hättest du einen Bedarf von 679€. Wenn dein Gehalt diesen Bedarf deckt, hast du keinen Anspruch.
    Liegt dein Gehalt allerdings darunter (da gibt es noch Freibeträge die vorher abgezogen werden, also das weniger Gehalt angerechnet wird), dann hast du eventuell Anspruch auf Aufstockung.

  • Hallo,



    nein ich liege mit meinem Lohn deutlich drüber !
    Hoffe die ARGE rechnet alles richtig durch.
    Wo ich bei meiner SB war hatte sie
    auch schon gleich gesagt, dein Papa ALG II bezieher ist
    und mein Gehalt rechnen die wohln an wegen BG !


    Ich frage sie [ohne zu wissen was die Warheit ist] ob es denn keine
    andere Möglichkeit gibt, sie hat etwas überlegt und sagte NEIN !


    Jetzt bin ich wütend auf sie!! :mad:


    Eins weiss ich, egal wie und was die da berechnen/berechnen werden.
    In maximal 1 Monat hab ich ne eigene Bude und mein Papa sucht auch schon fleißig nach Wohnungen....
    Aber es wird bestimmt alles so lange dauern mit den Breifen usw....also wie immer eigentlich.


    Ich werde mich aufjedenfall hier melden und informiere euch bei jeder Änderung usw...


    mfg Andi

  • Dann bist du warscheinlich ein sogenanntes Einkommensstarkes Kind!!!
    Das heisst das du deinen Bedarf komplett alleine decken kannst und du aus der BG rausfällst und mit
    deinem Vater eine Hausgemeinschaft führst.
    (würde dir gern mehr dazu Erläutern, aber ich muss los zur Uni)


    Auf mündliche Aussagen von Sachbearbeitern scheint man dem Grunde nach wohl pfeifen zu können. :/

  • Hallo,


    nein dass heisst nicht, dass du deinem Vater gegenüber unterhaltspflichtig bist. Es bedeutet einfach nur, dass du nicht mehr in der BG bist und für dich selbst sorgst.
    Die Hälfte der Miete entfällt dann auf dich, wenn ihr zu zweit in der Wohnung wohnt.


    Ich gebe doriel recht, was mündliche Aussagen der Sachbearbeiter angeht. Da darfst du nichts drauf geben. Wie gesagt, melde dich wenn es was neues gibt.


    LG, Jalale.