zahlt job center zentralheizung

  • hallo,
    ich suche gerade eine wohnung für mich und meinen sohn. uns würde eine warmmiete von 444euro zustehen inklusive heizkosten (so viel ich weiß zahlt das job center nur gas)


    hab jetzt ein paar schöne wohnungen gefunden die warm um die 500euro warm kosten, jedoch mit 70euro heizkosten (zentralheizung)


    zahlt das job center die heizkosten???
    wenn sie die nicht zahlem könnte ich die wohnung doch nehmen oder da ich die kosten ja selber zahlen muss (so wie strom)
    und ohne die heizkosten wäre sie doch angemessen oder??
    ich hoffe ihr versteht was ich meine :)


    danke schonmal

  • Der ARGE ist die Heizungsart relativ egal, solange die Kosten im angemessenen Rahmen bleiben. Wenn du die unangemessene Wohnung anmieten willst, solltest du dir darüber im Klaren sein, dass du weder Umzugskosten noch Kautionsdarlehen von der ARGE bekommen wirst. Auch kann es sein, dass die ARGE nicht den angemessenen Höchstsatz für die Wohnung bezahlt, sondern nur soviel, wie du bisher von ihnen bekommst. Das solltest du im Vorfeld auf jeden Fall abklären, um keine bösen Überraschungen zu erleben ...


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Moin moin
    also ich kann mir nicht vorstellen das das Amt eine Miete differenziert zwischen Warm und Kalt.
    Bei uns hier in Essen zahlen die eine Kaltmiete Plus Heizkosten!.


    Also zum Thema Heizkosten sei soviel gesagt:
    Egal wie Hoch die Kosten für die Heizung ist oder mit was du Heizt, Strom, Gas(egal ob Zentralheizung oder Etagenheizung) Fernwärme, Kohleofen oder mit einem Lagerfeuer die Kosten sind vom Amt 1 : 1 zu übernehmen.
    Es dürfen keine Pauschalbeträge gezahlt werden!


    lg
    Chris1986

  • Chris, das stimmt so nicht ganz: Es gibt eine Höchstgrenze für Heizkosten, die individuell berechnet werden. Dabei werden die Personenanzahl, Baujahr und Bauart des Hauses, die Isolierung, die Etage etc (Vermieterbescheinigung ...) mit einbezogen.


    Das habe cih aber auch erst erfahren, als wir unsere Heizkostennachzahlung (sind zu Beginn der Heizperiode umgezogen, die Abrechnung ist von der neuen Wohnung ...) bei der ARGE eingereicht haben und diese nur teilweise übernommen wurde. Aber jetzt weiß ich immerhin, dass wir in einer Sch***wohnung wohnen, da sie dermaßen schlecht isoliert ist, dass uns zu zweit knapp 130 Euro / Monat (!) zustehen würden .... (unser Schlafzimmer mit drei Außenwänden wird im Winter ohne Dauerbeheizung dermaßen kalt, dass die Bettwäsche klamm war ...)


    Aber grundsätzlich sind bis zu dieser Höchstgrenze die tatsächlich anfallenden Heizkosten zu übernehmen, so kenne ich es auch. Und die Höchstgrenze dürfte so bemessen sein, dass man in den seltensten Fällen drüber kommt.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo!


    Wenn der Gipsylady 444 Euro warm für die Wohnung zustehen, dann kommt sie aus Berlin. Genau dass ist in Berlin der angemessene Satz, der als angemessen für zwei Personen festgeschrieben ist. Und sie wird von der Arge keinen Pfennig mehr als diese 444 Euro warm bezahlt werden. Da ist man in Berlin sehr rigoros.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • moin


    ja das kann ja sein, aber wenn nunmal die Heizkosten bei 70 € liegen und auch keine andere Wohnung in dem Mietbereich von 444 €Warm zu finden ist, dann hat die Arge das zu Übernehmen. Punkt.
    Den die Heizkosten sind in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten zu übernehmen!!
    Aber sie müssen in Relation zur Wohnungsgröße angemessen sein.


    Lg

  • Hallo Chris!


    Ich bin Berliner und weiss wovon ich schreibe. Hier mal die ganze Berliner Reglung:



    Da gibt es nur für Kranke, Altere. Leute mit 15jäh. Wohndauer eine Ausnahme. Die können bis zu 10% mehr Miete haben. Definitiv.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Wie da schon drinsteht, sind das RICHTWERTE! Da beisst man sich nicht auf den Cent genau fest. Wenn sie ne Wohung für 2 Personen findet und die Warmmiete würde 470€ kosten, stellt sich das Amt nicht gleich quer. Richtwerte sind nunmal eine Sollbestimmung, man sollte sich einigermaßen dran halten,MUSS es aber nicht!


    Jana : Ich wüsste auch gern, ob es dazu irgendwelche genaueren Angaben machen kannst. Im Paragraphen direkt steht NICHTS von einem Höchstbetrag. Ich denke warum die das bei dir nicht voll übernommen haben, kann sein, weil sie vielleicht der Auffassung sind, das die hohen Kosten vermeidbar gewesen seien. Ich hab da mal einen Bericht zu im Fernsehen gesehen. Da hat sich ein Empfänger auch ewig mit dem Amt drum gestritten, das er nichts dafür kann, das die Heizkosten so hoch sind. Aber das Amt bezahlte nicht die volle Leistung mit der Begründung das er nicht sparsam genug heizen würde.

  • Genauere Angaben oder Paragraphen kann ich nicht nennen, doch uns wurde in dem teilweise ablehnenden Bescheid mitgeteilt, dass unsere angemessenen Heizkosten pro Monat (in der Wohnung) knapp 130 Euro betragen und nur bis zu diesem Betrag übernommen wird. Naja, unsere Abschlagzahlung für Gas beträgt dieses Jahr 102 Euro, liegt also noch gut im Rahmen ;) Und die Abrechnung der alten Wohnung haben wir noch nicht. Klar, dass für Oktober bis Dezember höhere durchschnittliche Heizkosten auftreten als im Jahresdurchschnitt ...


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Genauere Angaben oder Paragraphen kann ich nicht nennen, doch uns wurde in dem teilweise ablehnenden Bescheid mitgeteilt, dass unsere angemessenen Heizkosten pro Monat (in der Wohnung) knapp 130 Euro betragen und nur bis zu diesem Betrag übernommen wird. Naja, unsere Abschlagzahlung für Gas beträgt dieses Jahr 102 Euro, liegt also noch gut im Rahmen ;) Und die Abrechnung der alten Wohnung haben wir noch nicht. Klar, dass für Oktober bis Dezember höhere durchschnittliche Heizkosten auftreten als im Jahresdurchschnitt ...


    Liebe Grüße,
    Jana


    Die durchschnittlichen Heizkosten werden übers ganze Jahr berechnet , also im Sommer normalerweise gar nichts, in den Wintermonaten voll teuer, durchschnittlich dann monatlich "mittel".
    Wenn das Warmwasser auch über Gas läuft, dann wird das abgezogen, denn Warmwasser ist im Grundbedarf mit drin.