Hallo allerseits!
Ich habe mal eine Frage zum Thema angemessenes KFZ.
Es stand ja hier ein auto bis ca. 7.500 € ist angemessen. Gilt das bei Eintritt in Hartz? Was ist, wenn man während des Bezugs ein Auto kauft?
Konkret: Mein Renault ist 8 Jahre alt, 171000 km und zig Macken, bleibt öfter liegen, Bremsen bleiben fest, Tür klemmt nach Unfall, Lenkung ist bei Kälte fest man muß erst im Stand drehen usw. Schätze Wert vielleicht noch 800-1000€.
Nun wollen meine eltern sich ein neues Auto kaufen und mir ihren corsa -wird jetzt im August 4, 40.000 km Wert ca. 6000€- zu dem Preis verkaufen, den ich für mein auto noch erhalte.
Gilt als Wert für das Auto dann der Preis den ich bezahlt habe, oder der, den er tatsächlich Wert ist? Ich meine er ist ja nicht über 7500€ wert und ich habe ja diesen Betrag den er wert wäre auch nicht bezahlt (NIcht das das Amt dann fragt, wo das Geld her war). Meine Eltern würden dann mit mir einen richtigen Kaufvertrag machen.
Ist es dann so für das Amt okay?
Ich hoffe ja, denn
1. Habe ich ja keinen Gewinn aus meinem Wagen, da ich das Geld ja gleich weitergebe
2. Habe ich nichts aussgegeben wo die fragen könnten, wo es herkommt. Praktisch sind die Autos ja nur getauscht.
3. Hat der neue keinen Wert über 7.500
Aber man weiß ja bei denen nie. Nicth das die sagen, toll sie haben 1000 für ihren erhalten, 6000 ist der neue Wert. Dann verkaufen sie den mal und leben von den 7000 1,5 Jahre.
Kann mir da jemand helfen? Auskunft vom Callcenter: Weiß ich nicht. Machen Sie einfach den Wechsel dann werden Sie sehen, wie das Amt entscheidet Wollen die mich verarschen? Dann wissten die ne Antwort, wenn das Kind im Brunnen ist?
Danke Euch schon mal
PInky