Hallo liebe Leute
Ich habe vor einigen Monaten einen Brief von der Arge bekommen, das ich für meine (damals 3 Monate alte, jetzt fast 8 Monate) alte Tochter Wohngeldbeantragen soll was ich auch getan habe aber noch keinen bescheid bekommen habe. Ich bekomme Kindergeld und Unterhalt für sie und bin alleinerziehend. Nun bekam ich heute einen Brief von der Arge ins Hausgeflattert, das ich ab 1.08 Wohngeld beziehen werde und mit folgendem "einsetzbaren Einkommen" : 164 Kindergeld Unterhalt 117 Sonstige Einkommen 167 und Einkommensbereingung -25,93 Summe bereinigtes einkommen 422,07
heißt das jetzt etwa das das meiner Tochter 25,93 abgezogen werden von dem was sie bekommt? Ist das alles eigentlich rechtens so, habe gehört das Hartz 4 Empfänger auch garkein Wohngeld bekommen dürfen, und wenn doch, warum können die meiner Tochter etwas abziehen ?
Liebe Grüße Vero