Standard Arbeitsnehmer kündigung,ALG1 Sperre?->auch Hartz 4sperre??

  • Guten Abend an Sie alle,


    ich habe folgende Frage und zwar es geht um meine Schwester.Ihre Arbeitsstelle, wo sie jetzt mehr als 6 Jahren dort arbeitet,kann sie nicht mehr ertragen und hat nur noch stress mit dem neuen Chef. Deshalb möchte sie die Arbeitsstelle kündigen.Nun meine Fragen:


    1)welche Kündigungsfristen muss sie als Arbeitsnehmer beachten?ist es vier Wochen, auch wo sie mehr als 6 Jahren dort arbeitet?
    2)So wie ich informiert bin, bekommt sie dadurch eine 3 monatige Sperre vom Arbeitslosengeld1(ALG1) ist es richtig?
    3)bekommt sie in dieser Sperrzeit Hartz vier(ALG2), wenn sie natürlich alle andere Voraussetzungen erfüllt?oder die Sperrzeit gilt auch für Hartz vier?wird bei ihr Hartz vier regelsatz auch gekürzt?bekommt sie dann die angemessene Wohnkosten erstattet?


    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

  • Moin moin.


    Also wenn sie Kündigt bekommt sie eine Sperre von 12Wochen.
    Ausser sie erläutert Ihrem Sacharbeiter wieso weshalb warum sie gekündigt hat, dann kann es sein das die Sperre nicht in Kraft tritt.


    Sollte sie doch eine sperre bekommen, bekommt sie trotzdem ALG II, weil ALG II ist eine Sozialleistung, wie damals die Sozialhilfe, demnach bekommt sie die Wohnungskosten bezahlt und die Regelleistung.


    lg

  • Wenn sie selbst die Arbeitstelle kündigt braucht sie schon einen sehr guten Grund um einer Sperre zu entgehen.Nur weil sie sich mit dem neuen Chef nicht versteht ist kein ausreichender Grund.Sie wird also auf alle Fälle mit einer Sperrzeit rechnen müssen wenn sie kündigt.Sie bekommt dann auch keine ALG2 Leistungen weil sie nämlich die Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt hat.Allenfalls könnte sie ein Darlehen bekommen welches sie aber zurückzahlen müßte.

  • moin


    also wenn sie kündigt weil sie zb. vom Chef gemobbt wird, dann kann sie das tun weil sie dann ggf zu einem Amtsarzt muss und dort kann sie es dem Doc erklären wieso weshalb warum..
    und dann bekäme sie dann auch die AlG II leistungen.


    lg

  • Wenn es sich hier um Mobbing handeln würde dann ist das etwas anderes und dann würde es gar keine Sperre geben und sich somit der Bezug von ALG2 gar nicht stellen sondern sie könnte ganz normal das ALG1 bekommen.Allerdings muß sie einen solchen Vorwurf beweisen z.B. durch Arztbesuche.Wenn sie sich aber nur mit dem Chef nicht gut versteht ist dies kein Kündigungsgrund.ich galube es gibt recht wenige die ihren Chef wirklich lieben.

  • Hm - das scheint einmal mehr ein Fall von sehr unterschiedlichen Aussagen zu sein :


    Zitat

    Sollte sie doch eine sperre bekommen, bekommt sie trotzdem ALG II, weil ALG II ist eine Sozialleistung, wie damals die Sozialhilfe, demnach bekommt sie die Wohnungskosten bezahlt und die Regelleistung.


    und


    Zitat

    .Sie wird also auf alle Fälle mit einer Sperrzeit rechnen müssen wenn sie kündigt.Sie bekommt dann auch keine ALG2 Leistungen weil sie nämlich die Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt hat


    Weiß vielleicht irgendjemand , was denn nun *richtig* ist ?


    LG SJ1984

  • Die Gründe einer Sperre vom ALG1 sind eigentlich klar definiert.Wenn sie also eine Sperre bekommen würde auf Grund der eigenen Kündigung wird der SB bei der Beantragung des ALG2 sehen das sie eigentlich einen ALG1 Anspruch hätte und den Antrag ablehnen.Es geht ja nicht das man auf der einen Seite eine Sperre bekommt und dann eben ALG2 beantragt.Sie wird das Geld wenn überhaupt nur auf Darlehensbasis bekommen wenn sie aus eigener Kraft nicht über die Runden kommt während einer Sperre.

  • wo liegt das Problem? Burn out Syndrom - ab zum Arzt - Überweisung zum Psychologen - Krank schreiben lassen, irgendwann wieder arbeiten gehen, selbe Ding nochmal, wenn der Chef eben ein Arsch ist und meint seine Mitarbeiter so anmachen zu müssen das diese labilen Menschen dann ständig einen Termin beim Hausarzt machen müssen, ist das ganze doch nur eine Frage der Zeit wie lange sich der Chef das leisten kann. Einen Haken hat das Ganze - es gibt Arbeitszeugnisse und in ein solches kann ein Chef natürlich auch versteckt diese Sachverhalte einfliessen lassen. Aber wenn es so unerträglich ist wie Du es von Deiner Freundin her geschildert bekommst dann wird es wohl nicht anders laufen können,denn das was Kitty geschrieben hat trifft soweit zu, es gibt keine ALG II wenn man eine Sperre bei ALG I bekommt, einzig ein Überbrückungsdarlehn würde Dir gewährt, aber darum zu kämpfen kostet sicherlich erhebliche Nerven und sobal man von einer Kündigung erfährt und diese nicht umghend meldet werden schon Sperren verhängt. hatte unlängst von einem älteren Deutsch-Russen eine Sanktionierung von 1 Woche ALG I Leistungen weil er angeblich eine Kündigung zu spt gemeldet hatte. Datum der Kündigung 29.04.09 Meldung der Kündigung 05.05.09 mit dem Feiertag und der Postzustellung sowie der Freinahme für die Vorsprache auf dem Abeitsamt wäre maximal 1 Tag anlastbar gewesen, nämlich der Montag aber da hatte der mann ja beim Chef nachgefragt - dieser Superschlaue Sachbearbeiter hatte sich aber auf den Ursprungsarbeitsvertrag aus dem Jahr 2004 bezogen weil dies ein Zeitarbeitsvertrag war und gemeint das dem Mann dann doch eigentlich längst klar gewesen sein müsste wann er arbeitslos werden würde. Natürlich habe ich ihn gefrat ob er Ahnung von seinem Job hätte und ober er dann wisse wie oft er einen Zeitarbeitssvertrag verlängern könne bevor aus einer solchen Konstellation auch automatisch eine Festanstellung abzuleiten wäre - jetzt gehts zur Rechtsabteilung ! Was zeigt das ? es sind eben nicht wie hier geschildert immer automatisch 12 Wochen, selbst in den Gesetzestexten steht das in Härtefällen auch auf die 1/2 zu reduzieren möglich sei, wie der allerdings auf die eine Woche gekommen ist, sit mi auch schleierhaft! Also Leute nicht immer gleich vom Hören-sagen ausgehen besser ist sich zu erkundigen und dies notfalls schriftlich einzufordern. Gibt der Sachbearbeiter nach der Schilderung nämlich ein mündliches okay und bekommt dann 5 Minuten später einen Herzinfarkt, was auf unserer BA auch schon passiert ist, erklär mal seinem Nachfolger oder Vertreter das da eine Zustimmung bestand! In diesem Sinne!