Suche Rat für folgende Problematik...

  • Hallo zusammen!


    Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand zur folgenden Fragestellung weiterhelfen könnte:


    Mein Mitbewohner (26) hat extreme Schwierigkeiten, die monatlich notwendige Miete von ~270€ aufzubringen und müsste, wenn sich kein anderer Weg findet, deshalb demnächst ausziehen, was sehr schade wäre.


    Seine Situation ist diese:


    Nach abgebrochener Ausbildung macht er nun sein Fachabitur als BTA. Die Schule läuft für ihn nach den Sommerferien noch für ein Jahr. Seine Noten lassen darauf schließen, dass er problemlos einen guten Abschluss dort erreichen wird.


    Nebenbei arbeitet er in der Gastronomie, allerdings unregelmäßig und ohne ausreichendes Gehalt.


    Er hat bereits Schüler-BAföG beantragt, dies wurde ihm aber mit Verweis auf das Einkommen seines Vaters verwehrt.
    Dieser ist Arzt, lebt seit langer Zeit geschieden von seiner Mutter und hat an sich kein Interesse an seinem Sohn und verhält sich ansonsten dementsprechend unkooperativ und kaum unterstützend.
    Seine Mutter lebt von ALGII und eine bessere finanzielle Situation steht auch nicht in Aussicht. Von ihrer Seite kann also keine wirkliche Unterstützung kommen.


    Demnach müssten wir nun wissen, was hier für Sozialleistungen in Frage kommen bzw. auf welche er Anspruch hat.
    Letztlich benötigt er lediglich die monatlichen Mietkosten als zusätzliche Unterstützung. Das würde ausreichen, um zumindest nicht ausziehen zu müssen.


    Besten Dank im Voraus!

  • Hallo, er kann probieren, ob er Wohngeld bekommt. Bei der ARGE würde ich auch nachfragen, und wenn es das Geld nur auf Darlehnsbasis gibt, da ja wohl eigentlich sein Vater zahlen müsste, gegen den er auch rechtliche Schritte einleiten kann.
    Viele Grüße

  • Wenn ihm von seinem Vater Unterhalt zustünde, muß er dem einfach die erforderlichen Anlagen betr. Einkommen zum Ausfüllen übersenden, und zwar möglichst per Einschreiben-Rückschein als Nachweis. Reagiert der Vater nicht, erinnert er ihn noch einmal und bleibt auch dies "fruchtlos", kann er seine Schreiben dem Bafögamt übergeben, die dann die Sache (im Normalfall) übernehmen. Bei uns jedenfalls erhielt ich diese Auskunft, als es um die Beantragung des Studentenbafögs für meinen Sohn ging. ich denke, die Ämter haben alle ähnliche Regeln. Gut wäre ein nettes erklärendes Vorabgespräch mit dem später für ihn zuständigen Sachbearbeiter beim Bafögamt zu führen. Sollte der Vater zahlen müssen und kein Bafög in Betracht kommen, wird das dann ja wenigstens klar und dient als Grundlage der Unterhaltsberechnung durch den Anwalt.


    Das ist dann der andere Weg , also der von Renate11 aufgezeigte. Hier wäre ein Anwalt (Fachanwalt für Familienrecht/Unterhaltsrecht) der richtige Ansprechpartner. Für einen Eigenanteil in Höhe von 10 € kann man unter Vorlage eines vom Amtsgericht auszustellenden Beratungsscheines erst konkrete Informationen und Möglichkeiten aufgezeigt bekommen, alles weitere funktioniert mittels Prozesskostenhilfe, ist also kein Problem.


    Wichtig ist bei allem, was getan wird, keine Zeit zu verlieren. Denn erst ab - sozusagen - "Fälligstellung" des Unterhaltes muß der Vater den Unterhalt zahlen; jeder Tag, den man verzögert, fehlt rechnerisch.

  • Wenn der Vater sich weigert zu zahlen, dann zahlt oft das Bafögamt und klagt es dann beim Vater wieder ein!
    So hab ich das zumindest bei meiner Beantragung erfahren :)
    Es reicht auch einmal ihm die Formulare im Einschreiben mit Rückschein zu schicken, ein bis zwei Wochen zu warten und dann den Rüchschein zum Antrag einzureichen mit dem entsprechenden Schreiben, das der Vater sich halt weigert. Mach ich immer so.

  • Danke für die schnellen Antworten!


    Das mit dem Wohngeld ist erstmal notiert - Danke!


    Bei den anderen Beiträgen bin ich mir nicht sicher, ob ich sie richtig verstanden habe.
    Die Sache ist, dass er seinem Vater die Unterlagen vom BaföG-Amt geschickt hatte, sie ausgefüllt wiederbekam, weitergab und ihm daraufhin die Unterstützung verwehrt wurde, wegen der Höhe des Einkommens.


    Wenn ich lirafes Beitrag nun richtig verstehe, sollte er also seinem Vater Unterlagen zur Unterhaltszahlung schicken (per Einschreiben Rückschein), wenn er dann Geld von ihm bekommt - gut, wenn nicht, die entsprechenden Schreiben ans BaföG-Amt übergeben. Diese Zahlen ihm dann entsprechende Förderungen und versuchen, wie Doriel meinte, das Geld vom Vater "einzutreiben"...richtig?


    Nächster Schritt wäre dann also, die entsprechenden Unterlagen bzgl. der Unterhaltszahlung zu besorgen. Nur woher?


    Nochmals besten Dank für alle Antworten!