Trennung,Eigentum,ALG2

  • Hallo Ihr Lieben,
    aus meiner verzweiflung her bin ich auf diese Seite hier gestoßen und ich hoffe auf Rat.
    Zu meiner Situation:
    Ich arbeitete in den Ehejahren auf 400€ -Basis um mich weiterhin um unser gemeinsames Kind (7J) zu kümmern.Mein (Noch)-Ehemann vollzeit. Seit März leben wir Räumlich getrennt(noch in einem Haus), da wir Eigentum haben. Seine neue ist mitlerweile mit kind bei Ihm eingezogen, so das das leben hier mit unserem Sohn Katastrophal geworden ist. Ich will mit meinem Sohn ausziehen, da ich und mein Sohn es Psychisch bald nicht mehr aushalten. Der Druck ist zu hoch,da er kein Unterhalt(Unterhaltsvorschuss wurde gestern beantragt) zahlt,kein Trennungsunterhalt.Ich muss mich und mein Sohn von in zukunft 365 € durchbringen.Mein Mann hat nun den Strom, den er die zeit über immer bezahlt hat gekündigt, so das auch ich diesen mit übernehmen muss.Ich frage mich von was denn noch.Wir sind beide Anwaltlich vertreten und das mit den zahlungen zieht sich wie ein Band. Von dem scheiß haus will ich nichts, da wir uns geeinigt haben das ich dafür sämtliche Möbel bekomme. Das Haus wurde vor 7 Jahren gekauft und somit sind erst die Zinsen gezahlt worden. Ich will aus dem scheiß hier raus,aus dem Grundbuch und aus den Darlehnensverträgen, so das ich mich neu mit meinem Sohn orientieren kann. Ich werde dann wohl zu ALG 2 überschreiten müssen,so das ich mir bald eine Wohnung mit meinem Sohn nehmen kann, damit entlich wieder ruhe für uns beiden einkehrt.
    Zu meiner Frage:
    Wenn ich Ihm alles übertrage, damit ich hier weg komme, wie sieht es dann mit ALG 2 aus??
    Zahlen die mir die Wohnung oder gibt es da probleme?? Zumal ich mich freiwillig aus meinen Vermögen hab austragen lassen??
    Ich meine, es ist kein Leben so.
    Ich bekomme kein Wohngeld, da mein (Noch)-Ehemann die Tilgungen fürs haus selber zahlt, bekomme von niemanden, von niergendwo unterstützung, solange das Haus mich noch in Ketten hält.
    Es macht mich kaputt, mein Sohn sagte auch schon,,Mama,ich will hier weg (unter tränen).
    LG Mutter in Sorge

  • Klar müßt ihr da `raus. Hinsichtlich der Einigung (Verzicht Haus) wäre ich vorerst noch sehr vorsichtig. Man wird in allen Formularen gefragt, ob und was an Vermögen man in de letzten 3 jahren möglicherweise verbraucht hat. Es könnte daher uner umständen passieren, dass -wenn du auf alles verzichtest, es sozusagen "verschenkst" - , du keine Leistungen erhälst. Gegebenenfalls, falls das noch nicht passiert ist, erhälst du Leistungen zunächst nur auf Darlehensbasis, weil die hoffen, dass da noch etwas zu holen ist. Ist das Haus hoch belastet, also vielleicht höher als Wert oder so?


    Vielleicht wäre ein informatives Vorabgespräch beim zuständigen Amt, um sicher zu gehen, dass du jetzt nichts dergestalt falsch machst, so dass du keine Leistungen erhälst und nachher wirklich übel dastehst, nicht verkehrt.

  • Wir kauften das haus vor 6 Jahren gemeinsam mit seinen Eltern.Die untere Wohnung ist unser, die obere die seiner Eltern. z.Z wurden wohl nur die Zinsen abbezahlt bevor es ins eingemachte Hausabzahlen geht.
    Ich frage mich ,,was ist ein Darlehnensvorschuss??
    Ich will nur raus aus dem Grundbuch und Darlehnensverträgen. Wie gehen die von der ALG 2 damit um??
    Wie ich mal hörte schicken die einen Gutachter raus der den Wert des Hauses schätzt. Da mein Mann das haus gerne behalten möchte wird er wohl dazu verdonnert werden mich auszuzahlen.Aber was auszahlen?? die hälfte meiner Wohnung?? Das heißt ich bleibe auf den Schulden sitzen, sind die Tilgungen schon abgerechnet und nur der sogenannte Gewinn der Wohnung muss er mir zahlen??
    Ich will nicht noch mit Schulden hier weg, die ich nicht zahlen kann.



    Danke für schnelle antwort

  • Nein, da denkst du falsch, das ist alles (sorry) Quatsch. Wenn auch noch die Eltern mit im Spiel sind und dir (wenn ich das in etwa richtig verstehe) insgesamt max. ein Viertel gehört, kan auch nur der Teil als Grundlage genommen werden. Da das Haus dann definitiv (weil zwei Generationen, also neben deinem Mann auch die Eltern) darin wohnen bleiben, nicht verwertet werden kann, kann alles auch einfacher für dich ablaufen. Ob du auf Schulden sitzen bleibst, vermag ich aus der Entfernung und ohne Zahlen nicht zu sagen, aber aufgrund deiner jetzigen Schilderungs-(Ergänzung) denke ich, dass das Vorhaben: Er behält die belastete Wohnung und du die Möbel - für in Ordnung vom Amt angesehen werden würde.


    Darlehensvorschuss (deine Frage): Menschen, die hilfebedürftig sind und definitiv verwertbares Vermögen besitzen, erhalten H IV erst auf Darlehensbasis und müssen dieses "Darlehen" zurückzahlen, sobald das Vermögen verwertet werden konnte. Da ei dir vielleicht (so wie sich das nun anhört) nichts zu "holen" ist, wird es vermutlich nicht nur auf Darlehensbasis H IV geben. Aber alles hin- und her nützt nichts.Suche ein informatives Gespräch in der für dich zuständigen Behörde. Schaden kann es keineswegs, da du in sämtlichen Antragsformularen sowieso angeben mußt, was an Vermögen in den vergangenen drei Jahren vorhanden war, das nun nicht mehr da ist, und wie du es verwertet hast. Also: Flucht nach vorne und konkrete Aussagen (möglichst unter schriftlicher Bestätigung) einholen.

  • Hallo Lirafe,
    vorab danke ich Dir über die Infos.
    Mein (Noch) -Ehemann hat sich endlich breitschlagen lassen und hat gestern Unterhalt für das kind auf mein Konto überwiesen.
    Ich bin in deisem Gebiet der Abhängigkeit vom Staat das erste mal und hab von all dem überhaupt keine Ahnung. Nun ist man in dem Fall der Trennung leider dort reingerutscht.
    Ich denke es geht vielen Frauen so wie mir, die sich unter solchen umständen in die ,,bedürftigkeit" leider abstufen lassen müssen. ABER ich bin in erster linie erst einmal glücklich wenn ich mit meinem Sohn hier raus sind und unser Leben neu beginnen können.
    LG Mutter in Sorge