Hallo Forums-Gemeinde,
heute muss ich mal wieder eine Frage stellen:
Zwischen meinem Partner (29) und mir (21) kriselt es im Moment ziemlich stark, so dass es eventuell in den nächsten Wochen zu einer Trennung kommt. Ich wohne seit März letzten Jahres mit ihm zusammen und beziehe seitdem auch ALG II (BG mit ihm). Seit knapp einem Jahr bin ich selbstständig, jedoch steigen die Gewinne nur langsam; im letzten Halbjahr hatte ich einen Gewinn von gerade mal ca. 300 Euro. Also erfolgt zurzeit noch keine Anrechnung. Von meiner SB habe ich noch Zeit bis mindestens Ende November, um weitere Kunden zu gewinnen, und ab Januar habe ich einen Großauftrag (längerfristige Einnahmen) in Aussicht.
Nun meine Frage: Sollte es tatsächlich zu einer Trennung kommen, habe ich dann weiterhin Anspruch auf Leistungen, solange meine Selbstständigkeit noch nicht tragfähig ist?
Liebe Grüße,
Jana