ALG II-Anspruch nach Trennung?

  • Hallo Forums-Gemeinde,


    heute muss ich mal wieder eine Frage stellen:


    Zwischen meinem Partner (29) und mir (21) kriselt es im Moment ziemlich stark, so dass es eventuell in den nächsten Wochen zu einer Trennung kommt. Ich wohne seit März letzten Jahres mit ihm zusammen und beziehe seitdem auch ALG II (BG mit ihm). Seit knapp einem Jahr bin ich selbstständig, jedoch steigen die Gewinne nur langsam; im letzten Halbjahr hatte ich einen Gewinn von gerade mal ca. 300 Euro. Also erfolgt zurzeit noch keine Anrechnung. Von meiner SB habe ich noch Zeit bis mindestens Ende November, um weitere Kunden zu gewinnen, und ab Januar habe ich einen Großauftrag (längerfristige Einnahmen) in Aussicht.


    Nun meine Frage: Sollte es tatsächlich zu einer Trennung kommen, habe ich dann weiterhin Anspruch auf Leistungen, solange meine Selbstständigkeit noch nicht tragfähig ist?


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Die Trennung ist irrelevant, solange ihr weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft bleibt.
    Ein Umzug ist aufgrund des Alters allerdings etwas komplizierter, da man in dem Fall normalerweise wieder zu den Eltern gehen sollte.

  • Gut, da habe ich mich wohl etwas undeutlich ausgedrückt: Mit der Trennung wäre natürlich unweigerlich auch ein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung verbunden.


    Dank dir für deine schnelle Antwort:)


    Möchte halt nur wissen, ob eine Trennung mich finanziell in die Mittellosigkeit stürzen würde ... (dann wäre ich ja abhängig von meinem Partner, solange ich nicht genug verdiene, da ich nicht dauerhaft zurück zu meinen Eltern kann ... und im Übrigen auch nicht weiß, ob ich nochmal in die Familienversicherung zurück kan, da ich bereits eine abgeschlossene Ausbildung habe)


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Meiner Meinung nach mußt du, da du schon einmal eigenständig gewohnt hast also unabhängig von den Eltern, auch nicht dorthin zurück. Die Selbständigkeit ist für den Bezug von H IV / ALG II kein Hindernis. Es sind halt nur andere Formulare und Gewinn"aussichten" darzulegen, alles halb so schlimm. Das, was du verdienst, wird dann irgendwie ermittelt und du erhälst aufstockende Hilfe, genauso als wärst du angestellt und würdest zu wenig verdienen. Wenn die Gewinne allerdings langfristig nicht besser werden, könnten die versuchen, dich wieder zu vermitteln. Aber wie gesagt - zunächst, da du ja auch noch nicht lange selbständig bist, dürfte das kein Problem sein.

  • Dank dir, Lirafe :)


    Die Berechung des Einkommens aus Selbstständigkeit kenne ich, da ich sie ja bereits im dritten Halbjahr jetzt vorlegen musste;) Es wird übrigens zuerst die Schätzung abgefragt, aufgrund derer die Einkommensanrechnung für den Bewilligungszeitraum festgelegt wird (kann jederzeit geändert werden, wenn man sich stark verschätzt hat), und im Nachhinein muss man den gleichen Bogen nochmal mit den tatsächlichen Zahlen ausfüllen und eventuell zuviel erhaltene Leistungen zurückzahlen, während man zu hohe Abzüge erstattet bekommt.


    Hoffentlich sieht die ARGE es genauso wie du, falls es tatsächlich zu einer Trennung kommt ...


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Ruf doch einfach mal anonym (möglichst zwei Mal, dann hast du verschiedene Auskunftgeber) bei deiner zuständigen Behörde an. Also bitte auch von einem anderen Apparat, weil ich gemerkt habe, dass die mich sofort zuordnen konnten anhand meiner Rufnmmer, bevor ich sagte, wer ich bin. (Bin übrigens auch selbständig... man schlägt sich so durch, darf nur nicht krank werden. Seitdem habe ich jetzt komplette Ausfälle und bin wieder in der "Vermittlung".)