bekomme kein BAföG

  • Hallo


    könnte mal Hilfe gebrauchen,wie schreibe ich einen Überprüfungsantrag.
    Meine Tochter sollte BAföG bekommen weil sie noch zur Schule geht, ich bin Hartz 4 meine Frau Arbeitet.
    ich bekomme schon ein Jahr lang das BAföG abgezogen,obwohl meine Tochter noch keinen cent gesehen hat.


    aber wie schreibe ich da einen Überprüfungsantrag ?


    Danke schon mal

  • Ich ergänze mal meine Antwort von eben noch:


    Informationen zu dem Überprüfungsantrag findest du auf dieser Seite hier
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199c411fcf04.php


    Deine Tochter hätte längst ebenfalls Geld über Hartz4 bekommen müssen, da ich nicht glaube das sie die Vorraussetzungen für das Schülerbafög jemals erfüllt hat, wenn man sich mal die Vorraussetzungen ansieht, die auf der Hauptseite hier zu finden sind :

  • Hallo Doriel


    schon mal Danke für den Link
    Wiederspruch nichts schriftliches, weil bisher alles Telefonisch super geklappt hat.
    Mir wurde gesagt vom Fallmanger ich soll denen Beine machen, ihr steht BAföG zu aber nichts passierte.
    Aber es wurde mir weiter abgezogen das sind 192.00 € wo jeden Monat fehlen


    Möchte was Schriftliche aufsetzen kenn mich aber da nicht aus was ich da schreiben muss

  • Die Information vom Fallmanager ist schlichtweg falsch!
    Meinem Vater hat man das damals auch erzählt und ich bin zweimal zwischen Bafögamt und Arge hin und her gelaufen.
    Wenn die Vorraussetzungen nicht bestehen, kriegt man das einfach nicht. Sie gehört in die Bedarfsgemeinschaft und hat, wenn die Mittel eben fehlen, auch Anspruch auf Leistungen!


    Widersprüche sind IMMER schriftlich zu verfassen, damit man auch rechtlich was in der Hand hat!!! Sowas in Zukunft bitte IMMER schriftlich erledeigen. Telefongespräche kann man einfach vergessen!

  • Na ich würde diese Überprüfungsantrag stellen gemäß §44 SGB X
    und als Beweis auch auf jeden Fall eine Kopie des Ablehnungsbescheides vom Bafögamt dabei legen!


    Wie soll man sowas schon formulieren, ist doch ganz einfach!


    Sehr geehrter Herr "Sachebareiter", (natürlich den Namen eintragen, wenns ne Frau ist, entsprechend abändern. Übrigens ist derjenige der Sachbearbeiter, der auf den Bescheiden steht!)


    gemäß §44 SGB X stelle ich einen Überprüfungsantrag für die Bescheide vom xx.xx.xxxx
    und xx.xx.xxxx (die daten der Bescheide angeben, bei denen das Bafög bereits angerechnet wurde).
    Die angerechneten Bafögbezüge sind unrechtmäig berücksichtigt worden, da keine Zahlung vom Bafögamt erfolgten, aufgrund der nicht erfüllten Vorraussetzungen. Als Beleg ist eine Kopie des Ablehnungsbescheides vom Bafögamt in der Anlage.


    Mit freundlichen Grüßen
    bla bla



    Bitte beachte aber, das diese Überprüfung 6 Monate dauern kann!!!
    Wenn der letzte Bescheid noch keine 4 Wochen zurückliegt unbedingt Widerspruch einlegen!!!
    Sollte jetzt in kurzer Zeit ein neuer Bescheid erfolgen und das Geld wird immer noch angerechnet, ebenfalls unbedingt Wiederspruch einlegen! Die Formuliereung ist dann ähnlich wie beim Überprüfungsantrag, nur ohne eben als Widerspruch und nicht Überprüfungsantrag (auch ohne den Paragraphen!).