Hi@all,
meine Freundin hat Ihre Jahresabrechnung von Ihrem Stromanbieter erhalten, in dem auch Ihre Wasserkosten / Abwasser beinhaltet sind. Ihr Vermieter rechnet die Wasserkosten über den Stromanbieter ab.
Sie hat in beiden Fällen eine Nachzahlung zu zahlen und hat diese bei der ARGE abgegeben zwecks Prüfung. Daraufhin hat sie eine Ablehnung erhalten, mit der Begründung das die Energiekosten nicht von der ARGE getragen werden, was ja auch richtig ist aber Ihre Nachzahlung für den Wasserverbrauch ausschließlich aus Ihren Stromverbrauch resultiert.
Ist dieses so richtig? Was hat Strom mit Wasserverbrauch zu tun?
SIe möchte gerne einen WIderspruch einlegen, da die Nachzahlung ca. 150,00€ ausmachen.
In welchen Paragraph steht drin, das die Arge diese Kosten nicht bezahlen muß?
Für Eure Hilfe bedanke ich mich schon jetzt.
Sonnige Grüße
Mag36