Mieteinnahmen/Anrechnung

  • Ich kenne jemanden, der ALG II bezieht und zwar in einer für Ihn zu großen Wohnung wohnt, aber den Rest zur Miete selbst drauf zahlt, da die ARGE nur den Mindestbetrag zahlt.


    Nun wollte er ein Zimmer untervermieten, um seine Mietkosten zu reduzieren.
    Sein Vermieter erlaubte die Untervermietung und rechnete ihm vor, was er an Untermiete verlangen sollte.
    Von dieser Berechnung bekam die ARGE einen Bescheid.


    Nun ist das Problem, dass er nicht genau weiß, ob diese Einnahmen ihm beim ALG II-Geld angerechnet werden.
    Bisher war es so, dass es der ARGE gleich war, wie er den Differenzbetrag zur Miete selbst aufbringt.
    Nun ist allerdings der vom Vermieter vorgerechnete Untervermietbetrag höher als die Differenz zwischen tatsächlicher Miete und dem Betrag, den die ARGE zahlt.


    Gilt jetzt noch die Ausnahme, dass Mieteinnahmen zur Reduzierung der eigenen
    Unterkunftskosten im Sinne des § 22 SGB II nicht bei ALG II angerechnet werden?


    Und wenn nicht, wann kann man diese Ausnahme sonst in Anspruch nehmen, wenn der Vermieter eh die Untervermietkosten vorrechnet?
    Dann wäre diese Ausnahme ja dem reinen Zufall überlassen. Und für mich klingt der Wortlaut dieser Ausnahme ziemlich konkret.


    Hoffe auf einen Tip von Euch.



    B.

  • Der sicherere Fall wäre, dass der Untermieter die vom Vermieter ausgerechneten Kosten direkt an diesen zahlt; alles andere ist eine "Kann"-"Soll"-Entscheidung, die mal wieder im Einzelfall vom Sachbearbeiter abhängen könnte, zumal die irgendwann vielleicht auch auf die Idee kommen, eine BG zu unterstellen. Habe mich auch schon mal gefragt, was eigentlich passiert, wenn ich hier einen Teil (ebenso aus Kostengründen) untervermieten "muss". Habe nun mal nur eine Küche, ein Badezimmer und so weiter, und weiß nicht, ob man dadurch, dass man an jemand "Gleichgeschlechtliches" untervermietet, von der BG-Annahme geschützt ist oder nicht. Es ist halt alles offen - wie wir auch aus der Politik wissen.


    Daher würde ich - um definitiv sicher zu gehen und allem anderen, was an Fragen und Problemen aufkommen könnte, den Vermieter darum bitten, den Mietvertrag so zu gestalten, dass ihr beide - jeweils anteilig in Sachen Wohnraum - drin steht und die Überweisung auf jeden Fall an ihn geht ohne Umweg über dein Konto.