erledigt
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keiner ne idee/antworten?
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Zitat
Berechnet die Arge dann für die BG nur ihr Einkommen mit? weil ihre Ausgaben sind ja ungleichmäßig. Einkommen und Ausgaben können vom Steuerberater belegt werden.
Vom Einkommen werden Freibeträge abgezogen, aber ob da auch Ausgaben bei einer Selbstständigkeit ebenfalls berücksichtigt werden, kann ich grad nicht sagen.
Einen Anspruch auf eine eigene Wohnung hast du nur, wenn du einen Trifftigen Grund hast nicht bei deinen Eltern zu wohnen! Und das kann kein Larifarigrund alla "wir können uns nicht ab" sein. Das müssen schon sozial tiefgehendere Probleme sein.
Da es erstmal nicht danach klingt, musst du bei einem der beiden einziehen. -
dake für die antwort
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