ALG1 bearbeitung dauert zu lange,Hartz vier abgelehnt, Not..

  • Hallo an Sie alle,


    meine Familie und ich haben ein sehr großes Problem, was ich hier beschreiben möchte, in der Hoffnung einen Rat von Ihnen zu bekommen.


    Also meine Frau und ich haben ein GmbH mit einem Geschäft, ich war während der letzten 6 Jahren Geschäftsführer und meine Frau Gesellschafter.Ich habe in all diesen Jahren alle sozialpflichtbeiträgen bezahlt und war bei KKH(eine gesetzliche Krankenkasse) versichert.Nach so viel Jahren und Aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, waren wir gezwungen für unser GmbH insolvenz anzumelden. Da in meinem Arbeitsvertrag eine Kndigungsfrist von einem Monat vereinbart worden ist, bin ich gekündigt worden und deshalb war ich beim Arbeitsamt um mich arbeitslos zu melden und alle Formulare abzugeben.Seitdem ist es 4 Monate her und ich habe immer noch keine Antwort vom Arbeitsamt bekommen.Ich gehe mindestens 2mal in der Woche persönlich dahin und bekomme nur zu hören,dass es noch länger dauern kann mit der bearbeitung, da aufgrund der familieren Verhältnissen und meine Stelle als GmbH Geschäftsführer Status noch die Überprüfungen, die durch meine Rentenversicherungsträger in Berlin geschieht, noch nicht durchgeführt worden ist(die wollen überprüfen, ob ich die beiträge zu recht gezahlt habe oder ich doch als selbstständig gezählt werde).


    meine Frage ist, wie lange es noch dauern kann?ich habe seit 5 Monaten weder Lohn noch leider eine Arbeit(ich bin 53 Jahre alt und es ist schwierig eine Stelle zu finden).Meine Frau arbeitet jetzt für 500 Euro netto im Monat, deshalb können unsere Kinder und ich uns durch meine Frau krankversichern.aber mittlerweile haben wir all unsere gespartes verbraucht.Ich musste meine Lebensversicherung kündigen, damit ich Geld für Lebensunterhalt und laufende Verbindlichkeiten bekomme.Mittlerweile ist es so, dass ich die Miete für den nächsten Monat nicht zahlen kann.Was können wir denn tun?Ist es richtig, dass alles so lange dauert?


    Ich war auch bei Arge und habe einen Antrag gestellt, es wurde aber abgelehnt, da ich noch auf mein ALG1 bescheid warten muss(bzw. Ablehnungsbescheid).was sollen wir jetzt machen?Ich habe richtig angst, wie ich meine 2 Kinder ernähren soll. Ist es auch richtig, dass ich nur deshlab kein Hartz vier bekommen kann?


    Ich wäre sehr dankbar um einen Rat von Ihnen.

  • Wieso musst du denn speziell auf einen Ablehnungsbescheid warten? Is doch quatsch, ALG II kann ja schließlich auch ergänzend zu ALG I beantragt werden.
    In eurem Fall würde ich aber sagen, ist es sicherlich besser schnellstmöglich zu einer Rechtsberatung zu gehen, die sich mit Sozialleistungen auskennt. Im Rathaus kann man sich einen Beratungsschein holen, damit man zu einem Anwalt gehen kann.


    Warum das so lange dauert, kann ich dir leider nicht erklären. Scheint aber eine wirklich schwere Situation zu sein. Ich würde, wenn das drängeln bei der Arbeitsangentur schon nichts half, bei der ARGE drängeln und denen klar machen, das ihr die nächste Miete nicht zahlen könnt und euch auch kaum ernähren könnt. Wenn die dann wieder sagen, das man auf nen Ablehnungsbescheid von ALG I warten muss, dann frag doch mal genau nach, warum denn eigentlich. Da das Gesetz schließlich nicht verbietet, zu ALG I auch ALG II zu beantragen ;)

  • Moment mal, vier Monate Bearbeitunsgzeit ist einfach zu lange, auch wenn es offensichtlich ein selten schwieriger Fall ist. Du bist, wie es sich liest, Angestellter gewesen, einer GmbH, aber nicht selbst Gesellschafter, richtig ? Sodele, dann hast du erstmal Anspruch auf Alg I und das vermutlich nicht wenig.
    Dann brauchst du auch nicht zur Arge, sondern dahin, wo die Chefs ihr Büro haben und das ist meistens im oberen Stockwerk, unangemeldet hüpfst du da rein und bittest höflich um einen Vorschuß, du bleibst so lange da sitzen, bis du einen Scheck bekommst.

  • Also erstmal vielen Dank für die Antworten,


    Ich habe all das probiert, aber die wollen mir auch lein Vorschuss geben.Ich war immer freundlich und habe sie niemals in irgendeineweise geklagt.Das ist mein erstes Mal, wo ich beim Arbeitsamt war und ich dahchte eine Bearbeitungsdauer von 3 bis 4 Monaten Normal sei. Das Problem ist nur, dass wir all unser gespartes aufgebracht haben und es langsam richtig eng wird. Ich habe aber gehört, dass die Ablehnung meines ALG2 Antrages nur allein deshalb, weil sie Ablehnungsbescheid des ALG1 warten, unsinnig ist weil dann ARGE per Erstattungsantrag das ALG1 Geld vom Arbeitsamt bekommen kann(Wenn erstmal AA das bewilligt, ansonsten hat ja ARGE uns zurecht HARTZ 4 gezahlt).Ist es richtig so?
    Also allgemein denke ich, dass ich ALG2 berechtigt bin, da meine Frau und ich(46 &53 Jahre alt) nur 1500Euro gespartes haben, Und alles andere Vermögen haben wir im Geschäft investiert,Wir haben zwei Kinder(beide mit Kindergeld)und meine Frau arbeitet für 500€ Netto im Monat und ich leider arbeitslos, außerdem wohnen wir zu Miete für 630€ Kalt.Denken Sie, dass wir die Vorrausetzungen für ALG2 erfüllen?Außerdem unser Geschäft haben wir aufgrund von Insolvenz seit 2 Monaten eingestellt und beim Gewerbeamt abgemeldet,sodass wir als nachweis kein Einkommen mehr als selbstständige haben können.


    Vielen Dank nochmals für Ihre Antworten.


  • Also allgemein denke ich, dass ich ALG2 berechtigt bin, da meine Frau und ich(46 &53 Jahre alt) nur 1500Euro gespartes haben, Und alles andere Vermögen haben wir im Geschäft investiert,Wir haben zwei Kinder(beide mit Kindergeld)und meine Frau arbeitet für 500€ Netto im Monat und ich leider arbeitslos, außerdem wohnen wir zu Miete für 630€ Kalt.Denken Sie, dass wir die Vorrausetzungen für ALG2 erfüllen?Außerdem unser Geschäft haben wir aufgrund von Insolvenz seit 2 Monaten eingestellt und beim Gewerbeamt abgemeldet,sodass wir als nachweis kein Einkommen mehr als selbstständige haben können.
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    So wie das hier beschrieben ist, dürften die Bedingungen durchaus erfüllt sein!
    Für alles andere Rate ich nochmals zu der gezielten Rechtsberatung!!!
    Ich denke das übersteigt hier allgmein die Kompetenzen des Forums, da der Fall doch irgendwie komplexer ist :(

  • Vielen Dank Doriel für deine Schnelle Antwort,


    Also haben Sie vielleicht, über Erstattungsantrag was gehört?Gibt es für solche Fälle, wo die Bearbeitung lange dauert vielleicht eine Art Vorschuss bzw. Überbrückungsgeld?


    Auf der Anderen Seite kostet ein Anwalt doch wieder sehr viel und ich bin momentan wirklich nicht in der Lage das zu bezahlen:-(


    kann deiner Meinung nach ARGE bzw. Sozialamt uns so im Stich lassen.Ich bin wirklich verzweifelt:-(was kann ich bloß tun?


    Danke schön nochmal und danke, dass Sie für mich zeit nehmen.


  • In eurem Fall würde ich aber sagen, ist es sicherlich besser schnellstmöglich zu einer Rechtsberatung zu gehen, die sich mit Sozialleistungen auskennt. Im Rathaus kann man sich einen Beratungsschein holen, damit man zu einem Anwalt gehen kann.


    Um mich mal selbst zu zitieren :)
    Mit dem Beratungsschein, zahlt man sich eben nicht dumm und dämlich beim Anwalt ;)


    Ich erklärte ja bereits, das ich es sowieso unsinnig finde, das man wegen eines fehlenden Ablehnungsbescheides von ALG I kein ALG II gewährt, da wie bereits mehrfach erwähnt,
    ALG II ZUSÄTZLICH beantragt werden kann!
    Ich würde in dem Fall (von diesem Erstattungsantrag wusste ich in der Tat bisher noch nichts) einfach
    nochmal zur ARGE stifeln und direkt beim zuständigen Sachberarbeiter einen Termin holen und ganz bestimmt und sachlich die Dramatik dieser Lage verdeutlichen. Es kann einfach nicht sein, das Menschen notleiden müssen, weil ein anderes Amt den Hintern nicht hochkriegt :mad: Und ich würde auch darauf drängen den Termin SCHNELLSTMÖGLICH zu bekommen und sich nicht mit langen Wartezeiten abwimmeln zu lassen.

  • Ja ok, ich werde dann am Montag darauf bestehen, mir schriftlich zu bestäigen, ob und wann ich meit der Zahlung rechnen soll.Die Idee mit Beratungsschein beim Amtsgericht ist gut aber wie lange dauer das bis sowas bewilligt wird?Wie ich schon sagte, wir sind echt knapp bei der Zeit:-(


    Catweezle :
    Haben Sie vielleicht was von der Erstattungsantrag zwischen AA und ARGE(bzw. Überbrückungsgeld oder eine Art Vorschuss) gehört?

  • Was das sein soll, Erstattung zwischen Arge + AA, dazu kann ich nichts sagen, das wird die Differenz zwischen Alg I und Alg II sein. Aber.....ich verstehe die Reihenfolge nicht, wenn es sich um eine Angestelltenverhältnis gehandelt hat, gibt´s Alg I, also ganz normales Arbeitslosengeld, soundsoviel Prozent vom letzten Gehalt und nix mit Hartz IV.
    Beratungsschein wäre ein Versuch wert (Amtsgericht), folgende Lösung ginge evtl. schneller, Al-Selbsthilfe nachfragen, welche RA vor Ort sich auf SGB spezialisiert haben, dann dort den Sachverhalt erläutern, meistens gibt´s dann schon ´nen Tipp und dann evtl. den Beratungsschein nachreichen.
    Trotzalledem, es muß einen Grund haben, warum das so lange dauert, denn ein Vorschuß muß her und kann, wenn alles seine Richtigkeit mit dem Antrag hat nicht verweigert werden.