Was für Leistungen kann ich beziehen?

  • hallo,


    bin 21 Jahre alt und habe meine Berufsausbildung am 23.06.2009 zur Kauffrau im Einzelhandel abgeschlossen.:D und bin jetzt erstmal arbeitslos :(


    Habe seit 1.12.2008 eine eigene Wohnung .


    Bekomme vom Arbeitsamt 412.50€ Gesamt.
    Musste jetzt in eine günstigere Wohnung umziehen um wenigstens meine Rechnungen alle bezahlen zu können.


    Hatte mir jetzt aber auch noch überlegt ob ich viell. noch mal zur Schule gehen soll um mein Fachabi in einem Jahr (Vollzeitschule) nachzuholen um eine bessere Qualifizierung zu haben oder sogar später viell. zu studieren.


    Könntet Ihr mir viell. ein paar Anregungne geben :confused:


    Ich danke euch aufjedenfall schon mal vorher:o

  • Also spontan würde ich erstmal sagen : Wohngeld. Oder aber ergänzend zu ALG I noch ALG II, wenn das Geld von ALG I nicht reicht um deinen Bedarf zu decken.
    Die Finanzierung bei einer Weiterbildung ist aber schwieriger. Da weis ich grad nicht so viel.

  • Moin moin,


    also ich würde erstmal zu deiner Zuständigen Arge gehn und einen Antrag auf ALG II stellen damit du auch von etwas leben kannst.


    Geh doch mal zu der Schule wo du gerne dein Fachabi machen möchtest und lass dich doch mal unverbindlich Beraten, was du brauchst usw. um dein Abi zu machen.


    lg
    chris1986

  • Hallo!


    Zitat

    Hatte mir jetzt aber auch noch überlegt ob ich viell. noch mal zur Schule gehen soll um mein Fachabi in einem Jahr (Vollzeitschule) nachzuholen um eine bessere Qualifizierung zu haben oder sogar später viell. zu studieren.


    Und wenn sie nicht gestorben sind, dann studieren sie noch heute!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Qualifizierung - manchmal stelle ich mir die Frage was das bringt, das Jahr Schule ist sicherlich keine schlechte Investition, eventuell kannst Du da Ganztagsschule Bafög beantragen, ALG II könnte verweigert werden weil Du ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Bei Abendschule hättest Du zumindest im letzten Jahr ALG II Anspruch, vorher musst Du aber auch neben der abendlichen Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.


    @ Schrader - und wenn einem die Denkhaltung nicht passt, antwortet man mit Polemik! Dann schreib doch besser gar nichts oder befriedigt Dich das dann nicht?

  • @Schader
    Mit deinen - abgesehen von vielen Falsch-"Auskünften" sich negativ steigernden Beiträgen und inzwischen zu verschiedenen Fragestellern beleidigenden Art, dienst du hier im Forum wirklich niemandem mehr. Die einzigen richtigen Ausführungen von dir sind diejenigen, die du dir aus Vorlagen `rauskopierst. Deine Kommentare ansonsten sind - wie vorerwähnt - oft nicht nur grundverkehrt, sondern in der Regel weit unter der Gürtellinie. Insofern teile ich Horst Grunerts Vermutung, die er inzwischen schon mal geäussert hat, dass du nicht auf der Seite der Hilfebedürftigen stehst.