hallo erstmal, ich bin gerade ganz schön baff...
ich lebe nun in trennung von meinem mann, wir lebten beide von hartz4... ich musste ihn aufgrund sehr unschöner vorfälle vor die tür setzen da die ehe nun schon seit einiger zeit hinüber ist und es nur noch schreiend zuging, wir haben 2 kleine kinder die darunter sehr litten...er wollte nun zurück zu seiner familie und sich beim hartz4 ummelden, sprich hier abmelden, dort neu beantragen und eine wohnug suchen...
nun bekomm er bei der dortigen behörde die antwort das dies nicht ginge, er solle eine wg mit mir gründen...unmöglich, wir haben 2,5 zimmer, wie soll das gehen??? die wohnung hat 67 m², ist so schon recht klein und schlecht geschnitten, ich kann doch nicht mit 2 kindern in einem raum wohnen um ihm ein zimmer zurecht zu machen..außredem würde es nie gut gehen, wenn wir hier wieder zusammen sitzen...was kann man da tun????
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Haben die eine genaue Begründung gegeben? Mit irgendwelchen Gesetzen?
Wenn ihr euch trennen wollt, dann wäre es wirklich unsinnig wieder zusammen zu ziehen.
Vielleicht mal mit dem Jugendamt sprechen, das es nicht immer sinne des Kindeswohles wäre, wenn ihr noch zusammen bleibt, vielleicht können die euch da auch irgendwas sagen, wie man da vorgehen kann. Denn hier gehts auch um die Kinder! -
Also, so geht das nicht, die Arge kann dir nicht vorschreiben, wie und wo und wer zusammen wohnt, ob nun geschieden oder getrennt, basta!!!
Was zu berücksichtigen gilt und da liegt der Hase im Pfeffer, gibt es eine gemeinsame Krankenversicherung, zahlt der (Ex)-Mann Unterhalt oder sonst was, aber das hat die Arge zu klären.
Es kann aber auch sein, daß die Arge, also die andere Arge, der alten Arge das auf die Augen drücken will, denn die Argen bekämpfen sich gegeneinader mit Erfolgsqouten, Erfolg heißt, nicht zahlen zu müssen.
Laß dich bloß nicht auf so einen Kuhhandel ein. -
Also, so geht das nicht, die Arge kann dir nicht vorschreiben, wie und wo und wer zusammen wohnt, ob nun geschieden oder getrennt, basta!!!
Genau deswegen fragte ich, ob das gesetzlich begründet wurde. Mir ist nämlich in der Hinsicht auch nichts bekannt, das man sowas muss.
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Du musst auf keinen Fall deinen Ex wieder aufnehmen; wo kommen wir denn da hin. Was nicht mehr geht, geht nicht mehr. Bitte schriftlich um einen "Bescheid" mit "diesem" Inhalt (gegen den du dann Widerspruch einlegen könntest). Einen solchen Bescheid ab er wirst du sicher nicht erhalten, weil das niemand in der Behörde vertreten könnte und würde. Mal abgesehen davon, dass du ja geschrieben hast, dass auch dein Mann H IV-Empfänger ist und also keinen Unterhalt zahlt, würde auch das nichts ändern.
Im Übrigen hast du doch diese "Auskunft" nur von deinem Mann?! Vielleicht sucht er einfach nur einen Weg "zurück" mit solchen Mitteln.
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also, diese auskunft kam direkt von der arge ohne gesetzeshinweise....
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