Neue Arbeit und raus aus ALG II, aber kein Konto, was tun??

  • Hi, also wie ich in nem andren Beitrag schon erwähnt habe beginn ich nen neune Job und werde ca. 1100 Euro monatlich netto haben.


    Heut war ich bei der Firma um alles zu regeln, morgen früh kann ich den Arbeitsvertrag abholen.


    Einziges Problem ist bei mir Konto, bisher ging immer alles mit Scheckzahlung.


    Sp...kasse, Deu... B..k,Co.....b..k sowie P...stb..k haben mir schon erklährt das Sie mir kein Konto eröffnen.


    Also was kann ich tun??


    Ohne Konto gibts Probleme, was kann ich machen? Jemand nen Tip wo man in Berlin nen Konto machen kann auf Guthaben Basis??

  • hallöchen,


    ich habe das hier gefunden, vl hilft es dir weiter..
    Wünsch dir viel Glück.
    BineNRW


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    Konto für Jedermann
    Text: Girokonto für Jedermann – rechtskräftiges Urteil des LG Berlin; nicht rechtskräftiges Urteil des LG Bremen


    Überschuldete Verbraucher, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger haben bei fast allen Banken Probleme, ein Girokonto zu erhalten. Dies war bislang die traurige Erfahrung der Schuldner- und Insolvenzberatung der Verbraucherzentralen.


    Anders als z. B. in Frankreich gibt es in Deutschland kein verbrieftes Recht auf Kontoeröffnung für Jedermann, sondern nur eine "Freiwillige Selbstverpflichtungserklärung" des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) als Zentralverband der deutschen Kreditwirtschaft.


    Um einer gesetzlichen Regelung vorzubeugen, hatte der ZKA bereits 1995 allen Bankinstituten empfohlen, für jedermann unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte und unabhängig von negativen Schufaeintragungen zumindest ein Konto auf Guthabenbasis einzurichten. Die Berliner Sparkasse hatte sogar schon 1994 eine ähnliche Selbstverpflichtung gegenüber der Senatswirtschaftsverwaltung abgegeben.


    In einem bahnbrechenden Urteil hat das Landgericht Berlin am 24. April 2003, Az. 21 S 1/03, entschieden, dass diese "Selbstverpflichtung" der Berliner Sparkasse Betroffenen einen einklagbaren Anspruch auf Eröffnung bzw. Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis gibt. "Der Zweck der Selbstverpflichtung bestehe allgemein darin, Menschen mit schlechten Einkommens- und Vermögensverhältnissen die Führung eines Girokontos auf Guthabenbasis zu ermöglichen, das im Rahmen moderner Daseinsvorsorge nahezu unentbehrlich sei (sogenanntes "Girokonto für Jedermann"). Die Form der Selbstverpflichtung trete dabei an die Stelle einer gesetzlichen Regelung. Die Durchsetzbarkeit dieses Zwecks der Selbstverpflichtung gebiete es, einen unmittelbar durch den Bankkunden einklagbaren Anspruch einzuräumen."
    Das Urteil ist rechtskräftig. Revision wurde nicht zugelassen.


    Nach Auffassung der Verbraucherzentrale ist diese Entscheidung auf alle Banken zu übertragen, die die Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für Jedermann praktizieren.


    Ablehnungen von Kontoeröffnungen sind in Zukunft gerichtlich überprüfbar, insbesondere ob ein Vertragsabschluss tatsächlich "unzumutbar" ist, wie von Banken oft behauptet. Dann entfällt nämlich der Kontrahierungszwang. Das Argument der Berliner Sparkasse, dass es noch andere Kreditinstitute gäbe, die ebenfalls eine "Selbstverpflichtung" abgegeben haben, ließ das Gericht in diesem Zusammenhang nicht gelten. "Es würde dem Zweck der Selbstverpflichtung zuwiderlaufen, wenn Personen, die der Bank nicht als Kunden genehm sind, ohne dass die Grenzen der Zumutbarkeit überschritten wären, an andere Kreditinstitute weiterverwiesen werden könnten."


    Ähnlich entschied jetzt auch das LG Bremen (Az.: 2- A- 408/05; n.rk.) mit nicht rechtskräftigem Urteil vom 16. Juni 2005:


    Dem Verbraucher stehe die Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis durch die Sparkasse aus §§ 780, 328 BGB zu. Die freiwillige Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses ist als verbindliche Willenserklärung zu werten, mit der sich der Gesetzgeber einverstanden erklärt hat. Diese Erklärung wirkt als Vertrag zugunsten Dritter. Die Sparkasse ist diesem abstrakten Schuldversprechen beigetreten. Dem Kläger ein Konto zu eröffnen, ist für die Beklagte weder unzumutbar noch ist die Geltendmachung dieses Rechts durch den Kläger treuwidrig, da nach Einrichtung des Kontos derzeit kein Kündigungsgrund vorliegt.


    Ein gesetzlicher Kontrahierungszwang sollte durch eine Selbstverpflichtung der Banken verhindert werden. Die freiwillige Empfehlung des ZKA entstand daher keineswegs aus reinem ,,good will" und geht über eine symbolische Bedeutung weit hinaus. Die Freiwilligkeit bezieht sich insofern lediglich auf die Freiwilligkeit, eine bindende Regelung zu treffen, nicht etwa darauf, dass die avisierte Leistung nur freiwillig zu erbringen ist. Nur aufgrund der Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft hält der Gesetzgeber es derzeit nicht für erforderlich, eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Die verbindliche Willenserklärung wirkt durch das Einverständnis des Gesetzgebers, das sich aus den Bundestagsdrucksachen (BT-Drucks. 1SI2SOO, S. Z) ergibt, als abstraktes Schuldversprechen.


    Durch Auslegung nach den §§ 133, 157 BGB ergibt sich das Vorliegen eines Vertrages zugunsten Dritter. Begünstigter dieses abstrakten Schuldversprechens zugunsten Dritter ist gemäß der Selbstverpflichtung ,,Jedermann".
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  • wenn garnix mehr klappt nimmst du ein tagesgeldkonto bei cortalconsors (keine schufa abfrage),
    du kannst auf diesem konto sowohl geld empfangen aöls auch überweisen.
    der einzige nachteil: es gibt keine bankkarte.
    falls die gebraucht wirr eröfnest du ein sparkonto bei der postbank (ebenfalls keine schufaabfrage).dort bekommt du eine karte (allerdings keine ec) und kannt von cortal auf postbank überweisen und geld abheben.


    ist eine möglichkeit für die leute,die ganz am ende der kette stehen/liegen (schufa,offenbarungseid,insolvenz u.ä.) :)


    denn die durchsetzung des o.a. gesetztes ist leider (oder zum glück) nicht immer mögöich.bank ist ein privatuntenehmen und als solches haben sie freie wahl was die auswahl ihrer geschäftspartner angeht.und wenn die bank nicht will,dann kannst du jahre damit vrschwenden ihr beizubringen,dass du als unzuverläßiger partner ein recht auf ein konto hast :)

  • Hallo,
    ich hatte ein ähliches Problem wie Du gehabt, mir wurde das Girokonto bei der Sparkasse wegen"Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse" gekündigt. Eine Bank, die Dir ein Konto auf Guthabenbasis gibt, ist die Wirecardbank. Ist allerdings ein Internetkonto und die Kontoführungsgebühren betragen knapp 10 Euro im Monat. Dafür hast Du zusätzlich zur Maestro Karte auch eine Kreditkarte ( Prepaid ). Die werben damit dass man auch ein Konto bei negativer Schufa bekommt, auch ohne Job... Die Internetadresse: www.wirecardbank.de

  • Hallo!


    Ist zwar ein sicher nettgemeinter Ratschlag, aber man sollte in einer solchen Situation ganz bestimmt nicht zu einer mysteriösen Internetbude(bank) wechseln.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Das ist keine mysteriöse Bank, habe das Konto dort schon seit 6 Monaten. Schau Dich dort auf der Internetpräsenz um, alles OK. Ist das einzige Prepaidkonto für jedermann, dafür sehr teuer in den Gebühren.

  • nochmal:


    - cortalconsors als geldeingangkonto + überweisen
    - postbank zum geld abheben


    beides kostenlos und sogar mit zinsen drauf :)


    zu Wirecardbank: eine "bank", die für daueraufträge und überweisungen geld verlangt, und die keine kostenlose geldabhebungen an ausgewählten automaten anbietet ist schlicht und einfach abzocke :) egal ob mit mit oder ohne schufa.
    0,75€ pro überweisung ist echt ein hammer :)