einvernehmliche Scheidung mit notariellem Vertrag

  • Ich bin neu hier im Forum und habe mich extra angemeldet, um ein paar Fragen loszuwerden. Ich hoffe, jemand kann mir helfen...
    Ich habe mich vor ca. 4 wochen von meinem Mann getrennt, weil ich einen anderen Mann kennengelernt hatte.
    Ich habe lange hin und her überlegt, bis ich mich dann doch entschied, mich zu trennen und mit meinem neuen Freund zusammen zu sein.
    Ich war nie richtig zufrieden in meiner Beziehung zu meinem Ex-Mann, habe aber leider doch geheiratet. Das war ein Fehler, wie ich jetzt merke...
    Wir waren nur knapp 9 Monate verheiratet und haben eine gemeinsame Tochter von einem Jahr. Mein Mann ging ständig nur aus und ließ mich zu Hause alleine sitzen...:(
    Ich wollte keinen Stress mit meinem Ex-Mann, schon alleine der Tochter wegen. Er kann sie sehen, wann er möchte. Außerdem hatte ich nie die Absicht, von ihm Unterhalt für mich zu verlangen.
    Leider kann ich momentan noch nicht arbeieten und ab August nur auf 400 Euro-Basis. Bis Ende des Jahres bin ich noch in Steuerklasse 5 und mein Noch-Ehemann in der 3. :(
    Da er der Meinung ist, dass ich ja auf eigenen Willen hin gegangen bin und er ja keinerlei Schuld daran tragen würde, dass unsere Ehe gescheitert ist, gibt er mir auch kein Geld zum Leben.
    Jetzt hat er mich heute zum Notar geschleppt, um mich unterschreiben zu lassen, dass ich komplett auf jeglichen Unterhalt verzichte, jetzt sowie auch in Zukunft.
    Er meinte, er wolle es schwarz auf weiß haben, da er mir nicht mehr vertrauen kann.
    Ich wollte mir den Vertrag erst einmal in Ruhe durchlesen, nachdem der Notar ihn aufgesetzt hat. Ich unterschreibe schließlich nichts, was nur negative Folgen für mich bringen kann.
    Er verlangt von mir, dass ich mich von meinem neuen Lebensgefährten aushalten und ernähren lasse und außerdem zu ihm in seine kleine Wohnung ziehe.
    Ich denke, es wäre besser ich würde mir erst mal eine eigene kleine Wohnung nehmen.
    Mein Ex-Mann ist völlig ausgetickt, als ich den Vertrag nicht sofort annehmen wollte.:confused:
    Das verstehe ich nicht. Ich habe doch ein Recht darauf, mich erst mal zu informieren, was ich da überhaupt unterschreibe, oder?


    Ich hoffe jemand von euch kennt sich mit solchen Verträgen aus und kann mir weiterhelfen bei dem, was ich da unterschreiben soll...


    Danke schonmal im Voraus für eure Antworten...

  • Ich kann dir da nicht wirklich viel weiterhelfen, aber eins ist klar: Wenn du nicht unterschreiben willst, dann tust du das auch nicht! Auf keinen Fall sollte man sich zu solchen Sachen zwingen lassen! Ist doch klar das er austickt, er will einfach nix zahlen und möchte das möglichst schnell rechtskräftig durchsetzen, ohne das du eine Chance hast, dagegen anzugehen.


    Wohnst du denn schon mit deinem neuen Lebensgefährten zusammen? Ich persönlich halte ja nicht viel davon , schon nach kurzer Zeit in der Beziehung zusammen zu ziehen , das endet oft eh nicht so gut, aber das bleibt dir überlassen.
    Wenn ihr vor der Hochzeit keinen Ehevertrag geschlossen habt, gilt es sich an die gesetzlichen Vorgaben zum Thema Unterhalt zu halten und das bedeutet für deinen Ex natürlich erstmal zahlen.


    "Da er der Meinung ist, dass ich ja auf eigenen Willen hin gegangen bin und er ja keinerlei Schuld daran tragen würde, dass unsere Ehe gescheitert ist, gibt er mir auch kein Geld zum Leben."
    Ich weis nicht, ob es da Rechtsgrundlagen für gibt, aber das ist doch ne ziemlich blöde Begründung nicht zahlen zu wollen Oo
    Am besten du lässt dich von einem Anwalt näher beraten und wenn du diese Urkunde nicht unterzeichnen willst (was ich sehr verständlich finde) dann lass es auch !

  • Den Unterhaltsverpflicht unterschreibst du nicht. Wenn du unterschreibst und im übrigen nicht zurechtkommst ohne Hilfe, "verwirkst" du sozusagen indirekt auch Hilfe, die dir im Normalfall vom Staat zustünde, falls der Ehemann nicht zahlt. Im ersten Jahr nach der Trennung bis hin zur "rechtskräftigen" Scheidung steht dir Trennungsunterhalt zu; dies wäre selbst bei Gütertrennungsvereinbarung (notarielle) der Fall. Danach "greift" das "normale" Unterhaltsrecht, also dass der Mann in einem gewissen Verhältnis nicht nur für sein Kind, sondern auch für die Frau aufkommt, solange sie selbst dazu nicht in der Lage ist trotz Bemühung. So sind die Gesetze, also nichts, dass du dir zurechtgebogen hast.


    Was ist das für ein Notar? Notare sind zur Neutralität verpflichtet und müssen jede der Parteien, die an einer Beurkundung teilnehmen, aufklären über mögliche nachteilige Konsequenzen der geschlossenen Vereinbarungen. Ein guter Notar wird sogar in seine "Belehrungen" als Extra-Paragraph aufnehmen, dass er explizit auf die möglichen nachteiligen rechtlichen Konsequenzen hingewiesen hat und die Parteien dennoch auf Beurkundung bestanden. Und diese Konsequenzen liegen in deinem Fall klar auf der Hand.


    Du "kannst" diese Verzichtserklärung nicht unterschreiben, weil du anderswo dann gesperrt werden könntest und Schwierigkeiten hast, die du nicht absehen kannst. Es wäre ja einfach, gegenseitige Erklärungen des Verzichtes abzugeben - und dann tritt "Vater Staat" ein. Dies wurde ausgeschlossen, daher sind solche Vereinbarungen, die zwar einen Ehepartner (egal ob Mann oder Frau) entlasten, den Staat aber in Anspruch nehmen, unzulässig bzw. du fällst hinten `runter.


    (Ob dein Mann meint, dass er dir noch trauen kann oder nicht, muss dir jetzt gleich sein; das ist Bauerndummenfang.)