Mietkaution-Vermögen

  • Hallo zusammen! Ich bin neu hier und grüße alle hier im Forum!!!


    Nun meine Frage. Ich versuche es so gut zu erklären wie es kann. Ich bin seit Jan.08 in Hartz4 gerutscht, Trennung, Scheidung. Ich wurde von der Arge aufgefordert umzuziehen. Habe ich gemacht und alle Kosten wurden übernommen, für die alte und neue Whg.. Meine Kaution, die ich damals vor 15 Jahren selbst bezahlt habe, wurde mir im Sept.08 abzgl. der Nebenkosten 07/08 ( nur 6 Mon.) (400,-€) = 693,82 € ausbezahlt. Beim Wohnungsamt sagte man mir, das ich die Kaution behalten dürfte. Das habe ich dann auch nie angegeben. Nun kommt mein Problem: Ich habe für die neue Whg. die Nebenk.08 105,82 € eingereicht z. Übernahme. Die Antwort d. SB sie hat v.11.01.-30.06. u. v. 1.7.-31.12.08 gerechnet das ich eine Nachzahlung v. 777,18 € habe und wie ich die bezahlen würde. Habe schriftl. geantwortet, das ich nur die 105,82 zu zahlen hätte und nicht mehr und die Zahlen mir nichts sagen. Nun muß ich vielleicht doch sagen, das ich letztes Jahr die Betriebskosten selbst mit der Kaution bezahlt habe. Was kommt vielleicht auf mich zu wg der Kaution. Das hängt ja alles jetzt zusammen. Ich hoffe, das ich alles verständlich erklärt habe und mir einer eine schnelle Antwort geben kann. Heute morgen bin ich schon nicht ans Telefon gegangen( ARGE?). Lg. glücksfee58

  • Hallo!


    Eine Mietkaution, die du vor 15 Jahren bezahlst hast, kann unter keinen Umständen mit irgendwelchen Forderungen aus Miete und Nebenkosten der Gegenwart verrechnet werden. Vom Vermieter natürlich schon, aber niemals von der Arge! Oder warst du schon damals ein Sozialfall?

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

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  • Die könnten dir allerhöchstens anhängen, das du sie nicht darüber informiert hast, das du die Kaution zurück bekommen hast. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das große Konsequenzen hat, da es ja kein nennenswertes Vermögen ist, welches du nicht hättest haben dürfen. Wichtig ist, das du nachweisen kannst, das es bereits bezahlt wurde und das du diese Kaution eben zurückerhalten hast (Kontoauszüge, Abrechnungen etc.).


    Übrigens, den Kontakt zu vermeiden verschlimmert meistens nur die eigene Situation, da das den Verdacht nur erhöht, das du doch irgendwas unrechtest tust. Also wenn die anrufen, geh auch ran ;)

  • Danke für die direkte Antwort, das beruhigt mich ungemein. Nein Ich war vorher kein Sozialfall.. Ich habe überall recherchiert und auch nichts dergleichen gefunden was sich negativ lt. § 12 auf mich auswirken könnte. Ich bin aber immer nervös, obwohl ich wirklich immer meinen Pflichten nachgekommen bin und auch nichts verschwiegen habe. Die Sache hier hat mir aber große Bauchschmerzen und schlaflose Nächte verursacht. Ich danke dir ganz doll. Lg. die Glücksfee58

  • Danke für die schnelle Antwort

    das beruhigt mich ungemein. Nein Ich war vorher kein Sozialfall.. Ich habe überall recherchiert und auch nichts dergleichen gefunden was sich negativ lt. § 12 auf mich auswirken könnte. Ich bin aber immer nervös, obwohl ich wirklich immer meinen Pflichten nachgekommen bin und auch nichts verschwiegen habe. Die Sache hier hat mir aber große Bauchschmerzen und schlaflose Nächte verursacht. Ich danke dir ganz doll. Lg. die Glücksfee58