Hallo liebe Forengemeinde,
Als arbeitsloser Schlosser werde ich mich gegen Ende des Jahres wider bei Hartz 4 anmelden müssen.
Da momentan kaum Arbeit zu finden ist, möchte ich mich beruflich über ein Fernstudium fortbilden. ( " SGD " )
Die monatlichen Studiengebühren würden ca. 145 Euro betragen.
Allgemeine Anrechnung von Zusatzeinkommen ( 400 € - Jobs ) sind mir bekannt. 1,25 hatte ich auch schon
mal gearbeitet.
Nun zu meiner Frage:
Mein Studium möchte ich gerne mit einem Minijob finanzieren. ( um später keine Schulden zu haben )
Daher möchte ich gerne vorher in Erfahrung bringen, ob bei der Anrechnung des Einkommens aus so einem
Job die Studiengebühren wenigstens in der Form berücksichtigt werden könnten, das sie bei der
Berechnung des Zusatzeinkommens wenigstens kostenneutral bleiben.
Sprich:
Wenn z.B. die Studiengebühren vom erzielten Einkommen des Minijobs VOR der Anrechnungssumme
abgezogen würden , dann würden meiner Theorie nach max. 255 € als Zusatzteinkommen berücksichtigt
und angerechnet werden.
Mir geht es letztlich darum, die Kosten selber zu erarbeiten und ohne Bildungskredit o.ä. auszukommen.
Das Hartz 4 allgemein Schulden nicht berücksichtigt, das ist mir aus der Praxis bewußt.
Mit mitte 30 wird mir auch niemand mehr eine richtige Ausbildung / Fortbildung ermöglichen.
Daher möchte ich Euch um Hilfe bitten, aus dieser Situation ein tragfähiges Kostenmodell zu entwickeln.
Mfg
Allo