Hartz IV und Kosten für Fernstudium

  • Hallo liebe Forengemeinde,


    Als arbeitsloser Schlosser werde ich mich gegen Ende des Jahres wider bei Hartz 4 anmelden müssen.
    Da momentan kaum Arbeit zu finden ist, möchte ich mich beruflich über ein Fernstudium fortbilden. ( " SGD " )
    Die monatlichen Studiengebühren würden ca. 145 Euro betragen.


    Allgemeine Anrechnung von Zusatzeinkommen ( 400 € - Jobs ) sind mir bekannt. 1,25 hatte ich auch schon
    mal gearbeitet.


    Nun zu meiner Frage:


    Mein Studium möchte ich gerne mit einem Minijob finanzieren. ( um später keine Schulden zu haben )
    Daher möchte ich gerne vorher in Erfahrung bringen, ob bei der Anrechnung des Einkommens aus so einem
    Job die Studiengebühren wenigstens in der Form berücksichtigt werden könnten, das sie bei der
    Berechnung des Zusatzeinkommens wenigstens kostenneutral bleiben.


    Sprich:


    Wenn z.B. die Studiengebühren vom erzielten Einkommen des Minijobs VOR der Anrechnungssumme
    abgezogen würden , dann würden meiner Theorie nach max. 255 € als Zusatzteinkommen berücksichtigt
    und angerechnet werden.


    Mir geht es letztlich darum, die Kosten selber zu erarbeiten und ohne Bildungskredit o.ä. auszukommen.


    Das Hartz 4 allgemein Schulden nicht berücksichtigt, das ist mir aus der Praxis bewußt. :(


    Mit mitte 30 wird mir auch niemand mehr eine richtige Ausbildung / Fortbildung ermöglichen.


    Daher möchte ich Euch um Hilfe bitten, aus dieser Situation ein tragfähiges Kostenmodell zu entwickeln.



    Mfg


    Allo

  • Wenn bei einem 400 EUR-Job die vollen 400 Euro verdienst, bleiben dir davon 160 Euro anrechnungsfrei. Davon könntest du dan die Studiengebühren zahlen ...


    Einen Sonderfreibetrag wird es dafür vermutlich nicht geben, aber fragen kostet ja nichts ...


    Achtung, wichtiger Hinweis: Wenn du das Fernstudium bei der ARGE angibst, weise ausdrücklich darauf hin, dass es NEBEN einer VOLLZEITSTELLE durchgeführt werden kann und du daher dem Arbeitsmarkt weiterhin UNEINGESCHRÄNKT zur Verfügung stehen wirst!!! Ansonsten könnten sie dir mal eben so den kompletten Bezug streichen ...


    Liebe Grüße und viel Erfolg,
    Jana

  • Hallo Jana 1987,


    Danke für Deine Antwort.


    Natürlich bliebe ich dadurch dem Arbeitsmarkt voll verfügbar.


    Da dieses Studium In Teilzeit möglich ist, ist mein gedanklicher Ansatz als minimum nun mal ein Minijob.
    Eine Voll / Teilzeit im Einschichtbetrieb ( am besten später Studienbegleitend ) wird sich auch ( hoffentlich )
    im laufe des Studienganges finden.


    Mehrschicht geht nicht, da ich keinen FS habe und auf den ÖPNV angewiesen bin.



    Mfg


    Allo