Ich habe heute einen "netten " Brief meiner ARGE erhalten in dem es heisst :
...dass meine derzeitigen Unterkunftskosten das Maß der anerkennungsfähigen Kosten der Unterkunft nach Vorgaben meines Landkreises . Die derzeitigen Unterkunftskosten können längstens bis zum 01.02.2010 übernommen werden. Ab diesem Zeitpunkt werden die Leistungen für Unterkunft und Heizung auf das angemessene Maß abgesenkt. Meine angemessenen Unterkunftskosten betragen 496,25 Euor / monatlich. "
Gleichzeitig wird mir in diesem Brief mitgeteilt das bis zum o.g. Datum ein Wohnungswechsel stattfinden soll, in eine Kostengünstigere Wohnung.
Im moment zahle ich 463,00 Euro Warmmiete und hatte eine Nebenkostennachzahlung von 371,00 Euro ( alle Mieter in meinem Haus müssen jährlich ordentlich nachzahlen habe ich jetzt herausgefunden ), die BK-Abrechnung wurde von der ARGE an meinen Vermieter gezahlt .
Welche Leistungen kann ich denn beantragen bei der ARGE zwecks diesem o.g Umzug ?