Bitte dringend um Hilfe!

  • Wir haben folgendes Problem:


    Mein Mann hat letztes Jahr in einem Gerichtlich festgestellten Vaterschaftstest erfahren, dass er der Vater eines in einer kurzen Affäre vor meiner Zeit entstandenen Kindes ist.
    So der Stand der Dinge ist der, dass wir verheiratet sind, zusammen eine kleine Tochter mit einem Jahr haben und mein Mann noch aus seiner vorherigen Beziehung eine Tochter mit knapp 12 Jahren hat, welche bei uns ab August diesen Jahres fest lebt. Ich kann nicht arbeiten, da ich im Mutterschaft bin, zudem eine schwere Körperbehinderung mit 70% habe. Wir leben zusammen von seinem Netto Gehalt plus Kinder und Elterngeld von ca. 1750 €. Dabei muss mein Mann noch nachhaltig eine Monatliche Rate von ca. 150 € ans Jugendamt zurückzahlen, weil er mal einige Zeit nicht für den Unterhalt seiner elf jährigen Tochter nachkommen konnte. Schulden sind auch noch in monatlichen Raten von ca. 300 € abzuzahlen. Was steht dem Jugendamt für das dritte Kind überhaupt wirklich zu?
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Jugendamt überhaupt das Recht hat bei diesem bisschen Geld was wir als vierköpfige Familie zur Verfügung haben verlangen dürfen? Ist er in solch einemm Fall überhaupt Zahlungspflichtig?? Wieviel ist der Selbstbehalt??


    Bitte um dringende Antwort!


    MfG

  • Hallo!


    Die 300 Euro Schulden und die 150€ ans Jugendamt sind in diesem Fall irrelevant. Von seinem Nettogehalt hat er als Erwerbstätiger einen Eigenbehalt von 900 Euro. Der dürfte sich noch erhöhen, da du ja seine Ehefrau bist.(?) Also über den Daum gepeilt braucht er fürs dritte Kind nichts zahlen. Muss man mal mit spitzen Bleistift nachrechnen. Die Mutter des Kindes muss wohl Unterhaltsvorschuss beantragen. Das Jugendamt wird sich dann sicher bei deinem Mann melden, wenn wieder was zu holen ist.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • ahja. hmm die 150 euro an rückzahlungs monatlich ans jugendamt glaub ich nicht das so unrelevant sind, da er da vom gericht einen beschluss bekam. wenn er die nicht zahlt müsste er ins gefängnis. und man kann schliesslich einem nackten nichts nehmen. sehe ich das nicht richtig?

  • Hallo!


    Das sind Schulden, die in offenbar besseren Zeiten angehäuft wurden. Egal, ob bei einem Möbel-oder Autohaus, oder beim Jugendamt! Ein Gericht hätte ihn als Schuldner ja auch zur Zahlung an jede beliebige Instution verurteilt, wenn denn die Forderungen des Gläubigers berechtigt wären.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!