Folgende Sachlage:
Meine Frau (58) und ich (61) sind HartzIV-Empfänger und besitzen eine Eigentumswohnung (69 qm), lasten- und schuldenfrei.
Wir möchten gern in die Nähe unserer Kinder umziehen und die Wohnung deswegen verkaufen.
Am Wohnsitz unserer ältesten Tochter könnten wir ein kleines Nachbargrundstück erwerben, auf dem eine intakte alte Scheune steht. Diese wollen wir in Eigenhilfe zur Wohnung umbauen. Der Ausbau wird etwa 1,5 bis 2 Jahre in Anspruch nehmen.
Unser Problem:
Wie wird der Verkaufserlös aus unserer jetzigen Wohnung "vermögenstechnisch" gesehen?
Gibt es Freistellungskriterien, die wir beanspruchen können?
Wird das neu zu erwerbende kleine Grundstück mit Scheune als verwertbares Vermögen angesehen, trotz Umbauabsicht als Wohnraum?
Wir haben außer HartzIV und die Eigentumswohnung keinerlei Vermögen und könnten bei einer Verwertungspflicht des Verkaufserlöses auch das Scheunengrundstück nicht erwerben. Es ist also ganz schön verzwickt. Aber wir hoffen, es gibt auch dafür eine intelligente Lösung. Ich zähle auf euer Fachwissen!
Gruß
hartzdame