Anrechnung von Vermögen, Wohneigentum (sehr spezieller Fall!)

  • Folgende Sachlage:
    Meine Frau (58) und ich (61) sind HartzIV-Empfänger und besitzen eine Eigentumswohnung (69 qm), lasten- und schuldenfrei.
    Wir möchten gern in die Nähe unserer Kinder umziehen und die Wohnung deswegen verkaufen.
    Am Wohnsitz unserer ältesten Tochter könnten wir ein kleines Nachbargrundstück erwerben, auf dem eine intakte alte Scheune steht. Diese wollen wir in Eigenhilfe zur Wohnung umbauen. Der Ausbau wird etwa 1,5 bis 2 Jahre in Anspruch nehmen.


    Unser Problem:
    Wie wird der Verkaufserlös aus unserer jetzigen Wohnung "vermögenstechnisch" gesehen?
    Gibt es Freistellungskriterien, die wir beanspruchen können?
    Wird das neu zu erwerbende kleine Grundstück mit Scheune als verwertbares Vermögen angesehen, trotz Umbauabsicht als Wohnraum?


    Wir haben außer HartzIV und die Eigentumswohnung keinerlei Vermögen und könnten bei einer Verwertungspflicht des Verkaufserlöses auch das Scheunengrundstück nicht erwerben. Es ist also ganz schön verzwickt. Aber wir hoffen, es gibt auch dafür eine intelligente Lösung. Ich zähle auf euer Fachwissen!


    Gruß
    hartzdame

  • Da ihr ja irgendwo wohnen müßt, sollte es "normalerweise" keine Probleme geben, das Geld sofort zu investieren, aber Holzauge sei wachsam. Spontan würde ich sagen, die Einnahme sofort für den Neukauf vom Käufer des alten Hauses überweisen zu lassen, der springende Punkt wird sein, daß etwas übrig bleibt und das wird wahrscheinlich ein Vermögen im Sinne des SGB II sein, das ist der Haken dabei.
    Fragt sich außerdem, woher das Geld für den Neubau nehmen, wenn es angerechnet wird.
    Das ist in der Tat verzwickt.

  • Hallo Catweezle,
    danke für die Anregungen. Ich nenne hier mal ein paar Zahlen:
    Für unsere jetzige Wohnung werden wir ca. 75.000 EUR erzielen. Nach Ablösung von Verbindlichkeiten, Nebenkosten und Umzugskosten werden uns ca. 65.000 EUR bleiben.
    Auf Grund unseres Alters haben wir 19.350 EUR Schonvermögen, verbleiben also ca. 45.000 EUR.
    Diese Summe würde auch der Ausbau der Scheune kosten. So weit, so gut!
    Theoretisch wäre denkbar, diesen Betrag aus dem Verkaufserlös direkt an den Verkäufer des Scheunengrundstücks zu überweisen. Problem: der Kaufpreis ist bedeutend kleiner und über den restlichen betrag sollte er dann auch nicht verfügen können. Vielleicht ist ein Treuhandkonto möglich, von dem dann die laufenden Ausbaukosten bezahlt werden könnten.


    Falls meine Fantasie jetzt mit mir durchgegangen sein sollte, bitte pfeift mich zurück. Vielleicht ist die Lösung des Problems auch viel einfacher.


    Ich bin gespannt auf weitere (lösungsorientierte) Beiträge.


    Gruß
    hartzdame

  • Ihr könntet es mit §12 Abs. 3 Nr. 5 eventuell begründen.
    "Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen....Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks von angemessener Größe bestimmt ist, soweit dieses zu Wohnzwecken behinderter oder pflegebedürftiger Menschen dient, oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährden würde."


    Das ist allerdings nur eine Idee meinerseits. Denn es könnte ja passieren das einer von euch mal eine körperliche Behinderung erleidet. Wenn der Umbau also auch zu einer behindertengerechten oder auch altersgerechten Wohnung führen würde.
    Ich würde euch aber in eurem Fall raten, das lieber wirklich mit einem Fachmann zu besprechen.
    Vielleicht gibt es bei euch in der Nähe ja eine Beratungsstelle für HartzIV-Empfänger.
    Denn das ist wirklich eine schwere Sache.

  • Hallo!


    Ist wirklich eine knifflige Angelegenheit. Da es um viel Geld geht, rate ich euch, eine Beratung bei einem Anwalt zumachen.
    Denn wenn das Ding mal in den Brunnen gefallen ist, kriegt ihr es da nicht mehr raus.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Der Fall ist nicht nur verzwickt, sondern auf seine Art auch spannend, denn man muß ja aufgrund der sogenannten Sozialgesetzgebung um fünf Ecken denken, damit die sauer verdiente Kohle nicht verbraten wird.
    Nehmen wir mal den Vorschlag mit dem Anwalt, das wäre zunächst eine Beratung, die Arge pfeift was drauf und entscheidet völlig anders, dann geht der ganze Klumperadatsch vor´s Gericht und du "darfst" so an die zwei Jahre bis zur Verhandlung warten, in der Zwischenzeit schlafen die beiden in einem unfertigen Haus auf ´ner Luftmatratze und pfeifen fröhliche Lieder.
    Es muß also theoretisch eine Bleibe sein, die in etwa vom Preis her dem Erlös entspricht, abzüglich Freibeträge (Schonvermögen).
    Denkbar wäre evtl. eine Übertragung des jetzigen Hauses an die Kinder und ihr mietet es, wenn die Kinder das jetzige Haus dann verscherbeln, ist das Geld ja erstmal sicher (Treuhandkonto z.B.), davon wird dann das neue Grundstück gekauft, in der Zwischenzeit eine kleine Mietwohnung für euch.:cool:

  • hartzdame
    Offensichtlich habt ihr zwei Mal genau das selbe erfragt, oder es ist ein technischer Fehler; jedenfalls fragte sich gerade "Schrader170" zur anderen identischen Seite, wo sein Betrag ist und ich wundere mich auch gerade, wo meine Antwort ist, die ich eben gegeben hatte?!