Vermögen Eltern & 5200 Euro Grenze

  • 1. Wird das Vermögen der Eltern komplett unberücksichtigt gelassen bei einem Bafoeg Antrag? Zählt also nur das Einkommen?


    2. Ich habe im Mai 1000 Euro bar von meinem Konto abgehoben, da ich diese meinem Vater noch für Flugtickets schuldete. Das Amt checkt ja meine Konten, aber selbst, wenn ich die 1000 Euro noch hätte, käme ich nicht über die 5200 Euro Grenze. Kann mir das trotzdem zum Verhängnis werden?


    :confused:


    Vielen Dank für eure Antworten schon mal im Vorraus, liebe Grüße
    -faerie

  • Hallo!


    Ich denke, da wird es kein Problem geben, denn warum solltest du im Mai nicht in den Urlaub fahren? Machen doch alle!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Ja, weil's halt nicht direkt an das Reisebüro überwiesen wurde, dachte ich, dass die dann irgendwie Betrug vermuten (so nach dem Motto ich hab das Geld bar zuhause, um Bafög zu kriegen), aber da ich ja so oder so unter der 5200 Euro Grenze bin.. Ach ist das alles kompliziert ;)


    Danke auf jeden Fall für deine Antwort!

  • Horst :
    Wenn du einen Bafögantrag stellst musst du , ähnlich wie bei ALGII, die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzeigen. Da würden sie ja zwangsweise sehen, das faerie die 1000€ abgehoben hat.


    faerie : Du musst dir die Antragsformulare mal anschauen, dann weisst du, ob die was von dem Vermögen deiner Eltern wissen wollen oder nicht ;)
    Wenn du nicht sonst immer die Tausender auf deinem Konto rumfliegen hast, dann dürfte das aber eigentlich kein Problem darstellen. Ich glaub bei meinem Erstantrag hatte ich auch ne Menge Geld aufm Konto, weil ich ne Nachzahlung an Kindergeld erhalten habe. Das ist halt manchmal so. Und sollten die Fragen, kannste denen das ja erzählen mit den Flugtickets. Schulden muss man halt abbezahlen ;)

  • Das Vermögen deiner Eltern selbst zählt im ersten Moment nicht; es zählen aber Einnahmen aus vorhandenem Vermögen (beispielsweise Mieteinnahmen etc.) zum Einkommen. Ansonsten ist - für dich - nur die 5200 €-Grenze relevant. Wenn du darüber lägst, ist es auch nicht so, dass du kein Bafög bekämst, sondern der über dem Schonvermögen liegende Betrag würde durch 12 Monate geteilt und das Bafög um diesen Betrag monatlich gekürzt werden.