Woher kann man noch Unterstützung bekommen???

  • Hallo alle miteinander!
    Ich bin neu in diesem Forum und schreibe auch eigentlich nicht für mich, sondern versuche, für meine Freundin eine Lösung zu finden!!


    Kurz zu ihr: Sie ist 29 Jahre alt, wohnt in einer eigenen kleinen Mietwohnen und arbeitet zurzeit vollzeitig an einer Tankstelle. Gelernt hat sie Arzthelferin, hat aber in diesem Beruf nicht ganz viel Erfahrung sammeln können. Ausserdem gibts es , wie ja bekannt sein dürfte, in diesem Beruf keine guten Aussichten, was feste und (relativ)gut bezahlte Arbeit angeht. Die meisten Ärzte stellen ja nur auf 400,- Euro Basis ein. Soweit so gut!! Die Arbeit an der Tankstelle ist, wie sich wahrscheinlich jeder vorstellen kann, nichts auf Dauer und schon gar nichts mit Zukunftsperspektive.
    Da sie nun die Möglichkeit hat, eine zweite Ausbildung zur Altenpflegerin zu machen, würde dieses natürlich gern nutzen, um so die beruflichen Perspektiven zu verbessern. Nun sieht es allerdings so aus, dass das Azubigehalt nicht ausreicht, um Wohnung (43 qm) und Lebenshaltungskosten zu finanzieren. Momentan erhält sie 62 Euro Wohngeld. Die Aussichten auf andere Förderungen sind auch dürftig.
    Bei der Ausbildung würde sie im ersten Lehrjahr 780 Euro Brutto verdienen, was ja ca 650 Euro netto wären. allein die Miete (warm) und Strom liegen bei 362 Euro im Monat. Alles in allem wird das zu knapp.


    Jetzt meine Frage an euch: Was seht ihr noch für Möglichkeiten, irgendwo her Unterstützung zu bekommen? Bitte alle Möglichkeiten nennen!!


    Vielen Dank schonmal im Voraus,


    Dennis

  • Bei einer weiten Ausbildung besteht in der Regel kein Anspruch auf Hartz IV. Wenn Wohngeld auch wegfällt, muss deine Freundin wohl versuchen, mit ihrem Nettogehalt auszukommen. Aber 650 Euro sind auch nicht soo wenig ... eine Einzelperson dürfte bei Hartz IV-Bezug inkl. Kosten der Unterkunft ungefähr soviel bekommen ... je nach Gegend und angemessener Miethöhe.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Bei einer weiten Ausbildung besteht in der Regel kein Anspruch auf Hartz IV. Wenn Wohngeld auch wegfällt, muss deine Freundin wohl versuchen, mit ihrem Nettogehalt auszukommen. Aber 650 Euro sind auch nicht soo wenig ... eine Einzelperson dürfte bei Hartz IV-Bezug inkl. Kosten der Unterkunft ungefähr soviel bekommen ... je nach Gegend und angemessener Miethöhe.


    Liebe Grüße,
    Jana


    Sie hat dann keinen Anspruch mehr auf Ausbildungsbeihilfe, aber Hartz4 müsste doch als Aufstockung beantragt werden können? Da sollte sie sich direkt mal beim Amt erkundigen, ob die zweite Ausbildung dann nciht als normal Erwerbstätigkeit angesehen wird. Bei der Bedarfsberechnung, fehlt am Ende dann schon etwas, ist aber nicht viel. Allerdings hab ich das Einkommen jetzt nicht bereinigt (Freibeträge etc.). Wie gesagt, mal nen Termin holen und sich beraten lassen. Anspruch auf Wohngeld hätte sie dann aber nicht mehr!

  • Doriel,


    dann wäre eine betriebliche Ausbildung ja deutlich besser gestellt als eine schulische oder ein Studium ... wenn man bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat und dann z. B. noch eine schulische Ausbildung machen möchte, bekommt man meines Wissens gar nichts mehr vom Hartz IV-Amt, selbst wenn man keinen Anspruch auf BAB oder Bafög hat.


    Ich hatte mich mal erkundigt, weil ich auf einer Berufsschule mein Abitur nachholen und danach studieren wollte, um meine Chancen zu verbessern, und mir wurde gesagt: Dann bekommen Sie aber kein Geld mehr von uns, da Sie ja dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen! (Ich hätte keinen BAB- oder Baföganspruch gehabt ...)


    Würde mich freuen, wenn du deine Aussage belegen könntest.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo an alle,


    habe folgendes Problem:
    beginne zum 3.8.09 meine ausbildung (bin 20 Jahre alt) und wohne noch bei meinen Eltern. Meine Ausbildungsstätte ist 20 km von meinem Wohnort entfernt. Nun hat das große A meine Ausbildungsvergütung dem Hartz 4 von meinen Eltern angerechnet (380 netto), obwohl ich jeden Monat 100 Euro für meine Fahrkarte zahle. Ich habe auch schon mit dem gedanken des ausziehen gespielt, da könnte es aber passieren, dass meine Eltern aus unserer Wohnung raus müssen, da 90 m² für 2 Personen zu groß ist. Nun wollte ich wissen, was mir als Azubi zustehen würde, da ich auch das Problem hab, dass ich 2 mal die Woche nach Cottbus zur Schule muss und der Zug 5.30 Uhr fährt und um diese Zeit auch kein Bus (lebe mehr so auf dem Dorf). Führerschein werde ich zwar bis dato haben, kann mir aber auch kein Auto leisten und meine Eltern haben auch kein Auto mehr. Wäre das ein Grund um eventuell anrecht auf eine Wohnung zu haben in dem Ort der Arbeitsstätte, weil ich auch von da aus zur Schule bequem mit dem Zug kommen würde.
    Auf Antworten und Hilfe freue ich mich sehr


  • Leider kann ich das nicht belegen. Das war eher eine Überlegung meinerseits. Aber was du da aufführst, da hast du natürlich recht. Das hab ich nicht bedacht :(
    Dann fällt mir dazu jetzt im Moment leider auch nichts mehr ein, tut mir leid :(

  • Hallo!


    Zitat

    Meine Ausbildungsstätte ist 20 km von meinem Wohnort entfernt.


    Das wird sicher nichts mit Almosen von Vater Staat! Die 20 km kanste auch laufen, in deinem Alrer von 20 Jahren!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!