Ich nochmaL!!! Umzug wg BEDROHUNG

  • Hallo lieber Schrader,
    ich war heute früh auf dem Job Center und hab meine Situation geschildert. Hab das Blatt der Polizei mitgenommen auf dem stand das ich eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen meinen Ex gestellt hab und hab erklärt das ich seine Familie wegen Bedrohung nicht anzeigen kann, da dies nicht zu einer Straftat zählt.
    Hab ihr klar gemacht das ich vor allem Angst um meinen kleinen Sohn habe und ICH DARF UMZIEHEN!! !:)
    Ich war echt erstaunt wie "einfach" das ging.
    Die einzige Bedinung war, dass es zeitnah geschieht aber da hab ich ja nix dagegen. Vielleicht lässt sich bei meinem jetzigen Vermieter auch ein wenig was an der Kündigungsfrist machen.
    Ich wollte nur bescheid sagen falls (was ich nicht hoffe) nochmal jemand in dieser Situation sein sollte!!!


    Danke für deine Mühen und alles gute

  • Hallo


    Na das hört sich ja sehr gut an. Nicht vergessen, dass du beim Landeseinwohnermeldeamt eine Auskunftssperre für dich und deinen Sohn eintragen lässt. Die Familie des Kindesvaters wird Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um dich zu finden. Nach deren Denk- und Glaubensweise beschmutzt du mit deinem Verhalten ja die Ehre der Familie. Also pass schön auf dich und deinen Filius auf.
    Alles Gute und Glück dieser Erde.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!