kompliziert: geteilte Kindererziehung, Unterhalt, ALG 2

  • Hallo ich hab hier mal nen komplizierten Fall bzw. eine Frage zu ALG-2:


    Ich habe einen 7-jährigen Sohn, der halb bei mir und halb bei meinem Ex lebt. Ich selbst beziehe ALG 2, mein Sohn dadurch auch.


    Demnächst wird festgestellt, wieviel Unterhalt mein Ex leisten muss. Ich bin eigentlich der Auffassung, dass mein Ex keinen Unterhalt leisten muss, weil unser Sohn bei uns beiden zu gleichen teilen wohnt. Es scheint aber anders zu laufen. Ich befürchte, dass mein Ex den kompletten Unterhalt unseres Sohnes übernehmen soll. Das wäre doch Wahnsinn, und außerdem wäre es Krieg!


    Gibt es da Erfahrungen?


    Grüße


    DOPP

  • @ sorry Dopp aber was ist denn das für eine Denkweise ?


    Wieso ist da Krieg unterhalt für seine Kinderleisten zu sollen?


    Die Forderung zu stellen ist berechtigt und jeder von euch beiden hat doch wohl auch das Kind mal aus Liebe gewollt, das ihr jetzt beide lieber nicht zahlen wollt finde ich grossartig!


    Du ganz ehrlich, ich ein 82 Millionster Teil dieses Staates will aber für das Ergebnis euerer Popperei auch nicht aufkommen müssen, ich habe nämlich selbst 2 Jungs und weil ich ALG II Bezieher bin und zwischendurch auch mal in Arbeit stand wurde mir ein großer Teil meines Gehaltes gepfändet, wegen der Rückständig aufgelaufenen Verpflichtungen und ich soll jetzt für Deine Vergangenheit mitzahlen nur weil Du einen Krieg befürchtest.


    Also ein Krieg entsteht bekanntlich dann wenn eine Partei in unberechtigter Weise in die Souveranität eines anderen eindringt, also wenn Du das nicht praktizierst und Deinem Mann überlässt ob er zahlt oder dies verweigert wie kann es dann zu einem Krieg zwischen Euch kommen? Ich dneke er Staat wird schon in der Lage sein Deinem Mann den Unterschied zwischen berechtigten und unberechtigten Forderung so zu vermitteln das eigentlich kein Krieg aufkommen kann.


    Du bekommst bei der gegenwärtigen Regelung aber nur den 1/2 Regelsatz für das Kind da da Kind ja nur die hale Zeit bei Dir in der BG anwesend ist. Da Dein Mann keine Leistungen bezieht und das Kind versorgt wenn es bei ihm ist darf de ARGE ihm diesen Unterhalt auch nur zu 50% anrechnen!

  • Horst : Ich glaub da hast du was falsch verstanden.
    Dopp hat nicht gesagt, das sie den Unterhalt nicht zahlen will, sondern das sie der Auffassung
    ist das ihr Ex kein Unterhalt zahlen muss!
    Das ist das völlige Gegenteil von dem, was du da verstanden hast :D


    dopp : Was für Befürchtungen hast du denn, wenn dein Ex Unterhalt zahlen muss? Eigentlich sollte sich eine Mutter darüber freuen, das der Vater dann was dazu beiträgt (mal ehrlich, die meisten beschweren sich doch, das der Vater gar nicht zahlt oO).
    Mir scheint du hast Angst, durch die Unterhaltszahlung eine Kürzung von deinem ALG II zu erhalten.
    Vielleicht solltest du dein Problem nochmal genauer schildern. Das ist irgendwie nicht ganz klar.:confused:

  • Hallo Dopp,


    die Sache nennt sich 50-50 Regelung, das heißt Ihr müßtet beide für das Kind aufkommen, die Arge wird schon versuchen die Kosten auf den Vater um zulegen, was allerdings nur mit einem Gerichtsbeschluß abzuwehren sein wird.
    Du mußt dir aber auch klar sein da ihr die Betreuung teilt, das Du zur erhöhten arbeitspflicht verdonnert werden kannst, da noch kaum Entscheidung für einen solchen Fall gibt, kann dir auch keiner Vorhersagen was genau passiert.