Mir steht doch mit dem Kind 5 1/2 Monate nun auch eine Wohnung für 2 personen zu oder??
hab oft gelesen das kleinkinder oder babys nicht dazu gezählt werden aber der kleine wird mir ja im neuen bescheid auch zur hälfte zur miete angerechnet und sein kigeld wird angerechnet plus unterhalt. also zählt er ja voll zur bg??
kann ich das denn nicht als grund nennen umzuziehen???
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Hallo!
ZitatUnd zwar lebe ich derzeit mit meinem kleinen Sohn in einer kleinen 2Zimmerwohnung mit 49m², die Miete ist angemessen
Ich denke mal, das die Arge deine derzeitigen Wohnverhältnisse als ausreichend betrachtet und somit nicht ohne weiteres einem Umzug zustimmen wird. Du müsstest in der Tat deine äußerst schwerwiegende soziale Notsituation als Begründung angeben.
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danke für die antwort
aber meinte damit ja angemessen für eine person. ist das dann was anderes??? -
Hallo!
Du musst davon ausgehen, dass man bei der Arge und den allgemeinen Richtlinien, nach denen sie ihre Entscheidungen treffen, eine 2-Zimmerwohnung mit 49 qm für eine Mutter mit einem Kleinkind definitiv als durchaus angemessen angesehen wird. Alles andere wäre eine Überraschung.
Obwohl probieren geht über studieren. Geh doch einfach mal hin und frage nach einer neuen Wohnung.
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