Verdienst unregelmäßig

  • Hallo zusammen,


    ich habe einen Antrag auf Alg 2 auf Darlehensbasis gestellt.
    Seit drei Montaten habe ich einen Minijob, den ich natürlich angegeben habe, weil die Einnahmen in meinen Kontoauszügen vermerkt sind.
    Nun erhielt ich ein Formular, in dem der Arbeitgeber die Höhe des erzielten Einkommens bescheinigen soll.
    Da wird die Angabe bezogen auf den Monat verlangt, der dem Tag der Antragstellung vorausgeht.
    Es waren € 300,-. Im davor liegenden Monat € 130,-, davor € 56,-.
    Das heißt, die Einnahmen schwanken von Monat zu Monat.
    Nun befürchte ich, dass die Arge die € 300,- als Richtbetrag zugrunde legt, und dass ich dadurch auf die nächsten Monate bezogen die selben Abschäge hinnehmen muss, auch wenn ich dann weniger Einkommen habe.


    Welche Erkenntnisse könnt Ihr mir dazu mitteilen?


    Ich wünsche einen schönen Sonntag.


    Gruß mumbiker

  • Hallo!


    Na ganz einfach: du musst jeden Monat eine Einkommensbescheinigung an die Leistungsabteilung der Arge einreichen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • @ Mumbiker - ich abs hier schon so häufig erklärt, das Formbaltt 2.2 hat hat auch eine Zeile in der steht ob die Leistungen wiederkehrend sind, wenn dies nicht der Fall ist hat jeder der auf 400€ Basis einen Job bei der ARGE angegeben hat Vorteile wenn in den Monaten unterschiedlich hohe Beträge erzielt werden. Von 400€ ausgehend verbleiben in der Regel 160€ als Zuverdienst 240€ zahlt die ARGE aber weniger aus, als dies beim normalen Leistungssatz ansonsten der Fall wäre.


    Wer weniger verdient hat aber grundsätzlich die ersten 100€ anrechnungsfrei und darüber hinaus 20% vom Betrag der darüber liegt. Hat man also nur 200€ im Monat verdient dann werden 120€ anrechnungsfrei gestellt und der Regelsatz wird um lediglich 80€ reduziert ausgezahlt.



    Man verschenkt also 160€ wenn man einen 400€ meldet aber letztlich nicht bezahlt bekommt weil die Stunden nicht zustande gekommen sind. merken tun es viele nicht weil ja jeden Monat die 240€ vom Regelsatz abgezogen werden, das würde aber nicht passieren wenn man jeden Monat die unterschiedlichen Beträge meldet!

  • Hallo,


    zu dem unregelmäßigen Nebeneinkommen gibt es meistens eine einfache Lösung:


    1. Mit dem Arbeitgeber sprechen, in welcher Größenordnung sich der Nebenverdienst bewegt.
    ( von min. bis max. bescheinigen lassen und vorhandene Lohnabrechnungen zur ArGe mitnehmen )


    2. Bei der ArGe mit dem Fallmanager besprechen und mit ihm eine höhere Summe als festen Bezugspunkt
    vereinbaren. ( z.B. fix auf 400 € festlegen )


    3. Jeden Monat die aktuelle Lohnabrechnung mit dem realen Lohn des Monats beim SB vorlegen.
    ( Wenn die Abrechnung am 15. zur Hand ist, möglichst max. 3 Tage später bei der ArGe vorlegen )


    Dann passiert folgendes:


    Im 1. Monat werden zunächst volle 400 € auf den Regelsatz angerechnet. ( Also RS - 240 € werden neben
    den Kosten für die Unterkunft ausgezahlt.


    Danach wird ( Je nach Arbeitgeber meist am 15. der Lohn überwiesen ).



    Das reale Nebenverdienst wird im nächsten Monat rückwirkend berücksichtigt und die Differenz an Dich
    zurück erstattet.
    Gleichzeitig erhältst Du wieder den um 240 € reduzierten Regelsatz und Deine Unterkunftskosten.
    Am 15. dann den Arbeitslohn...
    u.s.w...


    Vorteil dieser Methode:


    Es wird mit der Berechnung für beide Seiten einfacher, weil es niemals zu einer Überzahlung durch die
    ArGe kommen kann und Du rückwirkend immer auf der Haben - Seite bleibst.


    ( Meine ArGe hatte dieser Lösung gerne und unbürokratisch zugestimmt )



    u.s.w....


    Mfg