Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag auf Alg 2 auf Darlehensbasis gestellt.
Seit drei Montaten habe ich einen Minijob, den ich natürlich angegeben habe, weil die Einnahmen in meinen Kontoauszügen vermerkt sind.
Nun erhielt ich ein Formular, in dem der Arbeitgeber die Höhe des erzielten Einkommens bescheinigen soll.
Da wird die Angabe bezogen auf den Monat verlangt, der dem Tag der Antragstellung vorausgeht.
Es waren € 300,-. Im davor liegenden Monat € 130,-, davor € 56,-.
Das heißt, die Einnahmen schwanken von Monat zu Monat.
Nun befürchte ich, dass die Arge die € 300,- als Richtbetrag zugrunde legt, und dass ich dadurch auf die nächsten Monate bezogen die selben Abschäge hinnehmen muss, auch wenn ich dann weniger Einkommen habe.
Welche Erkenntnisse könnt Ihr mir dazu mitteilen?
Ich wünsche einen schönen Sonntag.
Gruß mumbiker