dringen einen Rat für unsere neue Familie

  • Hallo,
    mein lebensgefährte hat 3 kinder aus 1 Ehe (5,9,14), ich habe 2 Kinder aus 1 Ehe (9,5). Wir leben nun seit einigen Jahren von Hartz4 und mein Exmann muss an die Arge 500 E UNterhalt für meine zwei Kinder zahlen.
    Mein Lebensgefährte und ich haben inzwischen eine 3 jährige gemeinsame Tochter.
    Ich arbeite auf 400 E Basis inzwischen und mein Lebensg. hat einen festen Job ab nächsten Monat in Aussicht.
    Bisher mußte er keinen Unterhalt zahlen , die Unterhaltsvorschusskasse hat für 2 Kinder von ihm gezahlt.
    Nun meine Frage, da mir das alles etwas kompliziert erscheint, er hat dann zwar einen Job, verdient aber nur 1300 Brutto(Steuerklasse1, 0,5 Kinde).
    Wieviel muss er dann Unterhalt zahlen? Wir sind doch dann nur knapp von Hartz 4 weg mit unserer Lebensgemeinschaft und müssen dann evtl. den Kindergarten noch teilweise selbstbezahlen.
    Wenn wir jetzt Wohngeld und Kinderzuschlag für unsere gemeinsames Kind beantragen, wird das dann alles mit angerechnet? Haben wir dann etwa noch weniger wie vorher oder nur genauso viel?
    Was ist mit meiner Krankenversicherung, die dann nicht mehr vom Arbeitsamt gezahlt wird.


    Über einen lieben Rat und Hilfe wäre ich im Moment echt dankbar*****:mad:

  • Hallo!


    Da steckt der Teufel im Detail. Da müsste man mal genau mit dem Taschenrechner ran. Was mich aber wundert ist:


    Zitat

    mein Exmann muss an die Arge 500 E Unterhalt für meine zwei Kinder zahlen


    Warum zahlt er nicht direkt an dich? Bekommst du denn die 500 Euro von der Arge?


    Also über den Daum gepeilt, euer Einkommen+ 500€ Kindesunterhalt+ 3mal Kindergeld,da könntet ihr aus der Bedürftigkeit herausfallen. Dann müsstest du dich für ca. 140 Euro bei einer Krankenversicherung im Grundtarif krankenversichern lassen.
    Damit sind aber die beiden großen Kinder noch nicht versichert. Die kann dein Lebenspartner nicht über seine Familienversicherung mitnehmen. Wenn es geht, sollten sie über die Versicherung des leiblichen Vaters versichert werde.
    Zum evtl. Unterhalt deines Mannes: da sein Einbehalt bei 900 Euro liegt, und der nun für eure gemeinsame 3Jäh. Tochter unterhaltspflichtig ist, sollten aus seinem Nettoeinkommen keine weiteren Unterhaltspflichten entstehen.
    Aber wie gesagt, dass muss man alles mit spitzem Bleistift nachrechnen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo,


    ich kann deine Sorge bezüglich eurer finanziellen Sicherheit durchaus verstehen, doch ist mir der Satz:


    Haben wir dann etwa noch weniger wie vorher oder nur genauso viel?


    doch ein wenig übel aufgestoßen. Schließlich geht es nicht nur um die Absicherung der Kinder die du mit in die Beziehung gebracht hast, bzw. um euer gemeinsames Kind sondern auch um die drei Kinder aus erster Ehe deines Lebensgefährten, die sicher auch ein Recht auf eine finanziell sorgloses Leben haben sollten. Du bekommst schließlich auch von deinem Ex Mann Unterhalt für deine Kinder.


    Die Frage sollte doch eher sein, wie für alle Beteiligten eine gute Lösung gefunden werden kann und nicht nur für eure neue Familie!


  • Hallo,
    Jeder sollte für seine Kinder finanziell aufkommen, wenn es möglich ist, der Meinung bin ich auch, aber den Unterhlt den mein Lebensgefährte zahlen würde würde den Kindern nicht zu gute kommen.Die leben bei ihrer Mutter in schlechten Verhältnissen worüber wir uns auch mehr als sorgen machen, aber das Jugendamt hält die Beziehung zur Mutter für wichtiger trotz Festellung der schlechten Verhältnisse. Aber das ist hier jetzt ein anderes Thema.
    Wir möchten gerne der Kinder wegen weg von Hartz 4 und ich würde mir nach Jahren dieser Durststrecke nichts sehnlicher wünschen als auch mal immer bei schönem Wetter mit allen dreien in Schwimmbad gehen zu können, wie ihre Freunde.Es wäre ja gut wenn mein Leebnsgefähte seinen Unterhaltsverpflichtungen etwas nachkommen könnte, denn irgendwann muss der Unterhaltsvorschuss ja doch zurückgezahlt werden, aber ich weiß nicht wie wir uns in den nächsten Jahren finanziell verbessern können.



  • Hallo,
    danke für die Antwort. Mit den 500 E Unterhlt ist das so, das mein ex erst nicht zahlen wollte und daher die Arge sich eingeschaltet hat. Er zahlt an die Arge und die Arge rechnet mir die 500 E Unterhlt an und bezahlt mir dann einen komplett Betrag aus ,momentan da mein Lebensgefährte noch nicht arbeitet, erst ab 01.08, 1048 E ist.Das heißt in diesen 1048 E sind die 500 e Unterhalt mit enthalten.

  • Hallo!


    So habe ich es mir fast gedacht.I
    Ihr seid halt mit dem 1300 Brutto deines Lebenspartners und den weiteren Einahmen, wie Unterhalt, 400 €-Job und Kindergeld ganz offensichtlich ein Fall der genau an der Grenze zwischen Bedürftigkeit und finanzieller Selbstständigkeit liegt. Wenn man dann noch anrechnet, dass wieder GEZ bezahlt werden muss und auch diverse Vergünstigungen wie Sozialtickets im Nahverkehr, Familienpass und vieles mehr wegfällt, Du aber für die Krankenkasse selbst aufkommen musst, dann sollte man es sich gut überlegen.
    Unterm Strich gesehen habe ihr ganz sicher nicht mehr, In diesem Fall heisst es leider: Arbeiten lohnt nicht!
    Ist zwar sehr unpopulär, auch hier in diesem Form.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Schrader170 ()