Eien Bekannte lebt seit 16 Monaten in Tunesien und will jetzt zurückkommen. Hat Sie uneingeschränkt Anspruch auf HartzIV.
Wer kann mir eine Zuverlässige Auskubft geben.
Danke.:)
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Da guckst du am besten selbst mal :
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25782/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg-II/Alg-II-Nav.html
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Hallo!
Im Prinzip hat sie Anspruch auf Hartz4. Allerdings muss sie zum einen irgendwo gemeldet sein. Dann wird geprüft ob sie evtl. noch Anspruch auf ALG1 hat, oder inwieweit die Eltern für sie Aufkommen müssen. Da ist entscheidend ob sie über oder unter 25 Jahre alt ist.
Ich kenne eine Kenianerin, die in Deutschland eine ständige Aufenthaltserlaubnis hatte, dann aber zurück nach Mombasa ging und nach 2 Jahren wieder in Deutschland auftauchte. Auch sie hatte anstandslos Leistungen nach SGB II bekommen.
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