Krankenversicherung bei Selbstständigkeit

  • Hallo,
    ich lebe mit einem selbstständigen Handwerksmeister in einer eheähnlichen Gemeinschaft, er ist aber noch verheiratet. Seine Frau arbeitet nicht, lebt von den Eltern. Ich gehe regelmäßig arbeiten, Nettoverdienst 1600, davon zahle ich noch 350 Euro Schulden ab, Die Selbstständigkeit steht knapp vor dem Aus, Einkommen evt. 500 Euro monatlicdh, davon gehen 350 an Miete für die Werkstatt weg, dann Telefon und Auto, Lebensunterhalt trage ich mit. Jetzt ist das Hauptproblem, dass mein Partner seit Monaten keine Krankenversicherung mehr zahlen kann, auch miot der Miete wird es langsam knapp. Kann er so eine Leistung bei der ARGE beantragen? Und wieviel rechnen die für uns zum Leben an, muss ich evt. die Versicherung und seine Werkstatt zahlen, nur weil ich gut verdiene? Kriegt er evt, was für den Lebensunterhalt?
    Vielleicht kann mir hier jemand helfen, das Thema ist für mich und ihn ganz neu.
    Danke

  • Hallo!


    Ihr wohnt ja sicher schon ein Jahr in eheähnlicher Gemeinschaft. Das heißt, wenn dein Mann ALG2 beantragen würde, wäre es Anbetrachts deines Nettoeinkommen von 1600 € Papier-und Zeitverschwendung. Deine Privatschulden vom 350 € sind irrelevant. Auch eventuelle Schulden, die aus seiner Selbstständigkeit resultieren interessieren Niemanden. Auch du solltest für keinerlei Forderungen deines Partners grade stehen, es sei denn, du hättest irgendwo und irgendwann mal eine Bürgschaft unterschrieben.
    Allerdings muss er sich bei seiner Krankenversicherung mindestens mit dem Basistarif weiterhin privat versichern lassen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!


    Du bist seine Lebenspartnerin! Inwieweit du bereit bist für ihn aufzukommen, ob nun Auto-Wohnkosten, Kleidung, Lebensmittel u.s.w., oder aber die ca. 140 Euro für die Lebensversicherung, ist ganz allein deine Entscheidung.
    Das ist eine moralische Frage.Es sieht so aus, als ob ihr derzeit nur dein Nettoeinkommen zur Verfügung habt. Es fast so, wie bei einer Ehe, wo man für einender einstehen soll, bis das der Tod euch scheidet. Du musst jetzt eine Gewissensentscheidung treffen.
    Oder ihr trennt euch, wenn auch nur zum Schein, sodass er eine kleine Wohnung hat und als Single vor dem Arbeitsamt gilt. Dann hätte er die Kosten für die Wohnung, ca. 320-380 Euro, 359 € Regelleistung zum Leben und wäre auch krankenversichert.
    Aber ich betone, dass das Sozialbetrug wäre, also eine Straftat.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!