Wohnung wechseln? Zu wenig Zimmer?

  • Hallo ihr lieben :)


    Also ich habe eine kleine Tochter (8 Monate) und bewohne mit ihr z.Zt. eine 2 Zimmerwohnung mit angemessenen 60 qm, der 325 € KM und 100 € NK und leben von ALG 2. Nur sind leider die Zimmer zu wenig, auf die schnelle habe ich damals leider keine andere passende Wohnung mit 3 Zimmern gefunden. Wie könnte ich jetzt in eine andere Wohnung reibungslos umziehen ? Habe ich irgentwelche Rechte was Umzugskosten usw. angehen ?


    Liebe Grüße und schon Dankend, Verolina

  • Gemäß ALG 2-Vorschriften steht dir keine noch größere Wohnung zu. Du hast sozusagen sogar "Glück", dass du schon in dieser 60 qm-Wohnung lebst. Alleine stünden dir 45 qm zu und Säuglinge haben keinen Anspruch auf eigenen Raum. Habe dir nachfolgend mal die entsprechenden Vorschriften kopiert: "Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, nicht jedoch für Säuglinge, als angemessene Wohnungsgröße." So ist das leider.


    Du kannst das und anderes nachlesen, wenn du hier oben in der Menueleiste auf H IV / ALG 2 gehst und dann in der linken Leiste "angemessener Wohnraum" anklickst.


    Gruß. Lirafe

  • Oha da hatte ich ja wohl Glück was ^^ Soweit ich aber weiß gelten Babys ab 6 Monate zu Kleinkinder. Da ich letztens anspruch auf eine Kinder-Erstaustattung für Kleinstkinder von 7 - 12 Monaten hatte. Das heißt eigentlich stehe mit doch jetzt eine 3 Zimmerwohnung zu oder ?

  • @ lirafe - ich kann diese "Scheisse" einer Begründung langsam nicht mehr hören, Säuglinge haben keinen Anspruch auf ein extra Zimmer - wie wäre es wenn der Säugling(BG in einem Zimmer mit der Mutter )unterzubringen ist, aber dann der Mutter ein extra Raum zugestanden wird, weil dies aus psychisch-sozialen Aspekten notwendig ist. Schließlich gehören neben der Kindesversorgung auch die Führung des Haushaltes die Vorbereitung auf die zukünftige berufliche Widereingliederng in den Arbeitsmarkt und die aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte ebenso zu den Voragben die man im SGB nachlesen kann.


    Säuglinge die tagsüber ihren Schlaf im selben Raum halten wie die Mutter oder der Vater, was ja auch sein kann, werden zudem nicht nur in Ihrer Entwicklung gestört wenn der versorgende Elternteil dort rumwirbelt ondern dieser kann sich dort auch nicht einmal in den Ruhephasen des Kindes regennerieren weil ständig die Anspannug der Rücksichtsnahme auf das Kind besteht.


    Ausserdem möchte ich mal wissen welcher Volltrottel in der Getzesgebung Säuglinge als ein anderes Mitglied wie Kinder in der BG eingeführt hat, als wenn ein Säugling kein Kind ist!


    Ich würde auf eine andere Räumliche aufteilung bestehen da in der Regel eine wie zuvor genannte Lösung doch von nicht unerheblicher Zeitdauer besteht und soetwas muss als untragbar betitelt werden.


    Ich dneke es geht, wenn man auf der ARGE will, aber das Problem ist das wollen denn die vielen Kann-Bestimmungen die der Gesetzgeber vorgesehen hat werden auf den >ARGE nur als "Kann abgelehnt werden" betrachtet und nicht nach "Kann individuell entschieden" werden.


    Stell einen Antrag und leg einfach Widerspruch in der Sache ein, selbst wenn Du keinen Erfolg vor dem Sozialgericht hast, steter Tropfen höhlt den Stein!


    Gruss



    Ps.; diese korinthenkacker müssen in den Arsch getreten werden, es ist nicht deren Aufgabe jedes Wort auf die Goldwaage zu legen auch wenn eineige Dienststellenleiter solche Anweisungen erlassen!

  • Hallo Verolina,


    es ist genauso wie liralife es bereits schrieb. In deinem Fall geht es nicht mal darum ob dem Kind bereits ein eigenes Zimmer zugestanden werden müsste sondern einzig alleine um die Größe deiner Wohnung, die nun mal bereits die max. Größe bei einem 2Personenhaushalt erreicht hat.
    Wieviele Zimmer die Wohnung hat ist zweitrangig und wird in deinem Fall auch in den nächsten Jahren keine ausreichende Bergründung für einen Umzug sein.




    Die Begründung von Horst (die Entwicklung des Kindes) ist ebenfalls nichtig, da der Mutter (oder den Eltern) in einem solchen Fall durchaus zugemutet werden kann sich einen Wohn-Schlafraum einzurichten. Ich kenne viele Menschen die das derartig praktizieren und ich konnte weder bei den Kindern noch bei den Eltern eine "soziale Störung" feststellen.

  • Horst GRUNERT
    Sorry Horst, vielleicht hast du nicht "verstanden". Ich habe hier keine persönliche Meinung abgegeben (weil dies auch nicht meine Meinung wäre), sondern die Frage von Verolina entsprechend den (leider) gängigen Vorschriften beantwortet. Vielleicht lernst du das irgendwann auch noch mal zu differenzieren.